Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. Wir überweisen unsere Leistungen dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Euro- päischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die da- mit verbundene Gefahr.
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie kön- nen Sie hierzu Bestimmungen treffen?
(1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht
(2) Unwiderrufliches Bezugsrecht
(3) Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. Wir überweisen unsere Leistungen an den Empfangsberechtigten. Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirt- schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr.
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
(1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht Die Leistungen aus Ihrem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren →Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, wenn Sie uns keine andere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Ver- trag bei deren Fälligkeit zustehen sollen (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit än- dern oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht), gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Nach dem Tod der →versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr geändert oder widerrufen werden.
(2) Unwiderrufliches Bezugsrecht Sie können ausdrücklich bestimmen, dass dem Bezugsberechtig- ten die Ansprüche aus Ihrem Vertrag sofort und unwiderruflich zu- stehen sollen. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann die- ses Bezugsrecht nur noch aufgehoben werden, wenn der Bezugs- berechtigte zustimmt, gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter.
(3) Bezugsberechtigter (Begünstigter Personenkreis) Wenn Sie Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, können Sie als widerruflich Bezugsberechtigten nach Ab- satz 1 und als unwiderruflich Bezugsberechtigten nach Absatz 2 für den Erlebensfall ausschließlich die →versicherte Person oder einen nahen Angehörigen der versicherten Person gemäß § 7 Pfle- gezeitgesetz (PflegeZG) oder gemäß § 15 Abgabenordnung (AO) benennen. Bei →Partnerversicherungen können Sie als widerruf- lich Bezugsberechtigten nach Absatz 1 und als unwiderruflich Be- zugsberechtigten nach Absatz 2 für den Erlebensfall ausschließlich jede der →versicherten Personen oder einen nahen Angehörigen der versicherten Personen gemäß § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder gemäß § 15 Abgabenordnung (AO) benennen. Nahe Angehö- rige gemäß § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder gemäß § 15 Ab- gabenordnung (AO) sind zum Beispiel der Ehegatte, der eingetra- re Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorge- nommen haben.
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
(1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht →Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, wenn Sie uns keine andere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Ver- gen, dass die versicherte Person noch lebt?
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
(1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht Die Leistungen aus Ihrem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren →Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, wenn Sie uns keine andere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Ver- trag bei deren Fälligkeit zustehen sollen (Bezugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit än- dern oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht), gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Nach dem Tod der →versicherten Person kann das Bezugsrecht nicht mehr geändert oder widerrufen werden.
(2) Unwiderrufliches Bezugsrecht Sie können ausdrücklich bestimmen, dass dem Bezugsberechtig- ten die Ansprüche aus Ihrem Vertrag sofort und unwiderruflich zu- stehen sollen. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann die- ses Bezugsrecht nur noch aufgehoben werden, wenn der Bezugs- berechtigte zustimmt, gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter.
(3) Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag auch abtreten oder verpfänden, wenn derartige Verfügungen rechtlich möglich sind, gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Drit- ter.
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. Wir überweisen unsere Leistungen dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Euro- päischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die da- mit verbundene Gefahr. während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands in unmittelba- rem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignis- sen stirbt, an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen
Was gilt bei Überweisung der Leistungen?. 4.1 An wen zahlen wir die Versicherungsleis- tungen?