Vertraulichkeit und Integrität Musterklauseln

Vertraulichkeit und Integrität. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme des Auftragsverarbeiters:
Vertraulichkeit und Integrität. 18.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die von DeCeTe erhaltenen Unterlagen vertraulich zu behandeln, was bedeutet, dass er diese nur den mit dem Vertrag notwendig befassten Personen und nur für den Vertragszweck zugänglich machen wird. Die Zugänglichmachung an jegliche Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von DeCeTe. Das gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Der Lieferant ist verpflichtet, für jede Verletzung dieser Verpflichtung eine Vertragsstra- fe von 25.000,- € an DeCeTe zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Vertraulichkeit und Integrität unter dem Aspekt der Kontrolle der Datenweitergabe:
Vertraulichkeit und Integrität. (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO) >> Zutrittskontrolle >> Zugangskontrolle >> Zugriffskontrolle >> Trennungskontrolle >> Pseudonymisierung (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO; Artikel 25 Absatz 1 DSGVO) >> Weitergabekontrolle >> Eingabekontrolle
Vertraulichkeit und Integrität. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme des Auftragverarbeiters: • Verschlüsselung Grundsätzlich findet eine Übertragung der personenbezogenen Daten über das Internet nur in ver- schlüsselter Form statt. Dazu werden gesonderte SFTP-Server bei Direktzugriff und Secure Socket Layoer, also SSL-Verschlüsselungen bei Webzugriffen verwendet. Personenbezogene Daten, die nicht zur direkten Erfüllung einer aktuellen Auftrages benötigt werden, werden mit Hilfe einer softwareseitigen Verschlüsselung (Cryptomator) verschlüsselt abgelegt.
Vertraulichkeit und Integrität. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme des Auftragsverarbeiters: - Verschlüsselung der Arbeitsrechner durch Bitlocker oder vergleichbare Verfahren - Möglichkeit der Fernlöschung von mobilen Geräten
Vertraulichkeit und Integrität. Folgende Maßnahmen gewährleisten die Vertraulichkeit und Integrität der Systeme der MOBIZON GmbH:
Vertraulichkeit und Integrität. 1. Es wurden folgende Maßnahmen getroffen, um Unbefugte am Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu hindern (Zutrittskontrolle): • Alarmanlage • Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx • Sicherheitsschlösser • Schlüsselregelung (Schlüsselausgabe etc.) • Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal • Zutrittskonzept / Besucherregelung
Vertraulichkeit und Integrität 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.