Textform. Für manche rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail senden. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche vielerlei rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie Sie, aber auch wir, die Textform einhalten. Das gilt auch für unsDabei handelt es sich um eine Formerleichte- rung gegenüber der Schriftform. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung deshalb als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. beispielsweise als E-Mail sendenzukommen lassen. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegebenes handelt sich um eine dauerhaft lesbare Erklärung. Wichtig istist allerdings, dass Sie als Erklärender Absender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. endet – z. B. durch eine Grußformel möglichGrußformel.
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Textform. Für manche einige rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail sendenzukommen lassen. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail sendenzukommen lassen. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche einige rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform Text- form eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail senden. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche einige rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. als E-Mail senden. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche einige rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. beispielsweise als E-E- Mail sendenzukommen lassen. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. beispielsweise durch eine Grußformel möglich.
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Textform. Für manche vielerlei rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie Sie, aber auch wir, die Textform einhalten. Das gilt auch für unsDabei handelt es sich um eine Formerleich- terung gegenüber der Schriftform. Anders als bei der Schriftform ist bei der Textform eine Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung deshalb als Brief, aber auch als Fax, Computerfax oder bspw. beispielsweise als E-Mail sendenzukommen lassen. Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegebenes handelt sich um eine dauerhaft lesbare Erklärung. Wichtig istist allerdings, dass Sie als Erklärender Absender für uns erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. Erklä- rung endet – z. B. durch eine Grußformel möglichGrußformel.
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