die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage; hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zur Wirtschaftseinheit gehörende Antennenanlage; oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchst. a), ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse.
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a oder
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage; hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2 und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 3a), soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
b) der Versorgung mit Fernwarmwasser; hierzu gehören die Kosten für die Lieferung des Warmwassers und des Betriebs der zugehörigen Hausanlage entsprechend Nr. 3c), soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind; oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten; hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Ver- brennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusam- menhängenden Einstellung durch einen Fachmann.
die Kosten. Die Kosten für die Durchführung des Turniers trägt der Ausrichter. Darüber hinaus fallen folgende Gebühren für den Ausrichter an.
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anla- gen im Sinne des Buchstabens a,
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,
die Kosten. Die Kaufpreise der einzelnen Wohnungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste. Nicht im Kaufpreis enthalten und daher gesondert zu entrichten sind insbesondere folgende Kosten: - Kosten und Gebühren für Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch- und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung entstehen können. - Kosten für eventuelle Sonderwünsche des Käufers. - Bei Fremdfinanzierung, die während der Bauphase und der Vermietungs-/Nutzungsphase anfallenden Zinsen, sowie ein eventuell in Anspruch zu nehmendes Damnum. Schluchsee, 29.01.2019 Staub Wohnbau Der Kaufpreis ist wie folgt zu entrichten: Die Höhe der vom Käufer zu zahlende Raten legt der Verkäufer nach seinem freien Ermessen, entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest, wobei er sie nur aus dem nachgenannten Vom- Hundertsätzen zusammensetzen und in höchstens sieben Teilbeträgen anfordern darf.
1. Rate 30,0 % nach Beginn der Erdarbeiten, Der Käufer ist berechtigt, von dieser ersten Zahlungsrate eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Kaufobjekts ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % des Kaufpreises einzubehalten. Der Sicherheitseinbehalt von 5% ist fällig nach rechtzeitiger und in wesentlicher mangelfreier Herstellung des Kaufpreises.
2. Rate 28,0 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
3. Rate 12,6 % 5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, 7,0 % für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
4. Rate 10,5 % 2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen 2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen 2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen, 4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,
5. Rate 4,9 % 2,1 % für den Estrich, 2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
6. Rate 10,5 % 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, 2,1 % für die Fassadenarbeiten,
7. Rate3 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung