Transport und Verpackung Musterklauseln

Transport und Verpackung. 1. Übernimmt der Vermieter den Versand, so gehen die Kosten der Beförderung der Mietsache vom Vermieter zum Mieter und bei Beendigung des Vertrages vom Mieter zum Vermieter zu Lasten des Mieters.
Transport und Verpackung. 3.1 Falls im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, er- folgt die Lieferung/Leistung an die von uns be- nannte Verwendungsstelle als Erfüllungsort, bei Lieferungen aus dem Ausland DDP (Incoterms 2010).
Transport und Verpackung. 1. Außer wenn etwas anderes vereinbart wurde, ist die andere Vertragspartei für den Transport gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen und Haftungen verantwortlich. Darüber hinaus hat sie für alle erforderlichen Transportdokumente zu sorgen.
Transport und Verpackung. 5.1 Transport und Verpackung sind vom Lieferanten zu besorgen und so zu gestalten, dass die Produkte sicher, unbeschädigt und im Einklang mit den internationalen Normen sowie den am Erfüllungsort und am finalen Lieferort geltenden Anforderungen und Standards geliefert werden. Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung dieses Abschnitts 5 sind vom Lieferanten zu erstatten bzw. zu tragen.
Transport und Verpackung. Vorbehältlich anders lautender Abreden erfolgt die An- und Rücklieferung der Werkstücke unter Regie der Beauftragten, aber auf Rechnung und Gefahr der Auftraggeberin; eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenübernahme abgeschlossen. Die Beauftragte verwendet normalerweise die gleiche Verpackung wie die Auftraggeberin bei der Anlieferung. Zusätzliche oder anderweitige Verpackung liegt im Belieben der Beauftragten und wird der Auftraggeberin separat in Rechnung gestellt.
Transport und Verpackung. 6.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen der Verkäuferin grundsätzlich „DAP“ an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferort.
Transport und Verpackung. Falls nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, übernimmt der Lieferant auf eigene Kosten und eigene Gefahr den Transport, das Ein- und Ausladen der Produkte bis zu deren Annahme am vereinbarten Lieferort. Der Lieferant muss die Produkte so verpacken, dass sie während des Transports und der Lagerung nicht beschädigt werden können. Falls nicht anders festgelegt, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich Transport und Verpackung. Grundsätzlich ist der Lieferant für die Organisation des Transports zuständig. Der Besteller hat jedoch das Recht, einen Spediteur zu benennen oder eine beliebige andere Person mit dem Transport zu beauftragen. Lieferant ist verpflichtet, der jeweiligen Empfangsstelle eine Versandanzeige zuzusenden. Der Besteller kann die Produkte auf Wunsch direkt im Werk des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden die Transportkosten vom Produktpreis abgezogen. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, auf dem die Bestellnummer zu vermerken ist. Rechnungen dürfen der Ware nicht beigelegt werden. Rechnungen ohne Angabe der Bestellnummer können zurückgewiesen werden.
Transport und Verpackung. 4.1 Für Lieferungen aus Präferenzländern hat der Lieferant den Präferenznachweis jeder Lieferung beizufügen. Die Langzeitlieferantenerklärung gemäß EWG-VO 1207/2001 ist einmal jährlich als Verpflichtung unabhängig von etwaigen Bestellungen unaufgefordert vorzulegen. Soweit die gelieferte Ware einer Ausfuhrgenehmigungspflicht nach AWG oder speziellen Exportbeschränkungen nach amerikanischen Vorschriften unterliegt, hat der Lieferant Exyte hierauf unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Transport und Verpackung. 8.1 Der LIEFERANT ist verpflichtet, im Rahmen seines Qualitätsmanagements sicherzustellen, dass die Qualität der Lieferungen durch den Transport zum Empfänger, sowie durch die Verarbeitung in der laufenden Produktion nicht beeinträchtigt wird. Dies ist durch geeignete Massnahmen des LIEFERANTEN abzusichern.
Transport und Verpackung. 8.1. Lieferung erfolgt auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an die von uns angegebene Empfangsstelle. Wurde ausdrücklich vereinbart, dass wir die Fracht tragen, hat der Lieferant die von uns vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, sonst die für uns günstigste Beförderungs- und Zustellart.