Thailand Musterklauseln

Thailand. Thailändische Entwickler – Lieferung von lizenzierten und nutzerdefinierten Anwendungen an Endkunden und Kunden des App-Vertriebs in Thailand
Thailand. Für jede Gesponserte Veranstaltung, die in Thailand stattfindet:
Thailand. Mit Vorbehalten in bezug auf die im Abschnitt B des Schlussprotokolls des Über- einkommens von 191025 und in Artikel 5 des gegenwärtigen Übereinkommens vorgesehene Altersgrenze, soweit es die thailändischen Staatsangehörigen betrifft. 24 SR 0.311.32 am Schluss
Thailand. Einreise und Aufenthalt Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen kein Touristenvisum für Thailand. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Achtung: • Bei Einreise auf dem Landweg erhalten Sie nur eine Einreisegenehmigung für max. 15 Tage. • Ausländer müssen in Thailand ihren Reisepass immer auf sich tragen. Es besteht Ausweispflicht. • Vergehen gegen die thailändischen Einreisebestimmungen werden streng geahndet. In gewissen Fällen kann ein illegaler Aufenthalt (sog. overstay) eine Ausschaffung bzw. Wiedereinreisesperre nach sich ziehen. Halten Sie sich deshalb strikt an Aufenthaltszweck und -dauer, die im Visum oder Einreiseformular eingetragen sind. Schweizerische Staatsangehörige, die sich länger als 30 Tage in Thailand aufhalten wollen, benötigen zur Einreise ein Visum, welches bei der zuständigen thailändischen Vertretung in der Schweiz beantragt werden muss. Es gibt folgende Visa-Kategorien: • Transit Visa (TS; S; O und C) • Tourist Visa (TR und MT) • Non-Immigrant Visa (F; B; IM; IB; ED; M; R; RS; EX und O) • Diplomatic Visa / Official Visa • Courtesy Visa Erwerbstätigkeit Non-Immigrant Visa der Kategorie NI (F; B; IM; IB; ED; M; R; RS; EX und O) können erteilt werden, wenn die Einreise nicht zu touristischen Zwecken erfolgt. Sie berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 90 Tagen. Um in Thailand arbeiten zu dürfen, müssen Ausländer im Besitze einer gültigen Arbeitsbewilligung (Work Permit) sein. Diese wird vom Arbeitsamt allerdings nur dann bewilligt, wenn der Ausländer über eine in Thailand gefragte Qualifikation verfügt. Zudem muss der zukünftige Arbeitgeber gegenüber der Einwanderungsbehörde nachweisen, dass für die Stelle kein thailändischer Kandidat zur Verfügung steht. Es ist schwierig, einen entsprechenden Job zu bekommen – auch sind die Verdienstmöglichkeiten oft gering. Ausländer, die brutto CHF 4‘500.00 und mehr verdienen, sind eher die Ausnahme. CHF 2‘000.00 gilt schon als sehr gutes Einkommen. Selbst Thailänder mit einer qualifizierten Ausbildung verdienen oft nicht mehr als CHF 600.00 pro Monat. Eine thailändische Firma muss für jeden Ausländer, der in der Firma arbeiten will, mindestens 4 Thailänder beschäftigen. Darüber hinaus muss sie pro Ausländer mindestens ein registriertes Kapital von THB 2 ...
Thailand. BANKING CORP LIMITED, BANG- KOK MALI (WAEMU) STANDARD CHARTERED BANK CÔTE D'IVOIRE SA MALTA CLEARSTREAM BANKING SA HONG KONG AND SHANGHAI TOGO STANDARD CHARTERED BANK CÔTE D'IVOIRE SA TUNESIEN UNION INTERNATIONALE DES BANQUES (SGSS) MAURITIUS BANKING CORP LIMITED, PORT- LOUIS TÜRKEI TEB SECURITIES SERVICES UGANDA STANDARD CHARTERED BANK MEXIKO BANCO NACIONAL DE MEXICO (CITIBANAMEX) MAROKKO BANQUE MAROCAINE POUR LE VEREINIGTE ARABI- SCHE UGANDA LIMITED HSBC BANK MIDDLE EAST LTD. ADX COMMERCE ET L'INDUSTRIE NAMIBIA STANDARD BANK OF NAMIBIA LIM- EMIRATE HSBC BANK MIDDLE EAST LTD. NDL NIEDERLANDE BNP PARIBAS SECURITIES SER- VEREINIGTES KÖ- NIGREICH BNP PARIBAS SECURITIES SER- VICES S.C.A. VICES S.C.A. NEUSEELAND BNP PARIBAS SECURITIES SER- VICES S.C.A. NIGER STANDARD CHARTERED BANK CÔTE D'IVOIRE SA NIGERIA STANBIC IBTC BANK NORWEGEN NORDEA BANK AB (publ) OMAN HSBC BANK OMAN SAOG PAKISTAN CITIBANK N.A. KARACHI BNP PARIBAS SECURITIES SER- URUGUAY BANCO ITAU URUGUAY S.A. USA BNP PARIBAS NEW YORK BRANCH VIETNAM HSBC BANK (VIETNAM) LTD ZAMBIA STANDARD CHARTERED BANK PLC Gemäß Abschnitt V, Absatz 5 des Verwahrstellenrund- schreibens der BaFin ist die Verwahrstelle dazu verpflich- tet, bei der Auswahl von Unterverwahrern sicherzustellen, dass der Unterverwahrer nicht zugleich Portfoliomanager für das betreffende Sondervermögen ist.
Thailand. Dieser Prospekt wurde nicht von der Börsenaufsicht geprüft, die daher keine Verantwortung für seinen Inhalt übernimmt. In Thailand wird kein öffentliches Angebot für den Verkauf der Anteile unterbreitet; dieser Prospekt ist ausschließlich zur Lektüre durch den Adressaten bestimmt und darf nicht der allgemeinen Öffentlichkeit weitergegeben, bereitgestellt oder gezeigt werden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und