Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung). Pflichtversicherung: Freiwillige Zusatzrente:
Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung). Dem Mitarbeiter wurden die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen erläutert. Hierzu wurde er über Folgendes informiert: – Durchführungsweg/e und Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung, die der Arbeitgeber anbietet – Art und voraussichtliche Höhe von Beiträgen und Leistungen – Entgeltumwandlung - Funktionsweise und Auswirkungen auf die gesetzliche Sozialversicherung – Steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen – Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen – Möglichkeiten bei ruhendem Arbeitsverhältnis (z. B. Elternzeit und langandauernde Krankheit) – Folgen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Unternehmen (Unverfallbarkeit) – Möglichkeit der vorzeitigen und späteren Inanspruchnahme der Altersleistung – Absicherung bei Insolvenz des Arbeitgebers – Sonstiges: