Rechte geistigen Eigentums Musterklauseln

Rechte geistigen Eigentums. 8.1 Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, dass alle Personen oder Rechtspersönlichkeiten, die in seinem Auftrag tätig sind, die Gesetze Geistigen Eigentums und Rechte Dritter uneingeschränkt beachten. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Herstellung, Lieferung oder Verwendung der Waren, oder der Erhalt, die Nutzung oder Bereitstellung der Services nicht die Geistigen Eigentumsrechte eines Dritten oder Lizenzbedingungen verletzen oder zu einer solchen Verletzung beitragen. 8.2 Hinsichtlich der Waren und aller Produkte, die dem Käufer als Teil der Services nach diesem Vertrag übertragen werden, insbesondere der zu liefernden Produkte oder eines Teils davon, gewährleistet der Verkäufer, dass er uneingeschränkt den eindeutigen und unbelasteten Rechtsanspruch auf alle diese Gegenstände besitzt, und dass er am Tag der Lieferung an den Käufer das vollständige und uneingeschränkte Recht besitzt, diese Gegenstände an den Käufer zu verkaufen und abzutreten. 8.3 Der Verkäufer tritt gegenüber dem Käufer mit uneingeschränkter Eigentumsgarantie und frei von Rechten Dritter alle Rechte des geistigen Eigentums an den Produkten oder Services ab, zur Vermeidung von Zweifeln auch die zu liefernden Produkte. 8.4 Der Verkäufer unternimmt (oder lässt unternehmen) auf Ersuchen des Käufers alle weiteren Maßnahmen und Handlungen sowie die Erstellung aller sonstigen Dokumente, die der Käufer gelegentlich zur Sicherung des uneingeschränkten Nutzens des Vertrags fordert, einschließlich aller Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an und hinsichtlich der Rechte geistigen Eigentums, die dem Käufer gemäß Absatz 8.3 abgetreten wurden. 8.5 Alle Käufermaterialien sind das ausschließliche Eigentum des Käufers.
Rechte geistigen Eigentums. 15.1. Die Horti-Consult behält sich sämtliche Rechte geistigen Eigentums an allen von ihr bereitgestellten Berechnungen, Abbildungen, Zeichnungen, Modellen usw. vor. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung und Reproduktion sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Horti-Consult gestattet. 15.2. Die unter 15.1. genannten Berechnungen, Abbildungen, Zeichnungen, Modelle usw. bleiben das unveräußerliche Eigentum der Horti-Consult und sind auf deren erste Aufforderung hin unverzüglich der Horti-Consult zurückzugeben. 15.3. Für jede Handlung, die gegen diese Bestimmung verstößt, schuldet der Vertragspartner eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5 000,– Euro, unbeschadet des Rechts der Horti-Consult, vollständigen Schadensersatz zu verlangen.
Rechte geistigen Eigentums. 7.1. Alle Rechte an den Inhalten der Website und der Komponente der Online- Dienstleistungen stehen dem Dienstleister oder Dritten, die ihre Zustimmung zu deren Verbreitung durch den Dienstleister gegeben haben, zu. 7.2. Kein Teil der Publikation (Inhalte wie Texte, Grafiken, Logos, Symbole, Bilder, Fotos, Audio, Video, Datendateien, Präsentationen, Anwendungen und alle anderen Daten) die auf der Website präsentiert werden, dürfen nicht in irgendeiner Form vervielfältigt oder verbreitet oder sonst wie genutzt werden ohne vorherige Genehmigung des Dienstleisters.
Rechte geistigen Eigentums. Wir, unsere Drittdienstleister sowie unsere und deren Lizenzgeber haben das Eigentum an sämtlicher Software- und Hardwaretechnologie (sowohl Quell- als auch Zielcode), die zur Bereitstellung der Services eingesetzt wird, einschließlich der Serviceplattform, Apps und des Kundenportals. Das Eigentum gilt auch für sämtliche Urheberrechte, Patente, Patentanträge und Geschäftsgeheimnisse, die in dieser Technologie Anwendung finden. MME hat zudem sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf jegliche Inhalte und weltweiten Handelsmarken und Dienstleistungsmarken, die wir und unsere Dienstleister in Verbindung mit den Services verwenden. Sie versprechen, (a) Inhalte, die Sie über die Services erhalten, zu keinem anderen Zweck als zur Nutzung der Services zu verwenden und dies auch von Ihren Fahrzeugnutzern zu verlangen, oder (b) nicht zu versuchen, unsere Technologie rückzuentwickeln, um an unsere Geschäftsgeheimnisse oder den Quellcode zu gelangen, außer dies ist ausdrücklich durch uns gestattet.
