Unabhängige Parteien Musterklauseln

Unabhängige Parteien. Die Parteien sind selbstständige Parteien und nichts in diesem Vertrag ist dahingehend auszulegen, dass er ein Arbeitsverhältnis oder ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis, eine Partnerschaft und/oder ein Gemeinschaftsunternehmen der Parteien begründet. Keiner Partei wird ein Recht oder eine Befugnis erteilt, ausdrücklich oder stillschweigend für die andere Partei oder namens der anderen Partei eine Verpflichtung oder Verantwortlichkeit zu übernehmen oder zu begründen bzw. diese andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.
Unabhängige Parteien. Die Parteien sind unabhängig voneinander. Aus dem vorliegenden Vertrag resultieren keine gemeinsamen Unternehmen, Verschmelzungen, zivilrechtlichen Gesellschaften oder keine sonstigen Wirtschaftsorganisationen.
Unabhängige Parteien. Adobe und Marketo sind jeweils als unabhängige Parteien zu betrachten. Die Verarbeitungsaktivitäten eines jeden Auftragsverarbeiters im Rahmen dieses AV-Vertrages liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Auftragsverarbeiters für seine jeweiligen Cloud Services. Adobe Systems Software Ireland Limited 0-0 Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx 00 Xxxxxxx Legal Entity NameAccount Name Account Billing Address Xxxxx Xxxxx Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Xxxxx Xxxxx Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 Authorized Signatory TitleTitreTitel 役職 TitleTitreTitel 役職 Agreement Effective Date Global DateDateDatum 日付 DateDateDatum 日付 Seal: _ (The Seal is only if the Company is resident of the People’s Republic of China, Taiwan R.O.C., Korea or Vietnam) Xxxxxxxx Xxxx Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Xxxxx Xxxxx Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Xxxxxxxx Xxxx Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 Xxxxx Xxxxx Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 Secretary TitleTitreTitel 役職 Director TitleTitreTitel 役職
Unabhängige Parteien. Adobe und Marketo sind jeweils als unabhängige Parteien zu betrachten. Die Verarbeitungsaktivitäten eines jeden Auftragsverarbeiters im Rahmen dieses AV-Vertrages liegen in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Auftragsverarbeiters für seine jeweiligen Cloud Services. Adobe Systems Software Ireland Limited 0-0 Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx 00 Xxxxxxx Legal Entity NameAccount Name Account Billing Address Xxxxx Xxxxx Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Authorized SignatureSignatureUnterschrift 署名 Xxxxx Xxxxx Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 me }} Print NameNomName des Unterzeichners 氏名 Authorized Signatory TitleTitreTitel 役職 itle TitleTitreTitel 役職

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.