die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a; oder
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oder
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung oder
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
die Kosten a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage,
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
die Kosten. Die Kosten für die Durchführung des Turniers trägt der Ausrichter. Darüber hinaus fallen folgende Gebühren für den Ausrichter an.
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antenne, oder
die Kosten a) des Betriebs der Gemeinschafts- Antennenanlage;
die Kosten. Die Kaufpreise der einzelnen Wohnungen entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste. Nicht im Kaufpreis enthalten und daher gesondert zu entrichten sind insbesondere folgende Kosten: - Kosten und Gebühren für Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch- und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung entstehen können. - Kosten für eventuelle Sonderwünsche des Käufers. - Bei Fremdfinanzierung, die während der Bauphase und der Vermietungs-/Nutzungsphase anfallenden Zinsen, sowie ein eventuell in Anspruch zu nehmendes Damnum. Schluchsee, 29.01.2019 Staub Wohnbau Der Kaufpreis ist wie folgt zu entrichten: Die Höhe der vom Käufer zu zahlende Raten legt der Verkäufer nach seinem freien Ermessen, entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf fest, wobei er sie nur aus dem nachgenannten Vom- Hundertsätzen zusammensetzen und in höchstens sieben Teilbeträgen anfordern darf.