Technisches Design. Der Auftragnehmer entwickelt eine technische Architektur und stimmt diese mit den Anforderungen des Auftraggebers ab. Die einzelnen Aufgaben und die Verteilung der Zuständigkeiten sind wie folgt geregelt: Aufgaben und Zuständigkeiten Auftrag- nehmer Auftrag- geber Informationsbereitstellung von relevanten Normen, Anwendungsarchitekturen und Projektinitiativen I, B V, D Abstimmung der applikationsrelevanten Teile des Technologieplans mit dem Auftraggeber (initial und bei erforderlicher Änderung) V, D I
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