Unabhängige Überwachung Musterklauseln

Unabhängige Überwachung. Eine regelmäßige unabhängige Überwachung des gesamten Legalitätsprüfungssystems gewährleistet die Glaubwürdigkeit und Transparenz des Systems vom Einschlagsort bis zur Ausfuhr; diese Überwachung reicht bis hin zur Arbeitsweise der zuständigen Behörden der Union. Die Aufgaben, die Zuständigkeiten und die Bedingungen für die Auswahl der unabhängigen Überwachungsinstanz werden in Anhang VI zu diesem Abkommen beschrieben.
Unabhängige Überwachung. (1) Ghana betraut im Benehmen mit der Gemeinschaft eine unabhängige Überwachungsinstanz mit der Wahrnehmung der in Anhang VI genannten Aufgaben.
Unabhängige Überwachung. 1.3. Einrichtung der Abteilung für die Validierung von Holz und Holzprodukten und des Rates für die Validierung von Holz und Holzprodukten
Unabhängige Überwachung. Die unabhängige Überwachung wird durch eine indonesische zivilgesellschaftliche Instanz unabhängig von anderen Elementen des Legalitätssicherungssystems für Holz (z. B. den für Waldbewirtschaftung oder Forstaufsicht oder für die unabhängige Prüfung zuständigen Stellen) durchgeführt. Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die Glaub­ würdigkeit des Legalitätssicherungssystems für Holz durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Überprüfung zu erhalten. Indonesien hat die Funktion der unabhängigen Überwachung formell anerkannt und erlaubt zivilgesellschaftlichen Organisationen die Einreichung von Beschwerden, wenn Unregelmäßigkeiten bei den Akkreditierungs-, Bewertungs- und Genehmigungsverfahren festgestellt werden. Wichtige Fragen: — Hat die Regierung die Leitlinien für die unabhängige Überwachung öffentlich zugänglich gemacht? — Sind in den Leitlinien klare Anforderungen an die Qualifikation von Organisationen für die Wahrnehmung der Funktion als unabhängige Überwachungsinstanz festgelegt, um eine Unparteilichkeit zu gewährleisten und Inte­ ressenkonflikte zu verhindern? — Sind in den Leitlinien Verfahren für den Zugang zu den in Anhang IX beschriebenen Informationen festgelegt? — Können zivilgesellschaftliche Instanzen in der Praxis Zugang zu den in Anhang IX beschriebenen Informationen erhalten? — Enthalten die Leitlinien Verfahren für die Einreichung von Beschwerden? Sind diese Verfahren öffentlich zugäng­ lich? — Wurden für Überprüfungsstellen Bestimmungen für Berichterstattung und Offenlegung festgelegt und klar erläutert?

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.