Common use of Tierhaltung Clause in Contracts

Tierhaltung. Die Haltung von Kleintieren ist möglich. Sie bedarf der Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt werden, wenn durch die Haltung andere Bewohnerinnen und Bewohner oder Dritte gestört werden bzw. wenn die Bewohnerin/der Bewohner nicht in der Lage ist, das Tier angemessen zu versorgen. Treten diese Umstände nach Zustimmung der Einrichtungsleitung ein, so endet diese Zustimmung. Kranke Tiere sind auf Kosten der Bewohnerin/des Bewohners tierärztlich zu versorgen bzw. aus dem Heim zu entfernen.

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Samples: Vertrag Zwischen Vollstationären Einrichtungen Der Altenhilfe Und Privatversicherten1, www.awo-sz-niederzier.de, www.awo-sz-niederzier.de