Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 5.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pflegesoftware begründet, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der Reaktionszeiten nach Ziffer 3.4 anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Wartungsgegenstandes dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der Reaktionszeiten nach Ziffer 3.4 veranlassen. Der Kunde wird ihm dabei mitgeteilte Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und dem Anbieter dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der Pflegesoftware dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Pflegesoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der Pflegesoftware, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der Pflegesoftware, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbie- ter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maß- nahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Wartungsge- genstandes dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung veranlassen. Der Kunde wird ihm dabei mitgeteilte Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und dem Anbieter dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 9.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird TELCAT unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der zu pflegenden Software begründet, teilt TELCAT dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird EWERK unver- züglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pfle- gesoftware begründet, teilt EWERK dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 5.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird B&M unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die FB 02-19 / Rev. 02 / 05/10 Stand Mai 2010 Seite 2 von 4 Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pflegesoftware begründet, teilt B&M dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Soft- ware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. 5.1.3.1 Bei Meldungen über schwerwiegende und sonstige Störungen wird SPIE COMNET unverzüglich anhand der durch den Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Ist die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht im Rahmen des Einsatzes der Pflegesoftware begründet, teilt SPIE COMNET dies dem Kunden unverzüglich mit, um dessen Maßnahmen zur Problembereinigung zu unterstützen. Sonst wird SPIE COMNET entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Bereinigung einer mitgeteilten Störung veranlassen. SPIE COMNET wird dem Kunden bei ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung einer Störung, etwa Handlungsanweisungen oder Änderungen der Pflegesoftware, unverzüglich zur Verfügung stellen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Software mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache Die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen ist nicht Gegenstand der Leistungen nach diesem Vertrag. Nimmt der Kunde vom Anbieter Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteile entgegen, gilt dafür Kapitel D dieser AGB. Über die Ziffern A3 bis A3 hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedürfen gesonderter Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten. Dies kann etwa zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Einsatzumgebung betreffen.
Durchführung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Auftragnehmer unverzüglich anhand der vom Auftraggeber mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnah- men einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Wartungsgegenstandes dar, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Ist dies nicht der Fall, wird der Auftragnehmer entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung ei- nes Fehlers des Wartungsgegenstandes, etwa Handlungsanwei- sungen oder Korrekturen, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird die ihm dabei mitgeteilten Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen unverzüglich umsetzen und dem Auf- tragnehmer dann etwa verbleibende Störungen unverzüglich er- neut melden.