Tarifverträge Musterklauseln

Tarifverträge. Für Schauspielerinnen gelten neben diesem Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler die nachfolgend bezeichneten Tarifverträge, die durch diesen Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler ausdrücklich unberührt bleiben:
Tarifverträge. Neben dem Arbeitsvertrag gelten die für die AFP Agence France-Presse GmbH abgeschlossenen Tarifverträge.
Tarifverträge. Beruhen die Entgeltansprüche auf einem Tarifvertrag, so ist eine Entgeltumwandlung nur möglich, soweit dies durch den Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer zu, dass er dieser gesetzlichen Bestimmung Rechnung getragen hat.
Tarifverträge. 2.1. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge, die der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) mit einer oder mehreren der Gewerkschaften IG BCE, NGG, IG Metall, GEW, ver.di, IG Bau, GdP, EVG abgeschlossen hat oder zukünftig abschließen wird, in der jeweils gültigen Fassung, namentlich der Mantel-, Entgelt- und Entgeltrahmentarifvertrag, im Folgenden MTV, ETV und ERTV genannt.
Tarifverträge. Zw. Betriebsvereinbarun- gen Arbeitsvertrag Dispositive Gesetze Dispositive Tarifverträge Dispositive Betriebsvereinbarungen Direktionsrecht
Tarifverträge. Die im Betrieb gültigen Tarifverträge sind ebenfalls beim Betriebs- rat einzusehen; auch der Arbeitgeber hat sie nach § 8 des Tarifvertrags- gesetz (TVG) im Betrieb bekanntzumachen. Zudem sind die gültigen Flächentarifverträge im Tarifarchiv im Extranet zu finden: xxx.xxxxxxxx.xxxxxxxx.xx k Tarif k Tarifindex Die für das Arbeitsrecht relevanten Gesetzestexte finden sich in Gesetzessammlungen wie der „Arbeits- und Sozialordnung“ von Xxxxxxx. Da die einzelnen Paragrafen der Gesetze zahlreiche Auslegungsmög- lichkeiten beinhalten, gibt es zu den einzelnen Gesetzen sogenannte Kommentare.
Tarifverträge. 17.4.1 Die Abspaltung hat keine Auswirkungen auf die Geltung von Tarifverträgen auf Gesell- schaften des Siemens-Konzerns oder des Zukünftigen Siemens Energy-Konzerns.
Tarifverträge. Auf das Arbeitsverhältnis zwischen der LWS und dem Arbeitnehmer finden Tarifverträge im Sinne des § 8 Abs. 2 AÜG Anwendung, durch die das gesetzliche Prinzip des „equal treatment“ abbedungen wird. Soweit nach Ab- schluss des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages über den Einsatz des an den Auftraggeber überlas- senen Arbeitnehmers (1.) eine Erhöhung des dem überlassenen Arbeitnehmer zustehenden Entgelts (a) infolge einer Tariflohnerhöhung, eines Wechsels des anzuwendenden Tarifvertrages durch die LWS oder (b) eintritt, weil erstmals Branchenzuschläge oder höhere Branchenzuschläge an den Mitarbeiter zu zahlen sind, als von der LWS bei Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages kalkuliert, oder (c) das gesetzliche Prinzip des „equal treatment“ oder „equal pay“ gemäß AÜG Anwendung findet und dem überlassenen Arbeitnehmer hierdurch höhere Entgeltansprüche zustehen, als von der LWS im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages angenommen, ohne dass für diesen Fall von den Vertragsparteien eine ausdrückliche Vergü- tungsregelung getroffen wurde, und (2.) die Zahlbarkeit dieser Entgelterhöhung (a) nach den insoweit von dem Entleiher mitgeteilten Informationen für die LWS nicht erkennbar war oder (b) darauf zurückzuführen ist, dass sich die von dem Entleiher mitgeteilten tatsächlichen Umstände bei dem Entleiher geändert haben, ist die LWS berechtigt, rückwirkend für den Zeitraum ab Wirksamwerden der vorgenannten Entgelterhöhungen Verhand- lungen über eine Anpassung des für den Einsatz des jeweiligen Mitarbeiters vereinbarten Stundenverrechnungs- satzes zu verlangen.
Tarifverträge. Es gelten ergänzend die für den Betrieb räumlich und fachlich zuständigen Tarifverträge der (z. B. Metallindustrie NRW), solange die Tarifbindung des Arbeitgebers besteht und der Arbeitnehmer unter den persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags fällt, sowie die für den jeweiligen Betrieb abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. Alternative: Sollen in einem Betrieb unabhängig von der Tarifbindung des Arbeitgebers die für den Wirt- schaftsbereich einschlägigen Tarifverträge zur Anwendung kommen, empfiehlt sich folgende Formulie- rung: „Für das Arbeitsverhältnis gelten ergänzend die für den Betrieb räumlich und fachlich zuständigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung. Zurzeit sind dies die Tarifverträge der -Industrie.“ Der Arbeit- geber kann jederzeit ihre Anwendung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer für die Zukunft beenden.
Tarifverträge. (wie Muster 2)