UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 43.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken. 43.2 DSG überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten. 43.3 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen. 43.4 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird. 43.5 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten durch DSG geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source- Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist. 43.6 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten.
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UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 43.1 45.1. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken.
43.2 DSG überlässt ausschließlich 45.2. Überlässt INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH Software von Fremdherstellern. Der , erhält der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
43.3 45.3. Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen.
43.4 45.4. Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
43.5 45.5. Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten durch DSG von INFORMATIONSTECHNIK KLUMPP GMBH geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source- Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
43.6 45.6. Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten.
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UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 43.1 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfachesEinfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken.
43.2 DSG 28.2 NECOTEK überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
43.3 28.3 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen.
43.4 28.4 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.
43.5 28.5 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten durch DSG der NECOTEKs geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source- Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
43.6 28.6 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten.
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UMFANG UND GRENZEN DES NUTZUNGSRECHTS. 43.1 28.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software zu eigenen internen Zwecken.
43.2 DSG 28.2 IT4YOU überlässt ausschließlich Software von Fremdherstellern. Der Kunde erhält daher ein Nutzungsrecht nur im Umfang, wie die Fremdhersteller die Rechte einräumen. Der Kunde ist verpflichtet, den Umfang der Rechtseinräumung für die Hersteller festzustellen und einzuhalten.
43.3 28.3 Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise an bzw. in Software sind unverändert zu belassen.
43.4 28.4 Die durch diese AGB eingeräumten Nutzungsrechte sind im Zweifel auf den Objektcode der Software beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht, es sei denn, dass dieser von Hersteller ausdrücklich mitgeliefert wird.besteht
43.5 29.5 Soweit dem Kunden Softwareprodukte eines Dritten durch DSG DrittIT4YOUs geliefert werden, die von den dem Kunden gewährten Nutzungsrechten nicht umfasst sind (zum Beispiel gesonderte Open Source- Source-Komponenten), darf der Kunde diese Softwareprodukte nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen, für deren Beschaffung der Kunde selbst verantwortlich ist.
43.6 29.6 Die Software der Fremdhersteller kann technische Mittel zur Verhinderung unberechtigter Nutzung enthalten.
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