Umschläge und Zusatzleistungen. a) Ein Umschlag ist die Kranung einer Ladeeinheit, die mit dem Herabsenken des Ladegeschirrs auf die Ladeeinheit beginnt und mit dem Lösen des Ladegeschirrs nach der durchgeführten Ortsveränderung endet. Die Berechnung der Entgelte für Umschlagleistungen (Kranungen) erfolgt jeweils getrennt auf Basis der Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Schieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gültiger Entgeltliste. b) Für einen nachfolgenden Schienenversand straßenseitig angelieferte Ladeeinheiten werden von STR zur Überprüfung transportrelevanter Sicherheitskriterien äußerlich in Augenschein genommen (Check-In). Der Check umfasst die Überprüfung der Gefahrgutkennzeichnung, den äußeren Zustand der Ladeeinheit sowie die Verladefähigkeit. Die Überprüfung erfolgt vom Boden aus. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag abgegolten. c) STR führt bei allen Eingangszügen eine Prüfung der Ladeeinheiten auf Vollständigkeit und Beschädigungen durch. Die Überlassung der hierfür erforderlichen Daten regelt STR mit dem Zugangsberechtigten. Die Kosten für die Prüfung sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag abgegolten. d) Werden beim schienenseitigen Haftungsübergang von Gefahrgut- Ladeeinheiten zu STR fehlende, mangelhafte oder falsche GGVSEB- Belabelungen festgestellt, bringt STR die gesetzlich vorgeschriebenen GGVSEB- Label an oder entfernt nicht zutreffende GGVSEB- Label. Die Belabelung ist eine obligatorische Zusatzleistung, für die STR pro Ladeeinheit ein festes Entgelt berechnet. e) Die Herstellung der Verladebereitschaft von Eisenbahnwaggons ist eine Leistung der STR, sofern ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist. Sie umfasst das ordnungsgemäße Verbinden der Ladeeinheit vom und mit dem Waggon, insbesondere das Lösen und das Anziehen der Befestigungsvorrichtungen einschließlich deren Sicherungsvorrichtungen und Festlegeeinrichtungen am Waggon zur Aufnahme der Ladeeinheiten. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag abgegolten, sofern nach den genannten Leistungen ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist.
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Umschläge und Zusatzleistungen. a) Ein 8.2.1 Der Umschlag ist die Kranung einer Ladeeinheit, die Ladeeinheit beginnt mit dem Herabsenken des Ladegeschirrs auf die Ladeeinheit beginnt und endet mit dem Lösen des Ladegeschirrs nach der durchgeführten Ortsveränderung endetOrtsveränderung. Die Berechnung der Entgelte für Umschlagleistungen (Kranungen) erfolgt jeweils getrennt auf Basis der Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Schieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gütiger Entgeltliste. Gleiches gilt für Umschlagleistungen vor oder nach einer gebührenpflichtigen Abstellung. Für Ladeeinheiten, die per Kettengeschirr umgeschlagen werden, erhebt die Rhenania Worms AG einen höheren Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gültiger Entgeltliste.
b) 8.2.2 Für einen nachfolgenden Schienenversand straßenseitig angelieferte Ladeeinheiten Ladeeinheit werden von STR zur Überprüfung transportrelevanter Sicherheitskriterien der Rhenania Worms AG äußerlich in Augenschein genommen genommen, um die Erfüllung der vorgeschriebenen Versandbedingungen zu überprüfen (Check-Inin-Verfahren). Der Check umfasst die Überprüfung der Gefahrgutkennzeichnung, den äußeren Zustand der Ladeeinheit sowie die Verladefähigkeit. Die Überprüfung erfolgt vom Boden aus. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten.
c) STR 8.2.3 Rhenania Worms AG führt bei allen Eingangszügen eine Prüfung der Ladeeinheiten auf Vollständigkeit und Beschädigungen Beschädigung durch. Die Überlassung der hierfür erforderlichen Daten regelt STR die Rhenania Worms AG mit dem Zugangsberechtigten. Die Kosten für die Prüfung hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten. Dies gilt für alle Ladeeinheiten die für einen Schienenversand angeliefert werden.
