Taxi Musterklauseln

Taxi. Die Kosten der Nutzung von Taxen, die aus dienstlichen oder zwingenden persönlichen Gründen (z. B. aufgrund des Gesundheitszustandes) genutzt werden, werden erstattet. Dienstliche Gründe für eine Taxi- benutzung liegen insbesondere vor, wenn - dies im Einzelfall – z. B. aufgrund der Fürsorgepflicht – geboten ist, - regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht oder nicht zeitgerecht verkehren, - die Fahrten zwischen 22 und 6 Uhr das Benutzen dieses Beförderungsmittels für den Zu- und Abgang, sowie Fahrten am Geschäftsort notwendig machen, oder - im Zusammenhang mit der Nutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel ein Frauennachttaxi in Anspruch genommen wird. Ortsunkundigkeit und widrige Witterungsverhältnisse allein rechtfertigen nicht die Nutzung eines Taxis.
Taxi a) Für die Aktivierung des Mobilitätsangebotes „Taxi“ muss der Kunde die AGB Mobilitätsshop, die BB Taxi sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptieren und die Aktivierung durch Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ abschließen. Die ÜSTRA AG bestätigt dem Kunden die Aktivierung durch die Mitteilung „Vielen Dank für die Bestellung“. b) Der Kunde kann vor der Aktivierung gemäß Buchst. a) seine Angaben, die er im Rahmen der Aktivierung gemacht hat, ändern. Hierzu wird dem Kunden vor Abschluss der Aktivierung eine „Bestellübersicht“ angeboten. In dieser werden die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse und Zahlart aufgeführt. Der Kunde kann seine Angaben prüfen und über die Schaltflächen „Ändern“ entsprechend korrigieren. Darüber hinaus wird in der „Bestellübersicht“ das ausgewählte weitere Mobilitätsangebot aufgeführt. c) Die Nutzung des Mobilitätsangebotes „Taxi“ erfolgt durch die Buchung einzelner Taxifahrten durch den Kunden (Einzelverträge). Diese Einzelverträge können ausschließlich direkt mit dem Kooperationspartner abgeschlossen werden.
Taxi. Die Regelungen dazu stehen unter Punkt 19.
Taxi. Alle Kunden außer den minderjährigen Kunden gemäß Punkt 1. (5) können per App ein Taxi für eine Fahrt von Aachen, nach Aachen oder in Aachen unter Angabe von Abholort, Fahrziel, Abholzeit und gegebenen- falls Fahrzeugoptionen buchen. Auf seine Buchungsanfrage bekommt der Kunde eine Information zur voraussichtlichen Wartezeit, voraus- sichtlichem Preis und voraussichtlicher Dauer der Fahrt. Auf Grundlage dieser Information bestätigt der Kunde die Buchung. Wenn eine gültige Bezahlmethode hin- terlegt ist, fährt das Taxi gemäß den Angaben des Kunden zum Abholort. Zu Beginn der Fahrt mit dem Kunden startet der Taxifahrer das Taxameter. Am Ende der Fahrt sieht der Kunde in movA eine Fahrtabrechnung. Die anfallenden Taxigebühren ergeben sich aus der jeweils zum Fahrtzeitpunkt aktuellen Taxentarifordnung der Stadt Aachen, die im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxx_xxxxxxx/xxxxxxx_xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxx_xxxxxxxxxx/000.xxx Damit ist der Vorgang abgeschlossen, die Fahrt erscheint beim Kunden auf der monatlichen movA-Abrech- nung. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Taxiruf Aachener Autodroschken Vereinigung w.V. (TAAV) entsprechend, die im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxx-xxx.xx/xxxx-xxx.xxxx eingesehen werden können.
Taxi. Es sind generell öffentliche Verkehrsmittel zu und von Flughäfen und Bahnhöfen zu nutzen. Die Nutzung des Taxis zum/vom Flughafen/Bahnhof ist bei Reisen die vor 06:00 Uhr beginnen bzw. nach 22:00 Uhr enden zulässig. Die Benutzung von Taxis ist auch dann zulässig, wenn keine geeignete oder zumutbare öffentliche Verkehrs- infrastruktur vorhanden ist, bei Reisen mit schwerem Gepäck oder wenn andere außergewöhnliche Um- stände die Benutzung eines Taxis rechtfertigen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Feiertage 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf Feiertage die Bestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2 Massgebend ist der jeweilige Arbeitsort gemäss Ziff. 5.4 Anhang 1.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

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