Umfang der Benutzung Musterklauseln

Umfang der Benutzung. Die in den Hallen vorhandenen Turn- und Sportgeräte können von den Vereinen benutzt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind die ausschließlich für den schulischen Sportunterricht vorgesehenen Kleingeräte. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln und nach der Benutzung wieder an ihren Aufbewahrungsort zu bringen. Dabei ist auf die Sicherung der abgestellten Geräte ebenso zu achten wie auf die ausreichende Begehbarkeit der Geräteräume. Das Abstellen vereinseigener Geräte und Schränke bedarf der Genehmigung der Kreisverwaltung in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Die Benutzung der Duschen ist nur im Anschluss an den in der Halle stattfindenden Sportbetrieb erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Kreisverwaltung.
Umfang der Benutzung. Dem Lizenznehmer steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Der Lizenznehmer darf die Software in körperlicher Form (d. h. auf einem Datenträger oder im lokalen Netzwerk) abspeichern oder von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen. Es können nur so viele Arbeitsplätze zeitgleich betrieben werden, wie Lizenzen vorhanden sind. Megatech behält sich sämtliche Nutzungsrechte an der überlassenen Software bis zur vollständigen Zahlung der vertraglichen Vergütung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt duldet Megatech die vertragsmäßige Nutzung der Software. Die Duldung kann von Megatech widerrufen werden, sofern der Lizenznehmer mit Zahlungen in Verzug kommt und der Zahlungsrückstand nicht unerheblich ist. Niederlassung Hamburg Niederlassung Düsseldorf Firmensitz SWIFT: DEUTDEBBXXX Handelsregister Xxxxx Xxxxxxxxx 00 Xxxxxxx 0 Xxxxxxxxxxx 00 IBAN: DE 0000 0000 0000 0000 0000 XX Xxxxxxxxx HRB 3890 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxxxxx 00000 Xxxxxxxxx UST. Id Nr. DE 136757785 Geschäftsführer X. Xxxxx, X. Xxxxx Tel. +00 (0)00 000000-0 Tel. +00 (0)000 000000-0 Tel. +00 (0)000 00000-0 Deutsche Bank Berlin AG xxxx@xxxxxxxx.xx Fax +00 (0)00 000000-00 Fax +00 (0)000 000000-00 Fax +00 (0)000 00000-00 Konto 0 000 000 BLZ 000 000 00 xxx.xxxxxxx.xx Erhält der Lizenznehmer im Rahmen eines Updates eine neue Programmversion, erlöschen die Nutzungsrechte an der jeweiligen Vorgängerversion in dem Zeitpunkt, in dem der Lizenznehmer die neue Version in Benutzung nimmt. Der Lizenznehmer ist sodann verpflichtet, sämtliche Kopien der Vorgängerversion zu löschen.
Umfang der Benutzung. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm die Lizenzen ausschließlich zur Nutzung durch die vom Lizenznehmer benannten Mitarbeiter und deren aktuellen sowie zukünftigen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Umfang der Benutzung. Der Lizenznehmer erhält pro Abonnement das nicht ausschließliche und nicht an einen anderen veräußerliche Recht, die Datenbank auf einem einzelnen Computer zu nutzen.
Umfang der Benutzung. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm die Lizenzen ausschließlich zu den Bedingungen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Jede weitere Nutzung ist nicht gestattet.
Umfang der Benutzung. Synprovis gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrags das einfache, nicht ausschliessliche, und persönliche Recht (im folgenden «Lizenz» genannt), die Software auf einem einzelnen Server (oder einer virtualisierten Serverumgebung) und nur an demselben lokalen Netzwerk zu benutzen. Als Lizenznehmer dürfen Sie die Software in körperlicher Form (also auf Datenträger abgespeichert) von einem Server auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt, dass die Software zu irgendeinem Zeitpunkt immer nur auf einem einzelnen Server genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Ausgenommen sind separate Vereinbarungen gemäss Angebot oder Rechnung. Im Übrigen verbleiben aller Rechte an der Software, namentlich alle Rechte geistigen Eigentums an der Software, bei Synprovis.
