Typklassen Musterklauseln

Typklassen. (1) Die Beiträge für Versicherungsverträge von Pkw, Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeugen (nur Pkw) in der Kraftfahrzeug- Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und in der Fahrzeugteilversicherung richten sich nach dem Typ des Fahrzeugs.
Typklassen. Für jedes der etwa 15.000 Automodelle in Deutschland gibt es eine Typklasse für die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Diese spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider und werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungsarten unter- schiedlich. Je nach der Entwicklung der Schäden für ein bestimmtes Fahrzeug kann die Typklasse mit den Jahren steigen oder fallen. • Regionalklassen Auch der Wohnort beeinflusst den Versicherungsbeitrag. In den Regionalklassen zeigt sich der Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. Sie werden jährlich durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft und marktweit neu festgelegt. Die Regionalstatistik für die Kaskover- sicherung berücksichtigt auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.
Typklassen. (1) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Pkw, Selbstfahrervermietfahrzeugen (nur Pkw) sowie Mietwagen und Taxen richtet sich in der KH-, FV- und TK-Versicherung nach dem Typ des Fahrzeugs. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahr- zeuge nach Hersteller und Typ sind die Eintragungen im Kraft- fahrzeugschein, hilfsweise im Kraftfahrzeugbrief oder in ande- ren amtlichen Urkunden.
Typklassen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gibt es fol- gende Regionalklassen für Krafträder: 1 Unter 81,2 2 81,2 bis unter 94,8 3 94,8 bis unter 104,7 4 104,7 bis unter 131,7 5 ab 131,7 1 Unter 44,3 2 44.3 bis unter 65,4 3 65,4 bis unter 87,2 4 87,2 bis unter 107,3 5 107,3 bis unter 130,3 6 130,3 bis unter 217,8 7 217,8 bis unter 349,5 8 ab 349,5 In der Teilkaskoversicherung gibt es folgende Regional- klassen für Krafträder: G.3.1. Typklasse Die Prämie für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in den Kaskoversicherungen richtet sich nach dem Typ des Fahrzeugs. Die Einstufung kann dem Versicherungs- schein entnommen werden.
Typklassen. 1.4 Alter des Fahrzeugs bei erstmaliger Zulassung auf den Versi­ cherungsnehmer
Typklassen. 13 a Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung 13 b Selbstbeteiligung in der Fahrzeugversicherung 13 c Berücksichtigung gefahrerheblicher Umstände
Typklassen. (1) Der Beitrag für Versicherungsverträge von Pkw und Selbstfahrervermietfahrzeugen (nur Pkw) in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung richtet sich nach dem Typ des Fahrzeuges. Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge nach Her- steller und Typ sind die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeug- schein), hilfweise in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kraftfahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden.
Typklassen. 1.4 Alter des Versicherungsnehmers
Typklassen. G.3.1. Typklasse Die Prämien für Versicherungsverträge von Personenkraftwagen in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in den Kaskoversicherungen richten sich nach dem Typ des Fahrzeugs. Die Einstufung kann dem Versicherungs- schein entnommen werden.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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