d) 8.2.4 Werden beim schienenseitigen Haftungsübergang von Gefahrgut- Ladeeinheiten zu STR mit Gefahrgut zur Rhenania Worms AG fehlende, mangelhafte oder falsche GGVSEB- GGVSEB-Belabelungen festgestellt, bringt STR wird die Rhenania Worms AG die gesetzlich vorgeschriebenen GGVSEB- GGVSEB-Label an anbringen oder entfernt nicht zutreffende GGVSEB- LabelLabel entfernen. Die GGVSEB-Belabelung ist eine obligatorische ZusatzleistungLeistung der Rhenania Worms AG, für die STR pro Ladeeinheit ein festes Entgelt berechnetgemäß der gültigen Entgeltliste berechnet wird.
e) 8.2.5 Die Herstellung der Verladebereitschaft von Eisenbahnwaggons ist eine Leistung der STR, sofern ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist. Sie Rhenania Worms AG und umfasst das ordnungsgemäße Verbinden der Ladeeinheit vom und mit dem Waggon, insbesondere das Lösen und das Anziehen der Befestigungsvorrichtungen einschließlich deren Sicherungsvorrichtungen und Festlegeeinrichtungen am Waggon zur Aufnahme der Ladeeinheiten. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag abgegolten, sofern nach den genannten Leistungen ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist.
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Umschläge und Zusatzleistungen. a) Ein 8.2.1 Der Umschlag ist die Kranung einer Ladeeinheit, die Ladeeinheit beginnt mit dem Herabsenken des Ladegeschirrs auf die Ladeeinheit beginnt und endet mit dem Lösen des Ladegeschirrs nach der durchgeführten Ortsveränderung endetOrtsveränderung. Die Berechnung der Entgelte für Umschlagleistungen (Kranungen) erfolgt jeweils getrennt auf Basis der Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Schieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gültiger Entgeltliste. Gleiches gilt für Umschlagleistungen vor oder nach einer gebührenpflichtigen Abstellung.
b) 8.2.2 Für einen nachfolgenden Schienenversand straßenseitig angelieferte Ladeeinheiten werden von STR zur Überprüfung transportrelevanter Sicherheitskriterien der SWCT äußerlich in Augenschein genommen genommen, um die Erfüllung der vorgeschriebenen Versandbedingungen zu überprüfen (Check-Inin-Verfahren). Der Check umfasst die Überprüfung der Gefahrgutkennzeichnung, den äußeren Zustand der Ladeeinheit sowie die Verladefähigkeit. Die Überprüfung erfolgt vom Boden aus. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten.
c) STR 8.2.3 Die SWCT führt bei allen Eingangszügen eine Prüfung der Ladeeinheiten auf Vollständigkeit und Beschädigungen Beschädigung durch. Die Überlassung der hierfür erforderlichen Daten regelt STR die SWCT mit dem Zugangsberechtigten. Die Kosten für die Prüfung hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten. Dies gilt für alle Ladeeinheiten die für einen Schienenversand angeliefert werden.
d) 8.2.4 Werden beim schienenseitigen Haftungsübergang von Gefahrgut- Ladeeinheiten zu STR mit Gefahrgut zur SWCT fehlende, mangelhafte oder falsche GGVSEB- ADR/RID-Belabelungen festgestellt, bringt STR wird die SWCT die gesetzlich vorgeschriebenen GGVSEB- ADR/RID-Label an anbringen oder entfernt nicht zutreffende GGVSEB- Labelnichtzutreffende Label entfernen. Die ADR/RID-Belabelung ist eine obligatorische ZusatzleistungLeistung der SWCT, für die STR pro Ladeeinheit ein festes Entgelt berechnetgemäß der gültigen Entgeltliste berechnet wird.
e) 8.2.5 Die Herstellung der Verladebereitschaft von Eisenbahnwaggons ist eine Leistung der STR, sofern ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist. Sie SWCT und umfasst das ordnungsgemäße Verbinden der Ladeeinheit vom und mit dem Waggon, insbesondere das Lösen und das Anziehen der Befestigungsvorrichtungen einschließlich deren Sicherungsvorrichtungen und Festlegeeinrichtungen am Waggon zur Aufnahme der Ladeeinheiten. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag abgegolten, sofern nach den genannten Leistungen ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist.
