Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung Musterklauseln

Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 5.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pflegesoftware begründet, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 5.1.3.2 Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. 5.1.3.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der Pflegesoftware dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder - bei Drittsoftware- die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Pflegesoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Anbieter wird dem Kunden bei ihm vorliegenden Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der Pflegesoftware, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der Pflegesoftware, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der Reaktionszeiten nach Ziffer 3.4 anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Wartungsgegenstandes dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der Reaktionszeiten nach Ziffer 3.4 veranlassen. Der Kunde wird ihm dabei mitgeteilte Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und dem Anbieter dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Wartungsgegenstandes dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung veranlassen. Der Kunde wird ihm mitgeteilte Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und dem Anbieter dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 9.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird TELCAT unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der zu pflegenden Software begründet, teilt TELCAT dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 9.1.3.2 Sonst wird TELCAT entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. 9.1.3.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und TELCAT etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird EWERK unver- züglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pfle- gesoftware begründet, teilt EWERK dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 3.2 Sonst wird XXXXX entsprechende Maß- nahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. 3.3 EWERK wird dem Kunden bei ihm vorlie- gende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung einer Störung, etwa Hand- lungsanweisungen oder Änderungen der Pflegesoftware, unverzüglich zur Verfü- gung stellen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Software mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. 3.4 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umge- hung oder Bereinigung von Störungen un- verzüglich übernehmen und EWERK etwa verbleibende Störungen unverzüg- lich erneut melden. 3.5 EWERK ist berechtigt, die Störungsbesei- tigung mittels Remotezugriff zu erbringen. Der Kunde hat EWERK dabei die erfor- derliche Unterstützung zu leisten.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 5.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird B&M unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die FB 02-19 / Rev. 02 / 05/10 Stand Mai 2010 Seite 2 von 4 Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pflegesoftware begründet, teilt B&M dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. 5.1.3.2 Sonst wird B&M entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. B&M wird dem Kunden bei ihr vorlie- gende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung einer Störung, etwa Handlungsanweisungen oder Änderungen der Pflegesoftware unverzüglich zur Verfügung stellen oder – 5.1.3.3 Der Kunde wird Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und B&M etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache Die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen ist nicht Gegenstand der Leistungen nach diesem Vertrag. Nimmt der Kunde vom Anbieter Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile entgegen, gilt dafür Kapitel D dieser AGB. Über die Ziffern A3 bis A3 hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten. Dies kann etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Einsatzumgebung betreffen.