Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahr- leistung. Der Vertrag wird nach der jährlichen Fahrleistung des Fahrzeugs einer der folgenden Kilometerklassen zugeord- net: 1 über 3.000 km aber nicht mehr als 6.000 km 2 über 6.000 km aber nicht mehr als 9.000 km 3 über 9.000 km aber nicht mehr als 12.000 km 4 über 12.000 km aber nicht mehr als 15.000 km 5 über 15.000 km aber nicht mehr als 20.000 km 6 über 20.000 km aber nicht mehr als 25.000 km 7 über 25.000 km aber nicht mehr als 30.000 km Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse erforderlichen Angaben – dazu gehört auch der Kilome- terstand des Fahrzeugs – bei Abschluss des Vertrages, gilt die Kilometerklasse 7 als vereinbart. Bei Pkw, die mit einem Ausfuhrkennzeichen zugelassen sind, berechnet sich der Beitrag nach der Kilometerklasse 7. Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zu melden, wenn eine Änderung der jähr- lichen Fahrleistung die Zuordnung des Vertrages zu einer anderen Kilometerklasse bewirkt. Der Beitrag wird ab Beginn der betreffenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse berechnet, die der geänderten jährlichen Fahrleistung entspricht. Wir sind berechtigt, die Zuordnung des Vertrages zu einer Kilometerklasse zu prüfen und von Ihnen entsprechende Bestä- tigungen oder Nachweise zu verlangen. Kommen Sie unserer Aufforderung innerhalb eines Monats nicht nach, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode nach der Kilometerklasse 7 berechnet. Wurde der Vertrag aufgrund vorsätzlich falscher Angaben einer niedrigeren Kilometerklasse zugeordnet oder diese Zuord- nung während der Vertragslaufzeit beibehalten, wird der Versicherungsbeitrag ab Beginn der laufenden Zahlungsperiode oder im Schadenfall ab Schadendatum nach der Kilometerklasse berechnet, die dem Vertrag bei richtigen Angaben des Versicherungsnehmers hätte zugeordnet werden müssen. Zusätzlich wird ein Einmalbeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags, der sich nach Umstellung auf den richtigen Tarif und Beitrag ergibt, erhoben. Der Einmalbeitrag ist sofort fällig.
1.3 Weitere Merkmale zur Beitragsberechnung
Jährliche Fahrleistung. Fahrleistungsklasse Jährliche Fahrleistung 1 bis 6.000 km 2 über 6.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 20.000 km 6 über 20.000 km bis 25.000 km 7 über 25.000 km bis 30.000 km Die Prämie richtet sich nach der von Ihnen anzugebenden jährlichen Fahrleistung. Es gilt folgende Einteilung: Bei unterjährigen Versicherungsverträgen wird die Prämie nach der Fahrleistungsklasse berechnet, die sich aus der Hochrechnung der gefahrenen Kilometer im Verhältnis zum versicherten Zeitraum in eine fiktive jährliche Fahrleistung ergibt. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen.
Jährliche Fahrleistung. Keine Regelung
Jährliche Fahrleistung. Alter des versicherten Fahrzeugs
Jährliche Fahrleistung. Fahrleistungsklassen:
Jährliche Fahrleistung. K.3.1 Änderung der jährlichen Fahrleistung
K.3.1.1 Die Berechnung des vereinbarten Beitrags wird durch die im Versicherungsschein aufgeführte Fahrleistungsklasse bestimmt. Än- dert sich die jährliche Fahrleistung des Fahrzeugs, könnte sie die Grenzen der vereinbarten Fahrleistungsklasse über- oder unter- schreiten. Wir berechnen den Beitrag neu, wenn nach Ablauf eines Zeitraums von 12 Monaten unter Berücksichtigung des vereinbarten und im Versicherungsschein dokumentierten km-Standes sowie des aktuellen km-Standes - die km-Obergrenze der vereinbarten Fahrleistungsklasse über- schritten, oder - die km-Untergrenze der vereinbarten Fahrleistungsklasse un- terschritten wurde. Die Neuberechnung erfolgt bereits dann, wenn innerhalb des Zeit- raums von 12 Monaten die km-Obergrenze der vereinbarten Fahr- leistungsklasse überschritten wird. Unsere Neuberechnung kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
Jährliche Fahrleistung. 1.3.1 Der Beitrag richtet sich in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung nach der jährlichen Fahrleistung. Es gilt folgende Einteilung: Kilometerklasse jährl. Fahrleistung 1 nicht mehr als 5.000 km 2 über 5.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 18.000 km 6 über 18.000 km bis 20.000 km 7 über 20.000 km bis 25.000 km 8 über 25.000 km bis 35.000 km 9 über 35.000 km
1.3.2 Als jährliche Fahrleistung gelten die in einem Jahr mit dem Fahrzeug gefahre- nen Kilometer. Beträgt die Vertragslaufzeit weniger als ein Jahr (z. B. unterjähriger Beginn) ist die Kilometerleistung anzugeben, die bei einer gleichbleibenden Nut- zung für das gesamte Jahr entstanden wäre.
1.3.3 Wenn Sie absehen oder feststellen, dass die jährliche Fahrleistung der ver- einbarten Kilometerklasse innerhalb des laufenden Versicherungsjahrs überschrit- ten wird, haben Sie uns dies unverzüglich in Textform anzuzeigen.
1.3.4 Unabhängig von unserer Aufforderung sind Sie verpflichtet, den Kilometer- stand des versicherten Fahrzeugs bei Antragstellung sowie im Schadenfall unver- züglich in Textform anzuzeigen.
Jährliche Fahrleistung. Der Beitrag richtet sich in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugversiche- rung nach der Fahrleistungsklasse, welche dem versicherten Fahrzeug von uns zugeordnet wird. Die Zuordnung zu einer Fahrleistungsklasse wird anhand der nachfolgenden Tabelle entsprechend der jährlichen Fahrleistung vorgenommen. Diese Zuordnung gilt, sobald und solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Machen Sie keine Angaben zur jährlichen Fahrleistung, richtet sich der Beitrag nach der jeweils höchsten Fahrleistungsklasse. 2 über 6.000 km bis 9.000 km 3 über 9.000 km bis 12.000 km 4 über 12.000 km bis 15.000 km 5 über 15.000 km bis 20.000 km 6 über 20.000 km bis 25.000 km 7 über 25.000 km bis 30.000 km Unabhängig von der Fahrleistung gilt bei Kurzzeitkennzeichen ohne Anschluss- vertrag die jeweils höchste Fahrleistungsklasse, ansonsten die Klasse des jewei- ligen Anschlussvertrages. Bei Fahrzeugen, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, sowie bei von Beginn an kurzfristigen Verträgen gilt die Fahrleistungsklasse 4 als vereinbart.
Jährliche Fahrleistung. Die Beiträge richten sich nach der Jahreskilometerleistung. Diese wird ermittelt aus dem Kilometerstand des letzten Meldedatums und dem Kilometerstand des Prüfdatums Ihres Vertrags.
Jährliche Fahrleistung. Neuwert von Mietwagen und Taxen 4. bis 8. Nicht besetzt