Rechte geistigen Eigentums. Die Urheberrechte und alle sonstigen Rechte geistigen und gewerblichen Eigentums an Programmen, Systementwürfen, Dokumentationen, Informationen, Methoden, Formeln, Techniken, Systemen usw., die seitens der BeheerAmeland an den Auftraggeber geliefert oder dem Auftraggeber in welcher Art auch immer zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei der BeheerAmeland. • Urheberrechte und Rechte gewerblichen Eigentums, die sich aus der Leistungserbringung durch die BeheerAmeland für den Auftraggeber ergeben, stehen der BeheerAmeland zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Rechte geistigen Eigentums. 1. Die Lizenznehmerin erkennt an, dass die Rechte geistigen Eigentums (einschließlich auf jeden Fall, aber nicht beschränkt auf Handelsmarken- und Urheberrechte) mit Bezug auf das Weidemilch-Logo ausschließlich in die Stiftung investiert worden sind und sie wird aus diesen Rechten keine Forderung herleiten. Die Parteien werden sich darüber beraten, ob die Lizenz auch im Handelsmarkenregister eingetragen werden soll. 2. Für die Dauer des Lizenzvertrags unterlässt die Lizenznehmerin jegliche Aktivität, die dem Weidemilch-Logo, seinem Ruf oder unverwechselbaren Charakter und/oder dem Ruf oder dem guten Namen der Stiftung irgendeine Schädigung oder Beeinträchtigung zufügt. Im Gegenzug enthält sich die Stiftung jeglicher Aktivität, die der Lizenznehmerin, ihrem Ruf oder unverwechselbaren Charakter oder ihren Produkten und/oder ihren Rechten geistigen Eigentums irgendeine Schädigung oder Beeinträchtigung zufügt 3. Die Lizenznehmerin teilt der Stiftung jede das Weidemilch-Logo betreffende Verletzung oder drohende Verletzung der Rechte geistigen Eigentums mit, von der sie erfährt. Die Lizenznehmerin leistet Mithilfe an der Aufspürung irgendwelcher Drittparteien, die die genannten Rechte verletzen oder zu verletzen drohen. Die Parteien beraten sich über alle weiteren zu ergreifenden Maßnahmen. 4. The Stiftung darf das Weidemilch-Logo nur ändern oder sonst wie gegen ein (ähnliches) Logo austauschen, wenn sie dazu durch gesetzliche Vorschriften oder diesbezügliche Änderungen, durch eine gerichtliche Entscheidung und/oder eine Entscheidung eines Schlichtungsausschusses verpflichtet wird. Der Vorstand teilt der Lizenznehmerin derartige Umstände mit. In diesen Fällen schließen die Parteien weitere Vereinbarungen mit Bezug auf eine Übergangsphase der Nutzung des Weidemilch-Logos auf die Nutzung eines geänderten oder neuen Logos. Dafür bleiben alle Bestimmungen dieses Lizenzvertrags unverändert in Kraft.
Rechte geistigen Eigentums. (1) Der Lieferant wird uns von allen gegenüber uns erhobenen Ansprüchen, die aus einem Verstoß des Lieferanten gegen gewerbliche Schutzrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken, Urheberrechte, Lizenzen, Know-How usw. entstehen, in vollem Umfang freistellen und schadlos halten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. (2) Wir übertragen kein Eigentum an unseren eigenen Rechten geistigen Eigentums oder denen unserer Kunden, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Rechte geistigen Eigentums. 14.1 Alle Rechte geistigen Eigentums, die im Zuge der Erfüllung des Vertrags entstanden sind oder daraus entstehen, werden hiermit, sofern sie nicht bereits verbrieft sind, vom Verkäufer an den Käufer und/oder seine Kunden übertragen (oder wenn eine Übertragung gesetzlich nicht zulässig ist, im höchsten zulässigen Umfang weltweit unentgeltlich lizenziert) und geht in das absolute Eigentum des Käufers und/oder seiner Kunden über. Der Verkäufer wird alles vernünftigerweise Erforderliche tun, um zu gewährleisten, dass solche Rechte an den Käufer und/oder seine Kunden übergehen, indem er die entsprechenden Instrumente erstellt und/oder Vereinbarungen mit Dritten eingeht. 14.2 Der Käufer und/oder seine Kunden behalten die Rechte geistigen Eigentums an jedweden Spezifikationen von Waren, die der Verkäufer in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Käufers liefert.
Rechte geistigen Eigentums. Diese Nutzungsvereinbarung erstreckt sich im Weiteren nicht auf die Übertragung von Rechten geistigen Eigen- tums, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung von uns verwendet werden.
Rechte geistigen Eigentums. (1) Der Lieferant wird den Käufer von allen gegenüber dem Käufer erhobenen Ansprüchen, die aus einem Verstoß des Lieferanten gegen gewerbliche Schutzrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken, Urheberrechte, Lizenzen, Know-How usw. entstehen, in vollem Umfang freistellen und schadlos halten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. (2) Der Käufer überträgt kein Eigentum an seinen eigenen Rechten geistigen Eigentums oder denen seines