Umfang der Benutzung. DMS gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die beiliegende Kopie der DMS-Software auf einen einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzelnen Zentraleinheit (CPU), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Ist dieser einzelne Computer ein Maschinenterminal, so gilt dieses Benutzungsrecht nur für dieses bestimmte Maschinenterminal. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in körperlicher Form (d.h. auf einen Datenträger abgespeichert) von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
Umfang der Benutzung. 3.1. Wir gewähren Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden als Lizenz bezeichnet), die Kopie einer Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)) und an einem Ort zu benutzen.
Umfang der Benutzung. Der Anbieter gewährt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschließliche Recht, die Software zu nutzen, die auf einem einzelnen Computer (Einzelplatzversion) oder in einem Netzwerk auf maximal der in der Anlage genannten Anzahl von Arbeitsplätzen (Netzwerkversion) oder auf Servern installiert ist. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Es bleibt dem Kunden vorbehalten, vom Anbieter jederzeit zu den jeweils aktuellen Konditionen das Recht für den Einsatz der Software auf weiteren Arbeitsplätzen zu erwerben. Eine Übertragung des Nutzungsrechts ist dem Kunden nicht ohne Zustimmung des Anbieters erlaubt. Im Einzelfall wird der Anbieter eine vorherige Anfrage des Kunden auf Zustimmung zur Übertragung des Nutzungsrechts prüfen. Verschenkung, Vermietung, Verleih oder Verkauf der Software sind ausdrücklich untersagt. Der Anbieter behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. Der Kunde erkennt außerdem an, dass die gelieferte Software sowie das zugehörige Schriftmaterial geistiges Eigentum und Betriebsgeheimnis des Anbieters sind. Der Quellcode (Source) wird dem Kunden nicht zur Einsicht überlassen.
Umfang der Benutzung globesystems gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages das einfache, persönliche, jedoch nicht ausschließliche Recht, die vom Lizenznehmer gewählten Module der Software von globesystems als Einplatzversion auf einem einzigen Personal - Computer für einen einzigen Nutzer zu installieren. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die nötige Anzahl an Zusatzlizenzen bei Installation oder Verwendung auf weiteren Computern / EDV-Systemen zu erwerben. Der Einsatz der Software auf einem Server / Terminal-Server ist nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass eine zeitgleiche Nutzung von mehr als den vereinbarten Lizenzen ausgeschlossen ist. Der Lizenznehmer muss für jedes zusätzliche Gerät, das auf die auf einem Server / Terminal-Server installierte Software zugreift und sie verwendet, eine gesonderte Lizenz erwerben. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Remote-Zugriffstechnologien zu verwenden, um auf seine lizenzierte Kopie der Software zuzugreifen und sie zu verwenden, vorausgesetzt, dass nur der Hauptbenutzer des Xxxxxx, das die Remote Desktop-Sitzung hostet, mit einem Remote-Zugriffsgerät auf die Software zugreift und sie verwendet. Diese Remote Desktop-Rechte gestatten dem Lizenznehmer nicht, die Software gleichzeitig sowohl auf dem Gerät, das die Remote Desktop-Sitzung hostet, als auch auf dem Zugriffsgerät zu verwenden. Weiters ist der Einsatz der Software auf Virtualisierungssystemen erlaubt. Ein virtueller Rechner wird hier wie ein physikalisch vorhandener Rechner gewertet, d.h. es muss pro Installation der Software auf einem virtuellen Rechner eine Lizenz vorhanden sein. Für die Software Unternehmensmanager gilt: Innerhalb eines Standortes müssen dieselben Module pro Arbeitsplatz / Rechner erworben werden, wobei die Auswahl der Module bei Einsatz der Software an mehreren Standorten innerhalb eines Unternehmens von Standort zu Standort unterschiedlich sein kann. Für die Software globemanager® (plus) ist es möglich, Concurrent Lizenzen zu erwerben. Dies sind benutzerbezogene Lizenzen, die pro Benutzer unterschiedliche Module aufweisen können. Dabei darf die maximale Anzahl an erworbenen Lizenzen pro Modul im lokalen Netzwerk nicht überschritten werden. Eine über die vereinbarte Verwendung hinausgehende Nutzung - beispielsweise die Weitergabe der Software an andere Unternehmen oder Personen - ist nicht zulässig.