Common use of Umlagen Clause in Contracts

Umlagen. (1) 1Von der Zusatzversorgungseinrichtung festgesetzte monatliche Umlagen in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der Beschäftigten (Umlagesatz) führt der Arbeitgeber – ggf. einschließlich des von der/von dem Beschäftigten zu tragenden Umlage-Beitrags – an die Zusatzversor- gungseinrichtung ab. 2Entsprechendes gilt für einen zusätzlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag nach § 15a. 3Die Umlage-Beiträge und einen zusätzlichen Arbeit- nehmerbeitrag der Beschäftigten behält der Arbeitgeber von deren Arbeitsentgelt ein. 4Bei Pflichtversicherten bleiben die am 1. November 2001 geltenden Vomhun- dertsätze für die Erhebung der Umlage-Beiträge bei der jeweiligen Zusatzversor- gungseinrichtung maßgebend, soweit sich aus § 37a nichts anderes ergibt. 5§ 15a bleibt unberührt.

Appears in 5 contracts

Samples: Tarifvertrag Über Die Zusätzliche Altersvorsorge Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag Über Die Zusätzliche Altersvorsorge Der Beschäftigten Des Öffentlichen Dienstes, Tarifvertrag