Common use of Umreihung Clause in Contracts

Umreihung. 4.4.1. Bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungs- gruppe gebührt das kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt jener Stufe, welche das kollektivvertrag- liche Mindestgrundgehalt jener Stufe, die durch die nächste Vorrückung bei Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe erreicht worden wäre, über- steigt. Gibt es keine nächst höhere Stufe durch Ver- bleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe, ge- bührt das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt der Stufe in der höheren Beschäftigungsgruppe, wel- ches das bisherige kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt der Stufe der bisherigen Beschäftigungs- gruppe, übersteigt. Die Erhöhung kann auf bestehen- de Überzahlungen angerechnet werden.

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Umreihung. 4.4.1. Bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungs- gruppe Beschäftigungsgruppe gebührt das kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt Mindestgrundge- halt jener Stufe, welche das kollektivvertrag- liche kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt jener Stufe, die durch die nächste Vorrückung Vor- rückung bei Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe erreicht worden wäre, über- steigtübersteigt. Gibt es keine nächst höhere Stufe durch Ver- bleiben Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe, ge- bührt gebührt das kollektivvertragliche kollektivver- tragliche Mindestgrundgehalt der Stufe in der höheren Beschäftigungsgruppe, wel- ches welches das bisherige kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt kollektiv- vertragliche Mindestgrundgehalt der Stufe der bisherigen Beschäftigungs- gruppe, Beschäftigungsgruppe übersteigt. Die Erhöhung kann auf bestehen- de bestehende Überzahlungen angerechnet werden.

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Umreihung. 4.4.1. Bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungs- gruppe Beschäftigungsgruppe gebührt das kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt Mindestgrundge- halt jener Stufe, welche das kollektivvertrag- liche kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt jener Stufe, die durch die nächste Vorrückung Vorrü- ckung bei Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe erreicht worden wäre, über- steigtübersteigt. Gibt es keine nächst höhere Stufe durch Ver- bleiben Verbleiben in der bisherigen Beschäftigungsgruppe, ge- bührt gebührt das kollektivvertragliche kollektivvertragli- che Mindestgrundgehalt der Stufe in der höheren Beschäftigungsgruppe, wel- ches welches das bisherige kollektivvertragliche Mindest- grundgehalt kollektivver- tragliche Mindestgrundgehalt der Stufe der bisherigen Beschäftigungs- gruppe, Beschäftigungsgruppe übersteigt. Die Erhöhung kann auf bestehen- de bestehende Überzahlungen angerechnet werden.

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