Transport / Anlieferung Musterklauseln

Transport / Anlieferung. Der Lieferant darf grundsätzlich nur fehlerfreie Produkte liefern, da die Eingangsprüfung von SUSPA in der Regel ausschließlich eine Identi- täts-, Sicht- und Mengenprüfung umfasst. SUSPA muss immer in der Lage sein, vom Lie- feranten erhaltene Teile ohne Wareneingangs- prüfung direkt in die Produktion zu geben. Jede Verpackungseinheit ist mit Stückzahl und SUSPA Teilenummer sowie Herstelldatum und Chargennummer zu kennzeichnen. Alle Liefe- rungen müssen eindeutig über die Angaben auf dem Lieferschein rückverfolgbar sein. Der Lieferant verpflichtet sich, seine Lieferverpflich- tungen zu 100% einzuhalten. Der Lieferant muss durch eine geeignete Verpackung sicher- stellen, dass die Qualität der Produkte durch den Transport zu SUSPA nicht beeinträchtigt wird. Versandpapiere sind vollständig und rich- tig zu erstellen. Im Falle von Änderungen oder Indexwechseln sind die ersten drei Lieferungen mit einem ein- deutigen Label zu kennzeichnen, z.B. unter Verwendung von Formblatt F 0603.20. Aufzeichnungen über Zusatzfrachtkosten, be- sondere Vorfälle und deren Ursachen (für Son- derlieferungen) müssen geführt werden und sollen sowohl die vom Lieferanten als auch vom Zulieferanten bezahlten Kosten auswei- sen.
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