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Umschläge und Zusatzleistungen. a) Ein 8.2.1 Der Umschlag ist die Kranung einer Ladeeinheit, die Ladeeinheit beginnt mit dem Herabsenken des Ladegeschirrs auf die Ladeeinheit beginnt und endet mit dem Lösen des Ladegeschirrs nach der durchgeführten Ortsveränderung endetOrtsveränderung. Die Berechnung der Entgelte für Umschlagleistungen (Kranungen) erfolgt jeweils getrennt auf Basis der Anzahl umgeschlagener Ladeeinheiten im Schieneneingang bzw. Schienenausgang multipliziert mit dem Umschlagpreis pro Ladeeinheit gemäß gem. gültiger Entgeltliste. Gleiches gilt für Umschlagleistungen vor oder nach einer gebührenpflichtigen Abstellung (Siehe hierzu Ziffer 10.5 der Anlage 4 – Leistungsbeschreibung). Für Ladeeinheiten, die per Kettengeschirr umgeschlagen werden, erhebt die RRT einen höheren Umschlagpreis pro Ladeeinheit gem. gültiger Entgeltliste.
b) 8.2.2 Für einen nachfolgenden Schienenversand straßenseitig angelieferte Ladeeinheiten werden von STR zur Überprüfung transportrelevanter Sicherheitskriterien der RRT äußerlich in Augenschein genommen genommen, um die Erfüllung der vorgeschriebenen Vertragsbedingungen zu überprüfen (Check-Inin-Verfahren). Der Check umfasst die Überprüfung der Gefahrgutkennzeichnung, den äußeren Zustand der Ladeeinheit sowie die Verladefähigkeit. Die Überprüfung erfolgt vom Boden aus. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten.
c) STR 8.2.3 RRT führt bei allen Eingangszügen eine Prüfung der Ladeeinheiten auf Vollständigkeit und Beschädigungen Beschädigung durch. Die Überlassung der hierfür erforderlichen Daten regelt STR RRT mit dem ZugangsberechtigtenZB. Die Kosten für die Prüfung hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten. Dies gilt auch für alle Ladeeinheiten, die für einen Schienenversand angeliefert werden.
d) 8.2.4 Werden beim schienenseitigen Haftungsübergang von Gefahrgut- Ladeeinheiten zu STR mit Gefahrgut zur RRT fehlende, mangelhafte oder falsche GGVSEB- GGVSEB-Belabelungen festgestellt, bringt STR wird die RRT die gesetzlich vorgeschriebenen GGVSEB- GGVSEB-Label an anbringen oder entfernt nicht zutreffende GGVSEB- Labelnichtzutreffende Label entfernen. Die GGVSEB-Belabelung ist eine obligatorische ZusatzleistungLeistung der RRT, für die STR pro Ladeeinheit ein festes Entgelt berechnetder gültigen Entgeltliste berechnet wird.
e) 8.2.5 Die Herstellung der Verladebereitschaft von Eisenbahnwaggons ist eine Leistung der STR, sofern ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist. Sie RRT und umfasst das ordnungsgemäße Verbinden der Ladeeinheit vom und mit dem Waggon, insbesondere das Lösen und das Anziehen der Befestigungsvorrichtungen einschließlich deren Sicherungsvorrichtungen und Festlegeeinrichtungen am Waggon zur Aufnahme der Ladeeinheiten. Die Kosten hierfür sind mit dem Entgelt für den Kranumschlag Umschlag abgegolten, sofern nach den genannten Leistungen ein Umschlag mit Beladung des Tragwagens geplant ist.
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