Jährliche Fahrleistung Musterklauseln

Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahr- leistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 als vereinbart. Bei Pkw, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen entsprechende Bestä- tigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum nach der Kilometerklasse berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig. - Einfamilienhausbewohner Der Beitrag wird in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung ermäßigt, sobald und solange Sie selbst ein Einfamilienhaus bewohnen. Hierzu zählen auch eine Doppelhaushälfte sowie Reihenhaus, jedoch nicht Mehrfamilienhaus. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 T...
Jährliche Fahrleistung. Fahrleistungsklasse jährliche Fahrleistung 1 bis 6.000 km 2 über 6.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 20.000 km 6 über 20.000 km bis 25.000 km 7 über 25.000 km bis 30.000 km Die Prämie für Versicherungsverträge von Pkw richtet sich nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahrleistung. Es gilt folgende Einteilung: Bei unterjährigen Versicherungsverträgen wird die Prämie nach der Fahrleistungsklasse berechnet, die sich aus der Hochrechnung der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zum versicherten Zeitraum in eine fiktive jährliche Fahrleistung er- gibt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.
Jährliche Fahrleistung. Keine Regelung
Jährliche Fahrleistung. 3. Alter des versicherten Fahrzeugs
Jährliche Fahrleistung. Fahrleistungsklassen:
Jährliche Fahrleistung. K.3.1 Änderung der jährlichen Fahrleistung
Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag für Versicherungsverträge von Pkw richtet sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversi- cherung nach der jährlichen Fahrleistung. Davon ausge- nommen sind kurzfristige Verträge und Verträge mit Saisonkennzeichen. Es gelten folgende Fahrleistungsklassen: 1 bis 6.000 km 2 über 6.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 20.000 km 6 über 20.000 km bis 25.000 km 7 über 25.000 km bis 30.000 km 8 über 30.000 km Die jährliche Fahrleistung ergibt sich aus dem 12fachen Wert der durchschnittlichen monatlichen Fahrleistung. Sie sind verpflichtet uns unverzüglich anzuzeigen, wenn Ihre jährliche Fahrleistung die Grenze, der für den Ver- trag geltenden Fahrleistungsklasse überschreitet. Zur Anzeigepflicht gehören die Angaben zur neuen jährli- chen Fahrleistung und zum aktuellen Kilometerstand des Fahrzeuges. Eine gleichmäßige Nutzung des Pkws ab dem Zeitpunkt der letzten Meldung des Kilometer- standes wird angenommen. Der Beitrag für Versicherungsverträge von Pkw, Krafträ- dern, Trikes, Quads, Leichtkrafträdern und Camping- fahrzeugen richtet sich in der Kfz-Haftpflichtversiche- rung und Kaskoversicherung nach Ihrem Alter und dem Alter des jüngsten Fahrzeugnutzer Ihres Fahrzeugs. Sie sind zur Nennung von Namen und Geburtsdatum des jüngsten Nutzers unter 23 Jahren verpflichtet. Wir werden den Beitrag in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung während der Vertragslaufzeit an Ihr Lebensalter bzw. das des jüngsten Fahrzeugnut- zers so anpassen, wie dies der Tarif zum Anpassungs- zeitraum vorsieht. Für den Zeitraum, in dem für von Ihnen gemeldete junge Nutzer eine Sparkassen-Autostart-Police besteht, ent- fällt für die Kfz-Versicherung Ihres privaten Pkw die Be- rechnung des Nutzerzuschlages für diese jungen Nut- zer. In diesem Fall sind Sie zu Nennung von Namen und Geburtsdatum möglicher weiterer junger Nutzer unter 23 Jahren verpflichtet. Endet die Sparkassen-Autostart Police oder gibt es einen weiteren jungen Nutzer unter 23 Jahren ohne Sparkassen-Autostart-Police berech- nen wir den Beitrag neu. Die Abschnitte K.2 und K.4 gel- ten entsprechend. Der Beitrag für Versicherungsverträge von Pkw richtet sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversi- cherung nach dem Fahrzeugalter bei Erwerb durch Sie.
Jährliche Fahrleistung. 4.3 Alter des Versicherungsnehmers
Jährliche Fahrleistung. 1.3.1 Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der jährlichen Fahrleistung. Es gilt folgende Einteilung: Kilometerklasse jährl. Fahrleistung 1 nicht mehr als 5.000 km 2 über 5.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 18.000 km 6 über 18.000 km bis 20.000 km 7 über 20.000 km bis 25.000 km 8 über 25.000 km bis 35.000 km 9 über 35.000 km
Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversiche- rung nach der Fahrleistungsklasse, welche dem versicherten Fahrzeug von uns zugeordnet wird. Die Zuordnung zu einer Fahrleistungsklasse wird anhand der nachfolgenden Tabelle entsprechend der jährlichen Fahrleistung vorgenommen. Diese Zuordnung gilt, sobald und solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Machen Sie keine Angaben zur jährlichen Fahrleistung, richtet sich der Beitrag nach der jeweils höchsten Fahrleistungsklasse. 2 über 6.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 20.000 km 6 über 20.000 km bis 25.000 km 7 über 25.000 km bis 30.000 km Unabhängig von der Fahrleistung gilt bei Kurzzeitkennzeichen ohne Anschluss- vertrag die jeweils höchste Fahrleistungsklasse, ansonsten die Klasse des jewei- ligen Anschlussvertrages. Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, sowie bei von Beginn an kurzfristigen Verträgen gilt die Fahrleistungsklasse 4 als vereinbart.