Common use of Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung Clause in Contracts

Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Der Anbieter pflegt/wartet – soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – nur die jeweils aktuelle Version der im Servicevertrag bzw. Leistungsschein aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware in der dort vereinbarten System- und Einsatzumgebung.

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Samples: www.guenter-partner.de, www.guenter-partner.de, nta.de

Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Der Anbieter pflegt/wartet - soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird - nur die jeweils aktuelle Version der im Servicevertrag bzw. Leistungsschein aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware in der dort vereinbarten System- und Einsatzumgebung.

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Samples: wp.guenter-partner.de

Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Der Anbieter pflegt/wartet – soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – nur die jeweils aktuelle Version der im Servicevertrag bzw. Leistungsschein Systemübersicht/Leistungsübersicht aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware in der dort vereinbarten System- und Einsatzumgebung.

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Samples: www.kmm.de

Umfang der Softwarepflege/Hardwarewartung. 4.1 Der Anbieter pflegt/wartet – soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird – nur die jeweils aktuelle Version der im Servicevertrag bzw. Leistungsschein aufgeführten Software bzw. die von den Parteien dort spezifizierte Version der Hardware in der dort vereinbarten System- System‐ und Einsatzumgebung.

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Samples: www.telecom-goerlitz.de