Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Inhalt dieses Abschnitts:
4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Leistungsausschlüsse und Leistungsein- schränkungen
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Wir sind berechtigt, den Nichtraucherstatus der →versicherten Per- son bzw. bei →Partnerversicherungen jeder versicherten Person nachzuprüfen. Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich eine medizinische Un- tersuchung der →versicherten Person bzw. bei →Partnerversiche- rungen jeder versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. Wenn die →versicherte Person unserem Verlan- gen nicht nachkommt, erhöhen wir den Beitrag nach Ziffer 3.4 Ab- satz 1.
5.1 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Ein- satz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen oder radio- aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Wir leisten grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache
3.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven erfolgt nach einem verursachungsorientierten Verfahren. Im Rahmen dieses Verfah- rens werden die einem einzelnen Vertrag zugeordneten →Bewer- tungsreserven als Anteil an den Bewertungsreserven aller an- spruchsberechtigten Verträge bestimmt. Dieser Anteil ist abhängig von der Summe der sich für abgelaufene Versicherungsjahre zum Berechnungsstichtag ergebenden →Deckungskapitalien Ihres Ver- trags im Verhältnis zur Summe der sich für die entsprechenden Versicherungsjahre ergebenden Deckungskapitalien aller an- spruchsberechtigten Verträge. Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie kön- nen Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen vest sowie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente zur Altersvor- sorge Ihrer BasisRente StartUp Invest festgelegt werden. • Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren- tenzahlung. Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein.
(1) Ermittlung der Überschussrente Die Höhe der Überschussrente ermitteln wir, indem wir sie als Dif- ferenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbeginn garan- tierten Rente berechnen. Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir dabei aus dem zum Ende der →Aufschubdauer vorhandenen →Policenwert mit der für die Überschussrente festgelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 7.1 Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen. Die für die Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) und Verzin- sung können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts entneh- men.
(2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über- schussrente Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie- he Ziffer 3.2.2) die für die Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert, • können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und • kann sich die Höhe der Überschussrente erhöhen oder verrin- gern. Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte- ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren.
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren- tenbeginn Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn für die Erhöhung der Rente anders vornehmen als bei Vertrags- schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög- lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Inhalt dieses Abschnitts:
4.1 An wen zahlen wir die Versicherungsleistungen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Wann können wir den Nachweis verlan-
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn es sich um ein räumlich Inhalt dieses Abschnitts:
4.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen verwenden wir die Beteiligung an den →Bewertungsreserven als Teil des Gesamtkapitals für die Bildung der Renten nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. Die garantierte Mindestrente und gegebenenfalls die garantierte Mindesthinterbliebenenrente und die Mindestwai- senrente erhöhen sich hierdurch nicht. Wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente und gegebenen- falls einen Baustein Waisenrente abgeschlossen haben und wir bei Tod der →versicherten Person vor Rentenbeginn Renten aus die- sen Bausteinen zahlen, verwenden wir die Beteiligung an den Inhalt dieses Abschnitts:
3.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie hierzu Bestimmungen treffen?