Teilauszahlung des Fondsguthabens Musterklauseln

Teilauszahlung des Fondsguthabens. Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann am übernächsten Monatsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die ver- einbarte Prämienzahlung wird unverändert fortge- führt, falls Sie nicht gleichzeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantragen (siehe Kapi- tel 3.8). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Garantierente wird in einem geänderten Versiche- rungsschein dokumentiert.
Teilauszahlung des Fondsguthabens. Fondsentnahme Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgutha- ben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann zum übernächsten Monatsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Aus dem Wert der Fondsanteile und dem Renten- faktor zum maßgeblichen Bewertungsstichtag be- rechnen wir eine Leibrente. Anstelle der Rentenzahlung können Sie die Auszahlung einer Kapitalleistung verlangen. Wir zahlen Ihnen dann den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Leistungen. Diese reduzieren sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fonds- guthaben am maßgeblichen Bewertungsstichtag. Die Änderung der dann garantierten Leistungen wird in einem geänderten Versicherungsschein dokumentiert.
Teilauszahlung des Fondsguthabens. Soweit die Bestimmungen des Betriebsrentenge- setzes dies zulassen, können Sie mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monats- ersten schriftlich beantragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsguthaben verkauft werden (Fondsentnahme). Die Teilauszahlung kann durch Tarifvertrag, Gesetz oder Vereinbarung vor Bezug einer gesetzlichen Altersrente ausgeschlossen sein. Ihr Antrag wird dann am übernächsten Mo- natsersten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fondsanteile zum maßgeblichen Bewertungs- stichtag aus. Die vereinbarte Prämienzahlung wird unverändert fortgeführt, falls Sie nicht gleich- zeitig eine teilweise Prämienfreistellung beantra- gen (siehe Kapitel 3.9). Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Berechnet wird die Reduktion der Garantierente anhand der Rech- nungsgrundlagen, die am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag gültig sind. Die Änderung der Ga- rantierente wird in einem geänderten Versicherungsschein dokumentiert.
Teilauszahlung des Fondsguthabens. Fondsentnahme
Teilauszahlung des Fondsguthabens. Fondsentnahme Sie können mit einer Frist von einem Monat zum darauf folgenden Monatsersten schriftlich bean- tragen, dass Fondsanteile aus Ihrem Fondsgut- haben verkauft werden (Fondsentnahme). Ihr Antrag wird dann am übernächsten Monatsers- ten, der auf den Zugang Ihres Antrags folgt, wirksam. Wir zahlen Ihnen den Wert der Fonds- anteile zum maßgeblichen Bewertungsstichtag aus. Die Fondsentnahme bewirkt eine Reduktion der garantierten Todesfallsumme. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausbezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungs- stichtag. Die Fondsentnahme bewirkt auch eine Reduktion der Garantierente. Die Änderung der Garantierente wird in einem geänderten Versi- cherungsschein dokumentiert.

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