Bonus. 4.1 Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass der Vertrag mindestens ein Lieferjahr besteht. Der Bonus wird unmittelbar nach Ende des ersten Lieferjahres mit der Jahresrechnung des Kunden verrechnet. SWD benötigt dafür die Angabe einer gültigen Bankverbindung des Kunden. Wird der Vertrag vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres (= Ende der Erstlaufzeit) durch den Kunden aus einem von ihm zu vertretenden Grund beendet, entfällt die Bonuszahlung. Beendet der Kunde den Vertrag noch vor dem vollständigen Ablauf des ersten Lieferjahres aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten durch SWD, wird der Bonus ausgezahlt. Der Anspruch auf den Bonus erlischt dann, wenn der Kunde seine vertraglichen Zahlungspflichten trotz Zahlungsverzugs und erneuter Zahlungsaufforderung gemäß Ziffer 8 nicht erfüllt oder der Vertrag seitens SWD fristlos gekündigt wird, weil die Voraussetzungen für die Unterbrechung der Energielieferung wiederholt vorliegen (Ziffer 14.2).
Bonus. Ist mit dem Kunden im Auftragsblatt ein Bonus vereinbart, so richtet sich dessen Gewährung nach folgenden Regelungen.
Bonus. 8.1 Haben die Parteien die Gewährung eines Neukundenbonus vereinbart, so setzt diese zwölf Monate ununterbrochene Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle voraus. Wird dieser Zeitraum nicht vollendet, scheidet eine Vorteilsgewährung aus. Der Kunde erhält den Neukundenbonus einmalig und in Form einer prozentualen Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes.
8.2 Haben die Parteien die Gewährung eines Sofortbonus vereinbart, so wird dieser einmalig gewährt, zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig und dem Kunden gewährt.
8.3 Ein Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Neukundenbonus oder Sofortbonus besteht nicht wenn,
a. das Vertragsverhältnis vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde,
b. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung an derselben Verbrauchsstelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde oder
c. der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages zur Belieferung bereits eine Vertragserklärung widerrufen hat.
8.4 Ein Neukundenbonus und ein Sofortbonus werden in Privatkundentarifen nur Privatkunden (vgl. zur Privatkundeneigenschaft Ziffer 1.2) und in Gewerbekundentarifen nur Gewerbekunden (vgl. zur Gewerbekundeneigenschaft Ziffer 1.2) gewährt.
8.5 Die Verrechnung aller Boni mit den monatlichen Zahlungen des Kunden vor Ablauf des für den jeweiligen Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist ausgeschlossen.
Bonus. (1) Bei einem vertraglich vereinbarten Bonus handelt es sich um ein einseitiges Bonusversprechen der Iberdrola. Es gelten jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen. Auf jegliche Boni haben nur solche Kunden Anspruch, die in den letzten sechs Monaten vor Zustan- dekommen des Vertrages an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle nicht von Iberdrola mit Strom beliefert wurden („Neukunden“). Setzt die Bonuszahlung einen Mindestbelieferungszeitraum voraus, entfällt der Anspruch auf den Bonus, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Mindest- belieferungszeitraums aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund beendet wird. Im Fol- genden werden die unterschiedlichen Bonusvarianten definiert.
(2) Erhält der Kunde einen einmaligen „Neukundenbonus“ für den Abschluss des Vertrages, teilt Iberdrola dem Kunden die Höhe vor Abgabe des Angebots zum Vertragsschluss mit. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist, dass die vertraglich vereinbarte Entnahmestelle mindestens 12 Monate ununterbrochen von Iberdrola mit Strom versorgt wurde. Iberdrola berücksichtigt den Neu- kundenbonus in der ersten Abrechnung, die auf das Ende der ersten 12 Monate des Belieferungs- zeitraums folgt, und zwar durch Abzug des Betrags des Neukundenbonus vom Abrechnungsbetrag (und nicht bereits bei früheren Abrechnungen oder den Abschlagszahlungen). Ein Neukunden- bonus kann entweder als relativer, d.h. prozentualer Anteil auf den zukünftigen Gesamtverbrauch während der ersten 12 Belieferungsmonate oder als einmaliger Fixbetrag für diesen Belieferungs- zeitraum gewährt werden. Es gelten hierbei jeweils die im Vertrag (Ziffer 2 Absatz 1) festgelegten Bedingungen.
