Common use of Treuebonus Clause in Contracts

Treuebonus. Bei Erleben des Beginns der Flexibilitätsphase kann ein Treuebonus gezahlt werden. Zur Er- mittlung des Treuebonus wird ein Bonuswert geführt, der rechnerisch fiktiv aus Fondsanteilen des Fonds besteht, den Sie für Ihren Versiche- rungsvertrag ausgewählt haben. Der Bonuswert begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Treuebonus in einer bestimmten Höhe; er dient lediglich zur Ermittlung des Treuebonus bei Be- ginn der Flexibilitätsphase. Bei Vertragsbeginn enthält der Bonuswert noch keine Fondsanteile. Jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres können dem Bonuswert weitere Fondsanteile hinzugefügt werden. Der Wert der zugeführten Fondsanteile entspricht dem im jeweiligen Versicherungsjahr gültigen Treuebonussatz multipliziert mit dem jeweiligen Wert des Fondsguthabens zum Ende des Versi- cherungsjahres. Der Wert des Treuebonus wird bestimmt durch Multiplikation der Fondsanteile, die dem Bonus- wert zugeordnet sind, mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag. Der zugrunde liegende Treuebonussatz wird in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Treuebonus wird nicht erbracht, sobald die Prä- miensumme des Versicherungsvertrags die maßgebliche Prämiensumme vor Beginn der Flexibilitätsphase unterschreitet. Auch eine Teil- auszahlung bewirkt eine Reduktion der Prä- miensumme des Versicherungsvertrags. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausgezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungsstichtag. Der Treuebonus wird nicht erbracht bei Kündigung oder bei Leistungen im Todesfall vor Beginn der Flexibilitätsphase.

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Treuebonus. Bei Erleben des Beginns der Flexibilitätsphase Rentenbeginns kann ein Treuebonus Treue- bonus gezahlt werden. Zur Er- mittlung Ermittlung des Treuebonus wird ein Bonuswert geführt, der rechnerisch fiktiv aus Fondsanteilen des Fonds besteht, den Sie für Ihren Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag ausgewählt haben. Der Bonuswert begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Treuebonus Treuebo- nus in einer bestimmten Höhe; er dient lediglich zur Ermittlung des Treuebonus bei Be- ginn der FlexibilitätsphaseRentenbe- ginn. Bei Vertragsbeginn enthält der Bonuswert noch keine Fondsanteile. Jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres können dem Bonuswert weitere Fondsanteile hinzugefügt werden. Der Wert der zugeführten Fondsanteile entspricht dem im jeweiligen Versicherungsjahr gültigen Treuebonussatz multipliziert mit dem jeweiligen Wert des Fondsguthabens zum Ende des Versi- cherungsjahres. Der Wert des Treuebonus wird bestimmt durch Multiplikation der Fondsanteile, die dem Bonus- wert zugeordnet sind, mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag. Der zugrunde liegende Treuebonussatz wird in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Treuebonus wird nicht erbracht, sobald die Prä- miensumme des Versicherungsvertrags die maßgebliche Prämiensumme vor Beginn wenn der Flexibilitätsphase unterschreitet. Auch eine Teil- auszahlung bewirkt eine Reduktion Versi- cherungsvertrag während der Prä- miensumme des Versicherungsvertrags. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausgezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen BewertungsstichtagLaufzeit ganz oder teilweise prämienfrei gestellt war oder wenn Kapital für Wohneigentum verwendet wurde. Der Treuebonus wird nicht erbracht bei Kündigung oder bei Leistungen im Todesfall vor Beginn der FlexibilitätsphaseTodesfall. Der Treuebonus wird in Form einer Zusatzrente gewährt, die jedoch nur dann zur Auszahlung kommt, wenn die Summe aus Champion-Rente und Zusatzrente aus dem Treuebonus größer als die Garantierente ist.

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Treuebonus. Bei Erleben des Beginns der Flexibilitätsphase kann ein Treuebonus gezahlt werden. Zur Er- mittlung des Treuebonus wird ein Bonuswert geführt, der rechnerisch fiktiv aus Fondsanteilen des Fonds besteht, den Sie für Ihren Versiche- rungsvertrag ausgewählt haben. Der Bonuswert begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Treuebonus in einer bestimmten Höhe; er dient lediglich zur Ermittlung des Treuebonus bei Be- ginn der Flexibilitätsphase. Bei Vertragsbeginn enthält der Bonuswert noch keine Fondsanteile. Jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres können dem Bonuswert weitere Fondsanteile hinzugefügt werden. Der Wert der zugeführten Fondsanteile entspricht dem im jeweiligen Versicherungsjahr gültigen Treuebonussatz multipliziert mit dem jeweiligen Wert des Fondsguthabens zum Ende des Versi- cherungsjahres. Der Wert des Treuebonus wird bestimmt durch Multiplikation der Fondsanteile, die dem Bonus- wert zugeordnet sind, mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile am maßgeblichen Bewer- tungsstichtagBewertungs- stichtag. Der zugrunde liegende Treuebonussatz wird in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Treuebonus wird nicht erbracht, sobald die Prä- miensumme des Versicherungsvertrags die maßgebliche Prämiensumme vor Beginn der Flexibilitätsphase unterschreitet. Auch eine Teil- auszahlung bewirkt eine Reduktion der Prä- miensumme des Versicherungsvertrags. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausgezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen Bewertungsstichtag. Der Treuebonus wird nicht erbracht bei Kündigung oder bei Leistungen im Todesfall vor Beginn der Flexibilitätsphase.

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Treuebonus. Bei Erleben des Beginns der Flexibilitätsphase Rentenbeginns kann ein Treuebonus gezahlt werden. Zur Er- mittlung Ermittlung des Treuebonus wird ein Bonuswert geführt, der rechnerisch fiktiv aus Fondsanteilen des Fonds besteht, den Sie für Ihren Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag ausgewählt haben. Der Bonuswert begründet keinen Anspruch auf Gewährung des Treuebonus Treuebo- nus in einer bestimmten Höhe; er dient lediglich zur Ermittlung des Treuebonus bei Be- ginn der FlexibilitätsphaseRentenbe- ginn. Bei Vertragsbeginn enthält der Bonuswert noch keine Fondsanteile. Jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres können dem Bonuswert weitere Fondsanteile hinzugefügt werden. Der Wert der zugeführten Fondsanteile entspricht dem im jeweiligen Versicherungsjahr gültigen Treuebonussatz multipliziert mit dem jeweiligen Wert des Fondsguthabens zum Ende des Versi- cherungsjahres. Der Wert des Treuebonus wird bestimmt durch Multiplikation der Fondsanteile, die dem Bonus- wert zugeordnet sind, mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile am maßgeblichen Bewer- tungsstichtag. Der zugrunde liegende Treuebonussatz wird in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Der Treuebonus wird nicht erbracht, sobald die Prä- miensumme des Versicherungsvertrags die maßgebliche Prämiensumme vor Beginn wenn der Flexibilitätsphase unterschreitet. Auch eine Teil- auszahlung bewirkt eine Reduktion Versi- cherungsvertrag während der Prä- miensumme des Versicherungsvertrags. Diese reduziert sich im Verhältnis vom ausgezahlten Betrag zum Fondsguthaben am maßgeblichen BewertungsstichtagLaufzeit ganz oder teilweise beitragsfrei gestellt war oder wenn Kapital für Wohneigentum verwendet wurde. Der Treuebonus wird nicht erbracht bei Kündigung oder bei Leistungen im Todesfall vor Beginn der FlexibilitätsphaseTodesfall. Der Treuebonus wird in Form einer Zusatzrente gewährt, die jedoch nur dann zur Auszahlung kommt, wenn die Summe aus Champion-Rente und Zusatzrente aus dem Treuebonus größer als die Garantierente ist.

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