Umfang der Gewährleistung / Mängelfreiheit Musterklauseln

Umfang der Gewährleistung / Mängelfreiheit. 9.1.1 EAT gewährleistet bei dem Lizenzmodell Kauf gegenüber dem Kunden die Freiheit von Sachmängeln, die die Benutzbarkeit des Softwareprodukts mehr als unerheblich beeinträchti- gen, in folgendem eingeschränkten Umfang: - Gemäß Angebot und Ziffer 3.2 ist eine Eignung für eine spezifische Verwendbarkeit nicht zuge- sagt. Eine solche Verwendbarkeit einschließlich jeglichen vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs bedarf einer ausdrücklichen und individuellen schriftlichen Vereinbarung. - Ein Sachmangel des Vertragsgegenstands, insbesondere des Softwareprodukts liegt ausschließ- lich vor, wenn der Kunde durch Vorlage der Testversion nachweist, dass dieser nicht die Be- schaffenheit der dem Kunden überlassenen Testversion aufweist oder -soweit eine Testversion von EAT nicht zur Verfügung gestellt wurde- dieser nicht dem Stand der Technik entspricht und/oder die gewöhnliche Zweckeignung aufweist, wie sie vorbehaltlich Ziffer 3.2 erwartet wer- den kann und wie sie in dem betreffenden Product Sheet von EAT auf der Website xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xxx zum Zeitpunkt des Angebots beschrieben ist. Aus den Pro- duct Sheets können jedoch keine Zusicherungen und Garantien, insbesondere bestimmte Leis- tungsgrade (perfomance levels) abgeleitet werden. Anderweitige öffentliche Äußerungen, Publikationen und Werbeaussagen zu den Produkten von EAT sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zusage von EAT. - EAT weist drauf hin, dass ihre Softwareprodukte nach dem Stand der Technik bei Auslieferung nicht absolut mängelfrei sein können. Im Fall des Datenaustauschs mit kundenseitigen Syste- men und Maschinen beginnt die Haftung für Funktionsmängel erst nach einem umfassenden Probelauf des Softwareprodukts in dieser Systemumgebung und einer etwaig notwendigen An- passung zur Herstellung der notwendigen Kompatibilität. Bei dem Lizenzmodell Miete gewährleistet EAT die Aufrechterhaltung der Mangelfreiheit wäh- rend der Mietdauer, ausgenommen Anpassungen an veränderte Einsatzbedingungen, Maßnah- men wegen Funktionsstörungen nach Ziffer 9.1.3 und technische und funktionale Weiterent- wicklungen des Softwareprodukts, die keine Mängelbehebung darstellen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.