Transportkontrolle Musterklauseln

Transportkontrolle. Maßnahmen zur Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden: • Datenaustausch wird über dedizierte Leitungen durchgeführt • Führung einer Übersicht über alle Datenübermittlungen an Dritte • Beim physischen Transport geeignete Transportbehälter und Versandwege, Nutzung verschlüsselter Datenträger • Datenübertragungen nur über gesicherte und explizit dafür vorgesehene Transportwege (VPN, FTP-Server, etc.)
Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen: 9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein. 9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister. 9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
Transportkontrolle. ● Aspekte der Weitergabe personenbezogener Daten sind wie folgt geregelt: ○ Daten, die auf Datenträgern gespeichert werden, werden ausschließlich verschlüsselt auf diesen gesichert. ○ Sender und Empfänger müssen protokolliert sein. ○ Fax-Protokollierung Übertragungskontrolle ● Daten werden ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen übermittelt. Der Datentransfer wird durch Logdateien protokolliert. ● Sender und Empfänger müssen protokolliert sein.
Transportkontrolle. Daten auf mobilen Datenträgern sind per Weisung zu verschlüsseln. Defekte Datenträger werden vernichtet. Ein Austausch oder eine sonstige Rückgabe defekter Geräte (z.B. Garantie) wird nicht vorgenommen.
Transportkontrolle. Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden.
Transportkontrolle. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Integrität haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer geeignete Massnahmen zu treffen, damit bei der Bekanntgabe von Personendaten oder beim Transport von Datenträgern Personendaten nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert, gelöscht oder vernichtet werden können (Transportkontrolle DSV Art. 3, 2c). Sensitive Auftragsdaten werden unter Einsatz geeigneter Verschlüsselungstechnologien und nicht via unverschlüsselte E-Mail an Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten versendet, es sei denn dieser Kanal wird von der Gegenstelle explizit gewählt. Anstatt eine E-Mail mit Anhang zu versenden, werden die Auftragsdaten intern über einen Link zugänglich gemacht, um eine Verteilung in unstrukturierten Postfächern zu vermeiden. Auftragsdaten auf mobilen Datenträgern sind durch den Einsatz von Verschlüsselungstechno- logien vor unberechtigten Auslesen geschützt. Es wird darauf geachtet, dass bei der Übermittlung von Auftragsdaten nur verschlüsselte Kanä- le wie Webplattformen mit https verwendet werden. Es wird sichergestellt, dass der einund ausgehende Netzwerkverkehr überwacht wird.
Transportkontrolle. Es ist zu verhindern, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.
Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen: ― Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TSL- Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragnehmers gewährleistet.
Transportkontrolle. Maßnahmen, die verhindern, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können. Folgende Maßnahmen bestehen: Ein mobiler Transport von Datenträgern ist nicht vorgesehen. Bei mobilen Geräten findet eine Verschlüsselung statt. Bei allen Druckern die außer Haus gehen werden die Druckerpuffer durch Mitarbeiter der IT gelöscht. Die Webseite von Holiday Extras ist ssl-verschlüsselt mit dem HSTS-Header-Aufsatz.
Transportkontrolle. Soweit ein Datenaustausch mit anderen Ebenen der Schulverwaltung oder dem Bayerischen Landesamt für Statistik erfolgt, sind personenbezogene Daten beim Transport durch geeignete Maßnahmen zu sichern (z.B. durch Verschlüsselung oder Anonymisierung der Daten).