Umzugskosten. Das sind Kosten, die für den Auszug aus der versicherten Wohnung und den Einzug in eine andere Wohnung entstehen, weil die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar ist. Die Entschädigung ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
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Umzugskosten. Das sind Kosten, die für den Auszug aus der versicherten Wohnung und den Einzug in eine andere Wohnung entstehen, weil die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar ist. Die Entschädigung ist auf 5.000 ein Prozent der Versicherungssumme, höchstens 750 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
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