Umzugskostenzusage. Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Um- zugskostenvergütung (§ 2 Abs. 1 BUKG) für den Umzug an den neuen Dienstort bzw. in die neue Einsatzgemeinde. Die Umzugskostenvergütung wird nicht gewährt, wenn der Umzug nicht innerhalb von fünf Jahren nach Wirksamwerden der Zusage durch- geführt worden ist. (§ 2 Abs. 3 BUKG).