Umtausch bei Änderungen Musterklauseln

Umtausch bei Änderungen. Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung grundsätzlich einmalig umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden Nutzungstage mit 1/360 berechnet werden. Die zurückgegebene Wertmarke wird mit dem zum Kauf- zeitpunkt gültigen Preis angerechnet, wobei je Benutzungstag 1/360 des Preises abgezogen wird. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt. MonatsTickets gelten einen Monat (z. B. 14. 4. bis 13. 5.). Sie können mit Gültig- keit von jedem Tag an ausgestellt werden und gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. MonatsTickets werden frühestens 30 Tage vor dem ersten Gel- tungstag ausgegeben. Bei Geltungsbeginn 30., 31. Januar und 1. Februar endet die Geltungsdauer am 28. Februar (29. Februar im Schaltjahr). JahresTicket-Fahrtbe- rechtigungen gelten für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Sie gelten am letzten Geltungstag bis Betriebsschluss. Das JahresTicket jedermann wird auch im Abo mit besonderen Bedingungen, die in Anhang 4 enthalten sind, ausgegeben.
Umtausch bei Änderungen. Jahreswertmarken können bei Änderung der räumlichen Gültigkeit innerhalb ihrer Geltungsdauer gegen Vorlage der Empfangsbestätigung grundsätzlich einmalig umgetauscht werden. In diesem Fall wird für die restliche Laufzeit eine Wertmarke zum jeweils aktuellen Tarif ausgegeben, wobei die verbleibenden Nutzungstage mit 1/360 berechnet werden. Die zurückgegebene Wertmarke wird mit dem zum Kauf- zeitpunkt gültigen Preis angerechnet, wobei je Benutzungstag 1/360 des Preises abgezogen wird. Komplette Monate werden generell mit 30 Tagen angesetzt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.