Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend. (2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) durchgeführt. (3) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften zu beachten. (4) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Berater nicht verpflichtet. den Mandanten auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Felgen hinzuweisen. (5) Der Berater wird die vom Mandanten übermittelten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Belege, als richtig zu Grunde legen. Sofern der Berater Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen. (6) Die Überprüfung überlassener Unterlagen und Belege, insbesondere Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist. (7) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar Sie ist gesondert zu erteilen. ist wegen der Abwesenheit des Mandanten eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln nicht möglich, ist der Berater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen Für Berater, Steuerbevollmächtigte Und Steuerberatungsgesellschaften
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1a) Für den Umfang der vom Berater von der alpha Steuerberatungsgesellschaft zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend.
(2b) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter der Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) durchgeführtausgeführt.
(3c) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften zu beachtenSchriftform.
(4d) Ändert sich Die alpha Steuerberatungsgesellschaft wird die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheitvom Auftraggeber genannten Tatsachen, so insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit sie Unrichtig- keiten feststellt, ist der Berater nicht sie verpflichtet. , den Mandanten auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Felgen Auftraggeber darauf hinzuweisen.
(5e) Der Berater wird die vom Mandanten übermittelten TatsachenDie Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere Zahlenangaben und Belege, als richtig zu Grunde legen. Sofern der Berater Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen.
(6) Die Überprüfung überlassener Unterlagen und Belege, insbesondere Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und VerlustrechnungBilanz, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nurgehört nur dann zum Auftrag, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist.
(7f) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar Sie dar. Diese ist gesondert zu erteilen. ist Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem oder seinem schriftlich benannten Stellvertreter über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Berater die alpha Steuerberatungsgesellschaft im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Für den Umfang des Auftrags ist das Angebot maßgebend, das von der anderen Vertragspartei angenommen wurde. Änderungen des Leistungs- umfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftrag die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens betrifft, wird der Auftrag durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Standesregeln der Aktuare in ihrer jeweils gültigen Fassung ausgeführt. Soweit zwi- schen den Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, werden versicherungsmathematische Gutachten ausschließlich zu bilanziellen Zwecken erstellt und dürfen vom Berater Auftraggeber ausschließlich zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebenddiesem Zweck genutzt werden.
(2) Der Auftrag wird nach Auftragnehmer steht nicht für den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung Eintritt eines durch den Auftrag- geber mit der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und Leistungserbringung verknüpften wirtschaftlichen Erfolges ein, es sei denn, der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) durchgeführtAuftragnehmer hat diesen wirtschaftlichen Erfolg dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich zugesagt.
(3) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags Dritter zu beachtenbedienen.
(4) Ändert sich Der Auftrag erstreckt sich, soweit die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer AngelegenheitParteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, so ist der Berater nicht verpflichtet. den Mandanten auf die Änderung Prüfung der Frage, ob durch den Auf- traggeber rechtliche Vorschriften beachtet worden sind oder die sich daraus ergebenden Felgen hinzuweisenwerden.
(5) Der Berater wird Auftragnehmer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in Einzelfra- gen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Mandanten übermittelten TatsachenAuftraggeber genann- ten Tatsachen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und BelegeZahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu Grunde legen. Sofern der Berater Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen.
(6) Die Überprüfung überlassener Unterlagen Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und BelegeOrdnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen, insbesondere Buchführung Zahlen und Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nurDaten gehört nur zum Auftrag, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist.
(7) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für Ändert sich die Vertretung vor BehördenRechtslage nach Beendigung der beratenden oder gut- achterlichen Tätigkeit, Gerichten und sonstigen Stellen dar Sie ist gesondert zu erteilen. ist wegen der Abwesenheit des Mandanten eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln nicht möglich, so ist der Berater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrags.
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Samples: General Terms and Conditions
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Für den Umfang der vom Berater von der Steuerberatungsgese llschaft zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend.
(2) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vglvlg. StBerG, BOStB) durchgeführt.
