Tierhalter-Haftpflichtversicherung Musterklauseln

Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf das in den Vertragsunterlagen genannte Tier zurückzuführen sind und für das Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: ConceptIF Pro GmbH Produkt: Tierhalter-Haftpflichtversicherung CIF4ALL Deutschland - Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbe- achtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versi- cherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. So kann der Versicherungsschutz den zwischenzeitlichen Veränderungen angepasst werden. Eine Aufforderung dazu kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. - Es ist möglich, dass Sie während des Vertrages zur Beseitigung besonderer gefahrdrohender Umstände von uns aufge- fordert werden, soweit Ihnen eine vorsorgliche Schadensvermeidung zumutbar ist. - Vor allem muss uns jeder Versicherungsfall unverzüglich angezeigt werden, auch wenn gegen Sie noch keine Schadens- ersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Darüber hinaus sind Sie beispielsweise verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadensberichte bei der Schadensermittlung und -regulierung zu unterstützen. Dies um- fasst auch die Übermittlung angeforderter Schriftstücke sowie die umgehende Mitteilung aller gerichtlichen oder behörd- lichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsan- waltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), gegen die Sie auch ohne besondere Aufforderung fristge- recht Rechtsmittel einlegen sollen. Der Prozess wird dann durch uns als Ihr Vertreter geführt und die Kosten übernommen, wobei Sie dem durch den Versicherer eingeschalteten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen. - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung als Halter vereinseigener Pferde, die im Vereinsbetrieb mit Mitgliedern und außerhalb des Vereinsbe- triebes eingesetzt werden, ist unbedingt abzuschließen. Gleiches gilt für das Hüten vereinsfremder Pferde. Damit besteht umfassender Versicherungsschutz beim Einsatz der Pferde innerhalb des Vereinsbetriebes (z. B. auch bei Ansprüchen von Vereinsmitgliedern beim Schulbetrieb), als auch außerhalb des Vereinssportes (Nutzung durch Nichtmitglieder). Auch für mit- gliedseigene, d.h. privateigene Pferde ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. ➞ Bitte wenden Sie sich hierzu an das Versicherungsbüro.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung § 2 Versicherte Gefahren und Kosten § 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Mitversichert ist - nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen - die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Deckschäden. Falls besonders vereinbart, ist eingeschlossen die gesetzliche Haftpflicht aus Deckschäden durch Zuchttiere.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung für die Reit- und Fahrvereine als Halter oder Hüter vereinseigener oder fremder Pferde ist unbe- dingt abzuschließen, insbesondere um Schadenersatzansprüche der Mitglieder gegen den Verein abzusichern. Damit besteht umfassender Versicherungsschutz beim Einsatz der Pferde inner- halb des Vereinsbetriebes (z.B. auch beim Schulbetrieb für Vereinsmitglieder) als auch außerhalb des Vereinssportes (Nut- zung durch Nichtmitglieder). Auch für mitgliedseigene, d.h. pri- vateigene Pferde ist der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtver- sicherung erforderlich. ➞ Bitte wenden Sie sich hierzu an das Versicherungsbüro.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer (nachfol- gend VN genannt) in seiner Eigenschaft als Halter und Hüter von Tieren ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines nach Antragstellung und während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögens- schaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. § 2 Versicherte Gefahren und Kosten
Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Schützt Sie gegen begründete und unbegründete Schadensersatzansprüche als privater Halter von Tieren. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt B „Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ der BBR. Schützt Sie gegen begründete und unbegründete Schadensersatzansprüche aus der Tätigkeit als Lehrer, Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst. Den genauen Umfang entnehmen Sie Abschnitt C Berufs-Haftpflicht -versicherung für Lehrer bzw. D für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst der BBR.
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung. 1. Versichert ist