Umsetzungsschritte Musterklauseln

Umsetzungsschritte. Eintragung von Flächen, an denen langfristig LIS errichtet werden soll • Bewerbung des Tools für Flächeneigentümer, die ihre Fläche Dritten bereitstellen wollen • Hierfür sind in erster Linie Unternehmen mit Stellplatzkapazitäten anzusprechen Wirkung zur Durchsetzung der Elektromobilität Hoch Wirkungshorizont Langfristig Verantwortliche Akteure Verantwortliche der Stadtverwaltung (vgl. Maßnahme Nr. 1 Festlegung ei- ner Ansprechperson für Elektromobilität innerhalb der Stadt) Zu beteiligen: Flächeneigentümer*innen Kosten Personelle Kapazitäten Fördermöglichkeiten - Priorität Sehr hoch Im Anschluss an die Prüfung und Priorisierung der Standorte sollten die Ergebnisse an die jeweiligen Flächen- eigentümer*innen weitergegeben werden. Hierbei ist eine proaktive Sensibilisierung der entsprechenden Akteure von höchster Relevanz, um den LIS-Ausbau in den Gebieten mit erhöhtem Ladebedarf voranzutrei- ben. Das aktive Vorgehen kann der Stadt wertvolle Erfahrungen bei der Aktivierung dritter Akteure hinsicht- lich des LIS-Ausbaus bringen. Es wird deutlich, wo weitere Unterstützungsleistungen nötig sind und Bera- tungsbedarf sowie ggf. Ausbaupläne auf Seiten der Flächeneigentümer*innen bestehen. So können die Vor- gänge im Zusammenhang mit dem LIS-Ausbau optimiert werden. • Identifizierung und gezielte Ansprache der relevanten Akteure und verantwortlichen Ansprechper- sonen • Umfassende Sensibilisierung für die Nutzung von Elektrofahrzeugen • Weitergabe von Informationen bezüglich städtischer Entwicklungen im Bereich Elektromobilität (z. B. aktuelle und prognostizierte Anzahl an E-Pkw, Anzahl an Ladestationen) • Entwicklung von und Sensibilisierung für Anwohnerladekonzepte (bspw. Öffnung von Parkplätzen von Supermärkten für nächtliche Ladevorgänge der Anwohner*innen) • Information über relevante gesetzliche Rahmenbedingungen und Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene • Bei Interesse und technischen Fragen: Weitervermittlung an die entsprechenden Akteure, wie z. B. Stadtwerke Weimar Wirkung zur Durchsetzung der Elektromobilität Hoch Wirkungshorizont Langfristig Verantwortliche Akteure Verantwortliche der Stadtverwaltung (vgl. Maßnahme Nr. 1 Festlegung ei- ner Ansprechperson für Elektromobilität innerhalb der Stadt) Zu beteiligen: Flächeneigentümer*innen Kosten Personelle Kapazitäten Fördermöglichkeiten - Priorität Hoch Die Stadt Weimar sollte einen umfassenden Überblick über Förderprogramme im Bereich Elektromobilität besitzen und potentiell infrage kommende Förder...
Umsetzungsschritte. In den Jahren 2012 und 2013 wurden unter Berücksichtigung erfolgreicher Ansätze in der Organisation und unter breiter Betei- ligung sodann weitreichende Vorschläge entwickelt, um ver.di stärker auf Mitgliedergewinnung, -aktivierung und -bindung aus- zurichten. 2012 wurden in einer sechsmonatigen Analysephase 40 Beispiele erfolgreicher Mitgliederentwicklung innerhalb und außerhalb von ver.di untersucht. Darauf aufbauend beteiligten sich 2013 insgesamt 184 ehren- und hauptamtliche Kolleginnen und Kollegen in einer einjährigen Konzeptphase unmittelbar an der Entwicklung der Veränderungsvorschläge und brachten dabei ihre unterschiedlichen Blickwinkel aus der Praxis ein. Vor der Beschlussfassung im Gewerkschaftsrat im April 2014 wurde der Entwurf des Umsetzungsbeschlusses in einem dreimonatigen breit angelegten Diskussionsprozess mit über 80 schriftlichen Diskussionsbeiträgen an wichtigen Stellen präzisiert. Im Arbeits- und Diskussionsprozess wurde deutlich, dass Strate- gien, Strukturen und Arbeitsweisen verändert und eingespielte Gewohnheiten, Verhaltens- und Rollenmuster teilweise hinter- fragt und weiterentwickelt werden müssen. Auf dieser Grundlage hat der Gewerkschaftsrat schließlich am 10. April 2014 einen Umsetzungsbeschluss gefasst und damit einen Veränderungspro- zess eingeleitet, der über die Jahre 2014 und 2015 hinausreicht. Sobald die auf den Umsetzungsbeschluss aufbauenden Pilot- projekte abgeschlossen sind, werden erste Ergebnisse bewertet werden können. Anhand der Leitworte „umsetzen“ und „evaluieren“ wurde damit begonnen, die erarbeiteten Konzepte in die Praxis umzu- setzen. Im Mittelpunkt steht dabei eine klarere Arbeitsteilung zwischen kollektiver Betriebs- und Tarifarbeit zum einen und indi- vidueller Mitgliederarbeit zum anderen – mit dem Ziel, Ressour- censpielräume sowohl für die Stärkung der Kollektivarbeit als auch die Mitgliedergewinnung zu schaffen. Darüber hinaus sollen durch die Bündelung und Standardisierung interner Verwaltungs- abläufe weitere Ressourcenspielräume gewonnen und die Kon- zentration auf die mitglieder- und betriebsnahe Arbeit vor Ort verstärkt werden. Die vom Gewerkschaftsrat 2014 beschlossenen Umsetzungsvor- haben gliedern sich in drei thematische Schwerpunkte: kollektive Gewerkschaftsarbeit, individuelle Mitgliederarbeit und interne Verwaltung.
Umsetzungsschritte. Einplanung eines Haushaltspostens in Höhe von ca. 10 000 € pro Jahr.
Umsetzungsschritte. Klären von internen Zuständigkeiten • Prüfung und Priorisierung der Standorte • Sondernutzungsgenehmigung unter Beteiligung aller Ämter • Relevante Inhalte: Ausbaustufen, Gestaltung der LIS (vgl. Maßnahme Nr. 14 Erstellung eines Kata- logs mit Vorgaben zur Stadtmöblierung), Regelung bzw. Übertragung der Verkehrssicherungspflich- ten an den LIS-Betreiber, Dauer der Konzession, Vorgehen nach Ablauf der Frist)
Umsetzungsschritte. Umsetzungsschritte sind − die Weiterentwicklung der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen der Stadt Göttingen, um die Ausbildungseinstiegsquote der Xxxxxxx/innen im direkten Anschluss an die Schulzeit zu erhöhen und Warteschleifen zu vermeiden − der Ausbau der Kooperationen zwischen Schulen, Betrieben und Verwaltung − die Optimierung der Übergänge und Schnittstellen zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie zwischen Schule und Ausbildung und die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Unterstützung für alle Jugendlichen, die dies benötigen Eine Konkretisierung der Umsetzungsschritte ist im Anhang zu dieser Vereinbarung ent- halten.

Related to Umsetzungsschritte

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.