Teilzeit-Arbeitsverhältnisse Allgemeine Vorschriften Musterklauseln

Teilzeit-Arbeitsverhältnisse Allgemeine Vorschriften. Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass Teilzeitarbeit ein funktionelles Instrument zur Gestaltung von Flexibilität und Gliederung der Arbeitsleistung sein kann, sofern sie im Verhältnis zu den Bedürfnissen des Unternehmens und im Interesse des Arbeitnehmers eingesetzt werden. Der Arbeitnehmer in Teilzeit genießt die gleichen Rechte eines vergleichbaren Arbeitnehmers in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis und erfährt eine Behandlung, die im verhältnismäßigen Anteil zum herabgesetzten Ausmaß der Arbeitsleistung steht. Das Teilzeit-Arbeitsverhältnis kann wie folgt gestaltet sein: Es ist horizontal, wenn sie sich auf eine Verkürzung der normalen täglichen Arbeitszeit bezieht, vorsehen; es ist vertikal, wenn die Arbeitstätigkeit zwar vollzeitig erfolgt, aber auf vorbestimmte Wochen-Monats- oder Jahresabschnitte beschränkt bleibt; es ist gemischt, wenn - in der Kombination der vorgenannten Formen - Arbeitstage mit verkürzter Arbeitszeit während vorbestimmter Wochen-Monats- oder Jahresabschnitte vorgesehen sind. Um eine höhere Auslastung der Anlagen zu gewährleisten, können auch Teilzeit-Arbeitsverträge abgeschlossen werden, bei denen die normale tägliche Arbeitszeit überschritten wird, aber insgesamt unter der vertraglichen Wochenarbeitszeit liegen; in diesem letzteren Fall und wenn das vertikale Teilzeit- Arbeitsverhältnis die Wochenend-Tage betrifft, untersteht die Umsetzung solcher Arbeitsverträge einer vorhergehenden Prüfung durch die EGV. Teilzeitverträge müssen schriftlich vereinbart sein. Darin müssen - zusätzlich zu den Angaben laut Art. 1 des vorliegenden Titels - die Dauer der Arbeitstätigkeit und die zeitliche Verteilung der Arbeitszeit hinsichtlich Tags, Woche, Monat und Jahr angeführt werden wie dies von den geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, sowie allfällige weitere vereinbarte Bedingungen. Bei gleichen Arbeitsaufgaben und bei Berücksichtigung der technisch-organisatorischen Erfordernisse besitzen die Arbeitnehmer mit Teilzeitvertrag ein Vorrecht, wenn Vollzeitpersonal eingestellt wird. Es können elastische Klauseln (Abreden) vereinbart werden, die sich auf die Veränderung der zeitlichen Verteilung der Arbeitsleistung beziehen und bei vertikal oder gemischt gestalteten Teilzeitverträgen können solche Klauseln auch eine Verlängerung der Dauer der Arbeitsleistung vorsehen, unter der Bedingung, dass nachfolgende angeführte Bestimmungen eingehalten werden. Die Zustimmung des Arbeitnehmers muss in diesen Fällen mit einem eigenen schriftlichen ...