Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen: 9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein. 9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister. 9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag
Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen:
9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- TLS-Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen personenbezogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein.
9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister.
9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
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Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen:
9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen personen- bezogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein.
9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister.
9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
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Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen:
9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- TSL-Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen personenbezogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein.
9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister.
9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
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Transportkontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Vertraulichkeit und Integrität der Daten geschützt werden. Getroffene Maßnahmen:
9.1 Die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten wird durch SSL/TLS- TSL- Verschlüsselungen über die Webseiten des Auftragsverarbeiters gewährleistet. Soweit nach der Art des personenbe- zogenen Datums eine Integritätswahrung erforderlich ist, setzt der Auftragsverarbeiter ein Prüfsummenverfahren ein.
9.2 Die Datenträgerentsorgung geschieht durch zertifizierte Entsorgungsdienstleister.
9.3 Im Übrigen ist es Sache des Kunden, die Daten auf dem ihm vertragsgemäß überlassenen Speicherplatz für die Dauer des Vertrages einer geeigneten Transportkontrolle zu unterziehen und geeignete Verschlüsselungstechniken einzusetzen.
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