NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN Musterklauseln

NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, die nicht neu und nicht von COMASSIST GMBH selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“.  Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes  Lieferung von Programmen und deren Updates  Operating beim Kunden  Schulung  Durchführung einer Rücksicherung von Datensicherungen
NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, die nicht neu und nicht von NECOTEK selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“. • Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes • Lieferung von Programmen und deren Updates • Operating beim Kunden • Schulung • Durchführung einer Rücksicherung von Datensicherungen
NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, die nicht neu und nicht von NETWORK ASSISTANCE selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“. • Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes • Lieferung von Programmen und deren Updates • Operating beim Kunden • Schulung und Mitarbeitereinweisungen • Durchführung einer Datensicherung und Rücksicherung von Datensicherungen • Installation und Einrichtung der angebotenen Systeme (sofern nicht angeboten) • Entsorgung von Pappe und Altgeräten • Übernahme und Einrichtung persönlicher Daten • Arbeiten im Hausnetz, welche über die angebotene Funktionsinstallation hinausgehen. Das betrifft insbesondere • Kabelverlängerungen, Kabelwerk prüfen und Umverlegungen des Hausnetzes.
NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, der nicht neu und nicht von sector27 GmbH selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“. • Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes • Lieferung von Programmen und deren Updates • Operating beim Kunden • Schulung • Durchführung einer Rücksicherung von Datensicherungen+ a. Die Vergütung erfolgt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, pauschal. Sie ist im Angebot festgelegt. Der Beginn der Vergütungspflicht fällt mit dem Beginn der Leistungspflicht zusammen. Für Rumpfanteile erfolgt die Vergütung zeitanteilig. b. Zusätzliche Leistungen von sector27 GmbH werden nach Leistungserbringung abgerechnet.
NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software in einen Supportvertrag, die nicht neu und nicht von IT4YOU selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Aufnahmeinspektion“. • Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes • Lieferung von Programmen und deren Updates • Operating beim Kunden • Schulung • Durchführung einer Rücksicherung von Datensicherungen
NICHT VOM VERTRAG UMFASSTE, ZUSÄTZLICH ZU VERGÜTENDE LEISTUNGEN. Nicht von den Leistungen für Netzwerkservice umfasst, sondern ggf. zusätzlich vom Kunden zu vergütende Dienstleistungen sind folgende: - Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Hardware oder Software, die nicht neu und nicht von DSG selbst geprüft ist, erfährt eine sogenannte „Inventarisierung“. • Änderung der Konfiguration und/oder des Aufstellungsortes • Lieferung von Programmen und deren Updates • Operating beim Kunden • Schulung • Durchführung einer Rücksicherung von Datensicherungen

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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.