Selbstabholung. Bei Selbstabholung ist der Kunde dazu verpflichtet, die Verladung und Ladungssicherung vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Für bei unzureichender Beladung und/oder Ladungssicherung entstandene Schäden haftet Strupp, falls ihre Mitarbeiter an der Verladung mitgewirkt haben, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
Selbstabholung. 3.6 Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der KUNDE dazu berechtigt, das Kaufobjekt in einem nichtbereitgestellten Zustand (d.h. ohne vorherige Installation der zugehörigen Optionen) zum vereinbarten Termin an dem von CORVICE angegebenen Lager abzuholen. Alternativ kann der KUNDE auf eigene Kosten ein Transportunternehmen seiner Xxxx mit der Abholung des Kaufobjektes beauftragen. Im Falle einer Selbstabholung oder eines durch den KUNDEN organisierten Transportes übernimmt CORVICE keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Überführung des Kaufobjektes vom CORVICE-Lager zum Bestimmungsort entstehen. Auf Wunsch des KUNDEN führt CORVICE zum im Kaufvertrag vereinbarten Preis die Gerätelieferung durch (siehe dazu auch Ziffer 5 a. AGB).
Selbstabholung. Für den sicheren, schadenfreien Transport von Verleihartikeln (Selbstabholung) ist der Mieter selbstverantwortlich. Entstandene Schäden an Mietgegenständen können dem Mieter bis zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt werden.
Selbstabholung. 3.6 Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der KUNDE dazu berechtigt, das Kaufobjekt in einem nichtbereitgestellten Zustand (d.h. ohne vorherige Installation der zugehörigen Optionen) zum vereinbarten Termin an dem von PRINT- HOF angegebenen Lager abzuholen. Alternativ kann der KUNDE auf eigene Kosten ein Transportunternehmen sei- ner Xxxx mit der Abholung des Kaufobjektes beauftragen. Im Falle einer Selbstabholung oder eines durch den KUN- DEN organisierten Transportes übernimmt PRINTHOF kei- nerlei Haftung für Schäden, die bei der Überführung des Kaufobjektes vom PRINTHOF-Lager zum Bestimmungsort entstehen. Auf Wunsch des KUNDEN führt XXXXXXXX zum im Kaufvertrag vereinbarten Preis die Gerätelieferung durch (siehe dazu auch Ziffer 5 a. AVB).
Selbstabholung. 3.10 Bei Abschluss eines Kaufvertrages ist der KUNDE dazu berechtigt, das Kaufobjekt in einem nichtbereitgestellten Zustand (d.h. ohne vorherige Installation der zugehörigen Optionen) zum vereinbarten Termin an dem von PRINT- HOF angegebenen Lager abzuholen. Alternativ kann der KUNDE auf eigene Kosten ein Transportunternehmen sei- ner Xxxx mit der Abholung des Kaufobjektes beauftragen. Im Falle einer Selbstabholung oder eines durch den KUN- DEN organisierten Transportes übernimmt PRINTHOF kei- nerlei Haftung für Schäden, die bei der Überführung des Kaufobjektes vom PRINTHOF-Lager zum Bestimmungsort entstehen. Auf Wunsch des KUNDEN führt PRINTHOF zum im Kaufvertrag vereinbarten Preis die Gerätelieferung durch (siehe dazu auch Ziffer 4 a. AVB).
4. Einmalige weitere Dienstleistungen und Gebühren von PRINTHOF
4.1 PRINTHOF erbringt für den KUNDEN die im Kaufvertrag aufgeführten weiteren Dienstleistungen und Gebühren zu den im Kaufvertrag definierten Preisen und Konditionen. Einmalige weitere Dienstleistungen sind unter anderem:
a) Transport und Bereitstellung vor Ort, Rücknahme
4.2 Die Geräte werden mitsamt bestelltem Zubehör zu den im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen durch PRINTHOF oder ein von PRINTHOF beauftragtes Unternehmen gelie- fert und installiert. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit auf das vereinbarte Datum, das indessen lediglich als ap- proximativer Termin gilt. PRINTHOF ist berechtigt, Teilliefe- rungen vorzunehmen.
4.3 Der KUNDE verpflichtet sich, spätestens 7 Tage vor dem Liefertermin PRINTHOF über allfällige Umstände zu infor- mieren, welche die Gerätelieferung erschweren könnten. Dazu gehören insbesondere: ▪ Wendeltreppen; ▪ Treppen mit engen Kurven oder zu kleinem Zwischenbo- den zum Wenden; ▪ Liftkabinen mit zu geringer Fläche und/oder Maximalbe- lastung; ▪ zu schmale Türen und Korridore. PRINTHOF stellt dem KUNDEN vor der Gerätelieferung eine Liste der zu prüfenden Umstände zur Verfügung. PRINTHOF hat das Recht, dem KUNDEN zusätzliche Aufwendungen zur Durchführung einer Lieferung unter erschwerten Bedingungen separat in Rechnung zu stel- len.
4.4 Die Kosten für Lieferungen, die aufgrund eines Verschul- dens des KUNDEN nicht erfolgen oder abgebrochen werden müssen, werden nicht zurückerstattet. Die Durch- führung einer neu angesetzten Lieferung wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.5 Wurde im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart, wird das Gerät ohne Netzwerkkabel und ohne ohne Handbücher in Papierform geliefert. Standardmässig im L...
Selbstabholung. (Tier)arzneimittelversand
Selbstabholung. Falls Sie uns gegenüber erklärt haben, die von Ihnen bestellten Waren selbst oder durch einen beauftragten Dritten abholen zu lassen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an Sie oder an den von Ihnen beauftragten Dritten auf Sie über. Mit der Übergabe der Ware sind auch unsere Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt.
Selbstabholung. Nach vorheriger Vereinbarung ist die Abholung im Werk möglich. In diesem Fall bitten wir um Barzahlung oder Vorauskasse.
Selbstabholung. Der Auftragnehmer muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden. Die Mietartikel müssen in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport der Mietartikel geeignet ist. Die Mietartikel sind im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen zu sichern. Der Auftraggeber trägt das Transportrisiko und hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern.
Selbstabholung. (1) Nach Absprache können Mietobjekte auch vom Mieter am Lager des Vermieters abgeholt werden. Die selbstständige Abholung und Rückgabe erfolgt bis auf Ausnahmen in der Xxxxxxxxxxxxx 00 in 00000 Xxxxxxx. Die Mietobjekte werden ordnungsgemäß verpackt an den Mieter übergeben. Der Mieter muss die Bestellung bei Abholung selbst auf Vollständigkeit und Zustand prüfen.
(2) Für die Abholung und Rückgabe sind Termine bzw. Zeitfenster zu vereinbaren und einzuhalten. Sollte der Mieter die Mietobjekte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen bzw. zurückgeben, behält sich der Vermieter vor, den entstandenen Mehraufwand und eventuelle Ersatzansprüche in Rechnung zu stellen.
(3) Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.
(4) Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken, wenn nicht anders vereinbart. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung dem Vermieter zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.