Common use of UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS Clause in Contracts

UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. 28.2 Soweit sich aus dem Angebot bzw. Lizenzschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nut- zungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürli- che Person) gewährt. 28.3 Soweit nicht aufgrund der vorstehenden Rechtegewährung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich erlaubt, ist dem Kunden jegliche Verbreitung, Vermietung, Unterlizenzierung, Ver- vielfältigung, Übersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sons- tige Bearbeitung der Software untersagt. 28.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in der Software sind unverändert zu belas- sen. 28.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode der Software be- schränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 31.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen ZweckenZwe- cken. 28.2 31.2 Soweit sich aus dem Angebot bzw. Lizenzschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nut- zungsrecht Nutzungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürli- che natürliche Person) gewährt. 28.3 31.3 Soweit nicht aufgrund der vorstehenden Rechtegewährung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich aus- drücklich erlaubt, ist dem Kunden jegliche Verbreitung, VermietungVer- mietung, Unterlizenzierung, Ver- vielfältigungVervielfältigung, Übersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sons- tige sonstige Bearbeitung der Software untersagt. 28.4 31.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in der Software sind unverändert zu belas- senbelassen. 28.5 31.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode der Software be- schränktbeschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen ZweckenZwe- cken. 28.2 Soweit sich aus dem Angebot bzw. Lizenzschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nut- zungsrecht Nutzungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürli- che natürliche Person) gewährt. 28.3 Soweit nicht aufgrund der vorstehenden Rechtegewährung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich ausdrück- lich erlaubt, ist dem Kunden jegliche Verbreitung, Vermietung, Unterlizenzierung, Ver- vielfältigungVervielfältigung, Übersetzung, DekompilierungDekompilie- rung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sons- tige jegli- che sonstige Bearbeitung der Software untersagt. 28.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in der Software sind unverändert zu belas- senbelassen. 28.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode der Software be- schränktbeschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht-ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. 28.2 Soweit sich aus dem Angebot bzw. Lizenzschein nicht etwas Abweichendes ergibt, wird das Nut- zungsrecht Nutzungsrecht zeitlich befristet als Named User-Lizenz (Nutzungsrecht für eine namentlich benannte natürli- che natürliche Person) gewährt. 28.3 Soweit nicht aufgrund der vorstehenden Rechtegewährung oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich erlaubt, ist dem Kunden jegliche Verbreitung, Vermietung, Unterlizenzierung, Ver- vielfältigungVervielfältigung, Übersetzung, Dekompilierung, Disassemblierung, jegliches Descrambling sowie jegliche sons- tige sonstige Bearbeitung der Software untersagt. 28.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in der Software sind unverändert zu belas- senbelassen. 28.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode der Software be- schränktbeschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.

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