(3) Erhält der Kunde für den Abschluss des Vertrages einen einmaligen „Sofortbonus“, so wird dieser Sofortbonus dem Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn auf das vom Kunden angege- bene Kundenbankkonto überwiesen.
(4) In einigen Fällen erhalten ausdrücklich nur Bestandskunden einen Bonus. Bestandskunden sind alle Kunden außer Neukunden. Etwaige Sonderaktionen fallen nicht unter einen Bonus, für sie gel- ten die der jeweiligen Sonderaktion zugrundeliegenden gesondert vereinbarten Bedingungen.
(5) Haben sich die Parteien auf einen monatlichen Bonus für die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation geeinigt, erhält der Kunde einen Bonus für jeden vollen Liefermonat, für den der Kunde nicht gemäß Ziffer 3 Absatz 2 eine Übermittlung von Unterlagen in anderer Form als elekt- ronische Kommunikati...
Bonus. Sofern PFALZWERKE einen einmaligen Bonus gewährt, wird dieser mit der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit erstellt wird, gutgeschrieben. Voraussetzung ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der vereinbarten Erstvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten 6 Monaten vor Übermittlung seines Angebo- tes bereits an der streitgegenständlichen Verbrauchsstelle durch PFALZWERKE beliefert wurde.
Bonus. Der Bonus ist der leistungsbezogene Anteil des Vergütungssystems. Er basiert auf einem Zielbonus in Höhe von 75% eines Monatsgehaltes, multipliziert mit drei Faktoren analog zum AT - Vergütungssystem: – Individueller Leistungsfaktor – Bereichsfaktor – AG-Faktor Die Berechnung des Bonus erfolgt analog zur unter Punkt 2.1 skizzierten Vorgehensweise im AT – Vergütungsmodell.
Bonus. Dauert eine vollstationäre Heilbehandlung in einem Krankenhaus ins- gesamt höchstens 7 Tage, so erhöht sich die Versicherungsleistung um die Hälfte (= Bonus), es sei denn, es wird aufgrund Ziffer 2.2 dop- peltes Tagegeld oder aufgrund Ziffer 2.3 eine Entbindungspauschale gezahlt. Bei mehreren Krankenhausaufenthalten in einem Kalender- jahr, wird der Bonus gezahlt, wenn die Gesamtanzahl der Kranken- haustage höchstens 7 Tage im Kalenderjahr beträgt.
Bonus. Wenn der Kunde und die Bank das Kontomodell „1|2|3 Giro“ vereinbaren, leistet die Bank dem Kunden während der Laufzeit dieser Vereinbarung die nachfolgenden Bonuszahlungen.
Bonus. 13.1. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der StW in der jeweiligen Energieart beliefert wurde.
13.2. Bestandskunden sind alle Kunden, die nicht Neukunden sind.
13.3. Etwaige Vorauszahlungen werden durch Bonuszahlungen nicht gemindert.
Bonus. 1.3.1 Ein möglicherweise bei Vertragsabschluss versprochener Bonus wird nach 12 Monaten Belieferung mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Kündigst du aus wichtigem Grund innerhalb deines ersten Belieferungsjahres (bspw. weil die E WIE EINFACH GmbH die Preise angepasst hat), berechnet ab Lieferbeginn, erhältst du den Aktionsbonus zeitanteilig ausgezahlt auch ohne, dass du in ein zweites Belieferungsjahr gehst. Beendest du den Vertrag noch vor dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflich- ten durch uns, wird der Bonus ausgezahlt. Der Anspruch auf den Bonus erlischt dann, wenn du deine vertraglichen Zahlungspflichten im ersten Belieferungsjahr trotz Zahlungsverzugs und erneuter Zahlungsaufforderung nicht erfüllst.
1.3.2 Hast du bei der Bestellung einen Jahresverbrauch angegeben, der deinen tatsächlichen Jahresverbrauch im ersten Belieferungsjahr um mindestens 100 % übersteigt, behalten wir uns vor, den Bonus auf 15% der im ersten Belieferungs- jahr tatsächlich angefallenen Energiekosten (gemäß Abrechnung) zu reduzieren. Dies gilt nur, sofern die überhöhte Jahresverbrauchsangabe auf deinem Ver- schulden beruht.