(3) ausgeführt. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften zu beachten.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer der Angelegenheit, so ist der Berater die Steuerberaterin nicht verpflichtet. den Mandanten , d en Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Felgen Folgen hinzuweisen.
(53) Der Berater Die Steuerberatungsgesellschaft wird die vom Mandanten übermittelten Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und BelegeZahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Sofern der Berater Soweit er Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen.
(64) Die Überprüfung überlassener Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und BelegeZahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und VerlustrechnungBilanz, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nurgehört nur zum Auftrag, wenn dies gesondert schriftlich in Textform vereinbart ist. Die Steuerberatungsgesellschaft wird die vom Au ftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit sie offensichtliche Un- richtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen.
(75) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar dar. Sie ist gesondert zu erteilenertei- len. ist Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Berater die Steuerberatungsgesellschaft im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtetverpflich- tet.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) a. Für den Umfang der vom Berater zu Auftragnehmer zur erbringenden Leistungen Leistung ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
(2) b. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen berufs- rechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) durchgeführtaufgeführt.
(3) c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung benötigten Unterlagen, Aufklärungen und Erklärungen vollständig zu geben. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften zu beachtenPrüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Un- terlagen, der erteilten Auskünfte und Erklärungen, der Buch- führung, der Bilanz und sonstigen Zahlen, gehört nur zum Auf- trag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Berater nicht verpflichtet. den Mandanten auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Felgen hinzuweisen.
(5) d. Der Berater Auftragnehmer wird die vom Mandanten übermittelten Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben Auskünfte und BelegeZahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Sofern Soweit der Berater Auftragnehmer offensicht- liche Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten Auftrag- nehmer darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen.
e. Wird die Buchführung nicht durch den Auftragnehmer sondern durch den Auftraggeber selbst bzw. seine Mitarbeiter oder durch einen von dem Auftraggeber mit der Buchführung be- trauten Dritten aus- und durchgeführt, scheidet die Verantwort- lichkeit des Auftragnehmers für diejenigen nachteiligen Folgen (6z.B. geringere / unvollständige Ausschöpfung steuerlicher Vorteile, Vorsteuerabzüge) Die Überprüfung überlassener Unterlagen und Belegeaus, insbesondere Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungdie darauf zurückzuführen sind, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart dass eine unvollständige Erfassung der Geschäftsvorfäl- le durch den Auftraggeber bzw. Dritte erfolgt ist.
(7) f. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor BehördenBe- hörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar dar. Sie ist gesondert zu erteilen. ist Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln Rechtsbehel- fen und Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Berater Auftragnehmer im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtetver- pflichtet.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Umfang und Ausführung des Auftrags. (1) Der Steuerberater berät den Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten. Die Beratung erfolgt ausschließlich in deutschem Steuerrecht. Ausländisches Steuerrecht oder sonstige rechtliche Beratung sind von der Beauftragung nicht erfasst.
(2) Für den Umfang der vom Berater Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist allein der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend.
(23) Diese allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Einzelaufträge, die der Auftraggeber dem Steuerberater erteilt, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB, DVStB, StBVV) durchgeführtausgeführt.
(35) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Gegebenenfalls sind die einschlägigen ausländischen Berufsvorschriften zu beachten.
(46) Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Berater Steuerberater nicht verpflichtet. , den Mandanten Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Felgen Folgen hinzuweisen.
(57) Der Berater Steuerberater wird die vom Mandanten übermittelten Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und BelegeZahlenangaben, als richtig zu Grunde zugrunde legen. Sofern der Berater Soweit er Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des BeratersDie Prüfung der Richtigkeit, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen.
(6) Die Überprüfung überlassener Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und BelegeZahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und VerlustrechnungBilanz, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nurgehört nur zum Auftrag, wenn dies gesondert schriftlich oder in Textform vereinbart ist.
(7) 8) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar dar. Sie ist gesondert zu erteilen. ist Ist wegen der Abwesenheit des Mandanten Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmıtteln Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Berater Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen