Common use of Umbaukosten Clause in Contracts

Umbaukosten. Wir erstatten Kosten in Höhe von bis zu 10 % der Grundsumme bei Invalidität, insgesamt höchstens 10.000 EUR für - den erforderlichen Umbau der Wohnung/des Hauses oder - einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung/Haus - und die behindertengerechte Umrüstung oder Ausstattung eines Kraftfahrzeugs. Als Nachweis benötigen wir die Originalrechnungen. Voraussetzungen für die Erstattung sind: - Die versicherte Person ist unfallbedingt dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). - Die sonstigen Voraussetzungen nach Ziffer 2.1.1 R+V AUB 2015 für den Anspruch auf Invaliditätsleistung sind erfüllt. - Die versicherte Person benötigt eine behindertengerechte Wohnung oder ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug. - Die Umbaukosten sind innerhalb von 24 Monaten ab dem Unfalltag angefallen. Sie müssen den Anspruch auch innerhalb von 24 Monaten ab dem Unfalltag bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie weisen uns mit einem ärztlichen Attest nach, dass der Umbau/Umzug wegen der unfallbedingten Invalidität notwendig ist.

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Samples: www.die-vrbank.de, www.ruv.de

Umbaukosten. Wir erstatten Kosten in insgesamt bis zur Höhe von bis zu 10 % der Grundsumme bei Invaliditätvereinbarten Versicherungssumme, insgesamt höchstens 10.000 EUR für - den erforderlichen Umbau der Wohnung/des Hauses oder - einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung/Haus - und die behindertengerechte Umrüstung oder Ausstattung eines Kraftfahrzeugs. Als Nachweis benötigen wir die Originalrechnungen. Voraussetzungen für die Erstattung sind: - Die versicherte Person ist unfallbedingt dauerhaft in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). - Die sonstigen Voraussetzungen nach Ziffer 2.1.1 R+V AUB 2015 2.1.1.1 bis 2.1.1.4 für den Anspruch auf Invaliditätsleistung sind erfüllt. - Die versicherte Person benötigt eine behindertengerechte Wohnung oder ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug. - Die Umbaukosten sind innerhalb von 24 Monaten ab dem Unfalltag angefallen. Sie müssen den Anspruch auch innerhalb von 24 Monaten ab dem Unfalltag bei uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie weisen uns mit einem ärztlichen Attest nach, dass der Umbau/Umzug wegen der unfallbedingten Invalidität notwendig ist.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de