Teilnahme der Versicherten Musterklauseln

Teilnahme der Versicherten. Die Teilnahme an der Versorgung nach dieser Vereinbarung ist für die Versicherten freiwillig. Sie schränkt das Recht auf freie Arztwahl nicht ein.
Teilnahme der Versicherten. 8 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen sowie Verpflichtungen der Versicherten (1) Die Teilnahme an dieser Versorgung schränkt weder die freie Arztwahl nach § 76 SGB V noch die für das Behandlungsverhältnis geltenden Regelungen ein. (2) Versicherte können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist und 1. der HAUSARZT im Rahmen der DMP-Teilnahme bei der Fußuntersuchung – „Fuß- status“ - festgestellt hat: • Pulsstatus = auffällig und/oder • Sensibilitätsprüfung = auffällig und/oder • weiteres Risiko für Ulcus = Angabe und/oder • Ulcus = oberflächlich/tief und/oder • (Wund-)Infektion = ja und/oder • früheres DFS (siehe DMP-Dokumentationsdaten) 2. sie durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) die Bedingungen dieses Vertra- ges akzeptieren 3. ein an diesem Vertrag teilnehmender HAUSARZT sowie eine an diesem Vertrag teilnehmende DIABETOLOGISCHE FUßAMBULANZ als patientenbezogener Versor- gungsverbund gewählt wurde 4. der HAUSARZT nach Prüfung der in Nummer 1 und 2 normierten Voraussetzungen diese durch Unterzeichnung der TE/EWE bestätigt hat. (3) Für Versicherte die bereits am 31.03.2022 an der Versorgung teilnehmen und für die ebenfalls eine gültige Teilnahme im DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder DMP Diabetes mellitus Typ 1 gegeben ist, wird die Vertragsteilnahme fortgeführt. (4) Mit Unterzeichnung der TE/EWE nach Anlage 1 akzeptiert der Versicherte die Bedin- gungen dieses Vertrages, dessen besondere Versorgungsform und verpflichtet sich, den von den gewählten VERTRAGSÄRZTEN vorgeschlagenen Therapieplan zu befolgen und grundsätzlich nur diese VERTRAGSÄRZTE als seinen Versorgungsverbund für die Behandlungskoordination und medizinische Versorgung des diabetischen Fußsyn- droms aufzusuchen. Dies gilt nicht im Vertretungsfall sowie bei der Inanspruchnahme von Notfällen. (5) Durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) legitimiert der Versicherte die Datener- hebung und die Datenübermittlung gemäß § 295 SGB V seiner personenbezogenen Behandlungsdaten und Befunde hinsichtlich der Koordinierung im Rahmen dieses Ver- trages durch die von ihm gewählten VERTRAGSÄRZTE und zwischen ihnen. (6) Sofern im Rahmen dieser Versorgung eine Zufriedenheitsanalyse durchgeführt wird, erfolgt diese in pseudonymisierter Form (d. h. ohne Personenbezug). Der Versicherte verpflichtet sich, an dieser teilzunehmen. (7) Mit der Teilnahme an diesem Vertrag soll die Eigenverantwortung des P...
Teilnahme der Versicherten. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen mit einer Erkrankung nach § 2 Abs. 2 dieses Vertrages und soweit keine Kontraindikation gemäß § 2 Abs. 3 besteht.
Teilnahme der Versicherten. Vergütung und Abrechnung
Teilnahme der Versicherten. Teilnahmeberechtigt sind alle bei der Knappschaft Versicherten, die das siebte Lebens- jahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahme der Versicherten. Teilnahmeberechtigt sind alle bei der DAK Versicherten, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahme der Versicherten. Teilnahmeberechtigt sind alle im Geltungsbereich dieses Vertrages bei einer teilneh- menden Betriebskrankenkasse Versicherten, die mindestens das zweite Lebensjahr, je- doch noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet haben und die Einschlusskriterien zur Indikationsstellung nach § 6 Abs. 7 erfüllen und bei denen keine der unter Buchstabe c genannten Ausschlusskriterien vorliegen.
Teilnahme der Versicherten. Teilnahmeberechtigt nach diesem Vertrag sind alle bei der KKH-Allianz Versicher- ten mit Wohnort in Sachsen, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Teilnahme der Versicherten. Grundsätzlich steht die Teilnahme an dieser Vereinbarung allen Versicherten der BIG direkt gesund ab Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die besonderen Leistungen einer bedarfsgerechten Patientenbetreuung gemäß § 4 und § 5 dieser Vereinbarung werden im Zusammenhang mit einer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung der BIG direkt gesund erbracht.
Teilnahme der Versicherten. 5 Teilnahmebedingungen für Versicherte (1) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag ist freiwillig und erfolgt nach Maß- gabe der Teilnahmebedingungen. Die Teilnahmebedingungen der Versicherten erge- ben sich aus der TE/EWE (Anlage 1). Das Selbstbestimmungsrecht des Versicherten wird, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, gewahrt und sein Recht auf die freie Arztwahl, insbesondere eines RHEUMATOLOGEN, gewährleistet. (2) Versicherte der AOK PLUS können an dieser Versorgung teilnehmen, sofern: 1. sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. sie an einer der nachfolgend aufgeführten entzündlich-rheumatischen Erkrankun- gen (gesicherte Diagnose gemäß ICD-10-GM) leiden: (a) Rheumatoide Arthritis (M05.*, M06.*, M13.0, M13.1-) (b) Polymyalgia rheumatica (M35.3) (c) Riesenzellenarteriitis (M31.5, M31.6) (d) Spondylitis ankylosans (M. Bechterew) (M45.*) (e) Arthritis psoriatica (M07.0-, M07.1-, M07.2, M07.3-) (f) Kollagenosen (M32.-, M33.*, M34.*, M35.0, M35.1, M35.9), 3. sie (oder der entsprechend gesetzlich Bevollmächtigte) durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) die Bedingungen dieses Vertrages akzeptieren, 4. sie einen an diesem Vertrag teilnehmenden RHEUMATOLOGEN gewählt haben und 5. der gewählte RHEUMATOLOGE nach Prüfung der in Nrn. 1 und 2 normierten Vor- aussetzungen das Vorliegen dieser durch Unterzeichnung der TE/EWE (Anlage 1) bestätigt hat.