Umfang der Versicherung/Versicherte Risiken. Die Versicherung erstreckt sich auf die im Versicherungsschein aufge- führten Risiken und Tätigkeiten (= versichertes Risiko). Versicherungsschutz besteht auch für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvor- schriften, soweit es sich hierbei um Rechtsvorschriften auf der Grund- lage der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) handelt und diese nicht Vorschriften zur Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht zum Gegenstand haben. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21. SVAHB kündigen.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Umfang der Versicherung/Versicherte Risiken. Die Versicherung erstreckt sich auf die im Versicherungsschein aufge- führten Risiken und Tätigkeiten (= versichertes Risiko). Versicherungsschutz besteht auch für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvor- schriften, soweit es sich hierbei um Rechtsvorschriften auf der Grund- lage der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) handelt und diese nicht Vorschriften zur Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht zum Gegenstand haben. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21. 21 SVAHB kündigen.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz
Umfang der Versicherung/Versicherte Risiken. Die Versicherung erstreckt sich auf die im Versicherungsschein aufge- führten auf- geführten Risiken und Tätigkeiten (= versichertes Risiko)Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht auch für Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender bestehen- der oder Erlass neuer Rechtsvor- schriftenRechtsvorschriften, soweit es sich hierbei um Rechtsvorschriften auf der Grund- lage Grundlage der EU-Umwelthaftungsrichtlinie Umwelthaftungsricht- linie (2004/35/EG) handelt und diese nicht Vorschriften zur Versicherungs- Versiche- rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht zum Gegenstand haben. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Xxxxxx 21. SVAHB 21 AHB kündigen.
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Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung