UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 47.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig. 47.2 NETWORK ASSISTANCE überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten. 47.3 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen. 47.4 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird. 47.5 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von NETWORK ASSISTANCE geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist. 47.6 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH 47.7 Der Kunde ist im Falle der Weiterüberlassung der Software verpflichtet, seinen etwaigen Abnehmern hinsichtlich der Software entsprechende schriftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, NETWORK ASSISTANCE den Namen und die vollständige Anschrift der etwaigen Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
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UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 47.1 46.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung Dekompilieren der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig.
47.2 NETWORK ASSISTANCE 46.2 DATCOM GMBH überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
47.3 . Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen.
47.4 46.3 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
47.5 46.4 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von NETWORK ASSISTANCE DATCOM GMBH GMBHs geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
47.6 46.5 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH.
47.7 46.6 Der Kunde ist im Falle der Weiterüberlassung der Software verpflichtet, seinen etwaigen Abnehmern hinsichtlich der Software entsprechende schriftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, NETWORK ASSISTANCE DATCOM GMBH den Namen und die vollständige Anschrift der etwaigen Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
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UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 47.1 49.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zu ändern, zu übersetzen oder in anderer Weise zu bearbeiten. Dies gilt sinngemäß auch für die Softwaredokumentation. Reverse Engineering, Disassemblierung und Dekompilierung der Software sind, außer in den Fällen des § 69e Urhebergesetzes, unzulässig.
47.2 NETWORK ASSISTANCE 49.2 DIGIHAUS GMBH überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
47.3 49.3 Dokumentationen zur Software werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Dokumentationen können auch nur in einer Fremdsprache oder in elektronischer Form oder als online-Hilfe (Wiki) zur Verfügung stehen. DIGIHAUS GMBH ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Software in die deutsche Sprache zu übersetzen oder auszudrucken. DIGIHAUS GMBH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Dokumentationen die Software und den Umgang mit ihr vollständig beschreiben.
49.4 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen.
47.4 49.5 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
47.5 49.6 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten von NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS GMBH geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source-Source- Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
47.6 49.7 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen | NETWORK ASSISTANCE GmbH.
47.7 49.8 Der Kunde ist im Falle der Weiterüberlassung der Software verpflichtet, seinen etwaigen Abnehmern hinsichtlich der Software entsprechende schriftliche Verpflichtungen aufzuerlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden Rechte einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, NETWORK ASSISTANCE DIGIHAUS den Namen und die vollständige Anschrift der etwaigen Abnehmer schriftlich mitzuteilen.
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