Tötung Musterklauseln

Tötung. O‘SHEA et al. (2016) haben nachgewiesen, dass Kollisionen mit Windkraftanlagen für die Gruppe der Fledermäuse die häufigste Todesursache darstellen. Bereits zuvor hatte XXXXX (2011) ziehende Fledermausarten untersucht und festgestellt, dass es kei- ne andere Bedrohung gibt, die eine solch hohe Sterblichkeit hervorruft, wie sie durch Wind- kraftanlagen verursacht wird. Dabei ist aufgrund der äußerst niedrigen Reproduktionsrate bei Fledermäusen jede über der natürlichen Todesrate liegende Mortalitätssteigerung problematisch und populationsgefähr- dend (BARCLAY & HARDER 2003, ENCARNAÇÃO 2005, XXXXXXXXX et al. 2016). XXXXXXX et al. (2007) haben belegt, dass die Zahl der durch Windkraftanlagen getöteten Fledermäuse überproportional mit der Anlagenhöhe wächst. Lag die durchschnittliche Anlagenhöhe 1998 bei 87 m, wurden 20 Jahre später im Mittel 197 m hohe WKAs errichtet (FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR WINDENERGIE- SYSTEME 2018, siehe Abb. 7). Zusätzlich zur Anlagenhöhe wächst in noch größerem Ausmaß der Rotordurchmesser der WKAs: Um- fasste die durchschnittlich vom Rotor überstrichene Fläche bei einer 1998 errichteten WKA 1.810 m², waren es 20 Jahre später mit 11.122 m² mehr als sechs mal so viel und damit versechsfachte sich auch die unmittelbare Todeszone für Fledermäuse bei jeder WKA (FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR WIND- ENERGIESYSTEME 2018, siehe Abb. 7). Abb. 7: Entwicklung der Anlagenhöhe (links) und der vom Rotor überstrichenen Fläche (rechts, = unmittenbare Todeszone) bei Onshore-Windkraftanlagen in Europa im Zeitraum 1998 bis 2018 (Datengrundlage: FRAUNHOFER- INSTITUT FÜR WINDENERGIESYSTEME 2018). Wertet man die Ergebnisse unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen zu den durch Onshore- Windkraftanlagen verursachten Opferzahlen bei Fledermäusen aus (HÖTKER 2006, XXXXXX et al. 2008 und 2016, DULAC 2008, LEUZINGER et xx. 0000, XXXXXX et al. 2010, XXXXXXXXX et al. 2011, CRYAN 2011, XXXXXX & XXXXXXXX 0000, XXXXX 2013, KORNER-NIEVERGELT et al. 2013, SMALLWOOD 2013, XXXXXXXXX in XXXXXX et al. 2016) 32, kommt man auf durchschnittlich mindestens 9,79 getöte Fledermäuse pro MW WKA-Nennleistung pro Jahr. Somit werden durch Onshore-Windkraftanlagen in der Euro- päischen Union jährlich mindestens 1,5 Millionen Fledermäuse getötet (Stand: Ende 2017) 33. Hinzu kommen die EU-weit installierten 15.814 MW WKA-Nennleistung im Meer. Zu den Offshore-An- lagen gibt es bislang keine validen quantitativen Ergebnisse zu den Opferzahlen, die durch die 4.313 Offshore-WKAs (Stand: Ende 201...
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  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

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