Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, sind der FCM, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden: a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren. b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken. c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten. e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM oder von vom FCM autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich (i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen, (ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen, (iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-
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Samples: Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen, Allgemeine Ticket Geschäftsbedingungen
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ticket- inhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich Stadion- bereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten FahrtenFahr- ten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, Clubs sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden Xxxxxx mitgeführte verbotene Gegen- stände ver- botene Gegenstände zu beschlagnahmen, beschlagnahmen und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden Xxxxxx entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich Stadi- onbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzenbe- nutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden wer- den können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller MaterialienFlaschen, Becher, Krüge oder Dosen die aus zerbrechlichem, splitterndem oder sonstige aus zer- brechlichem, splitternden oder besonders hartem Material Ma- terial bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.oder
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzenbe- nutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale PropagandamittelPro- pagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich BannerBan- ner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtendenmenschenver- achtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen Paro- len sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders be- sonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilli- gung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für sol- che Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder ei- nes vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e. V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu las- sen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V.(„DFL e. V., “) der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, GmbH und dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs oder von vom FCM autorisierten Club autori- sierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegen- stände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fah- nen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente, Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die – im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, sind Clubs gültigen – Verhaltensregeln ist der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es Im gesamten Stadionbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, Bild- und/oder Tonaufnahmen, ganz oder teilweise über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Die Liga – Fußballverband e.V.V, der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ticketinha- bern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten aufge- führten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM SCP07 veranstalteten bzw. organisierten organi- sierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMSCP07, sind der FCMSCP07, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal Ordnungs- dienstpersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos entschä- digungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/und/ oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiertalkoholi- siert, unter Drogeneinfluss stehend und/und/ oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände Gegen- stände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders beson- ders hartem Material bestehende BehältnisseBehält- nisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen Rauch- kerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. StoffgemischeStoffgemi- sche, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich offensicht- lich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände Gegen- stände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche fremdenfeind- liche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse reli- giöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtendenmenschenver- achtenden, rassistischen, fremdenfeindlichenfremdenfeind- lichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/und/ oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung Erhe- bung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM SCP07 und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM SCP07 ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung Veranstal- tung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen VerwendungNutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des SCP07. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwil- ligung des SCP07 Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbe- sondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungs- gemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des SCP07 oder eines vom SCP07 autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der SCP07 weist darauf hin, dass die DFL Deut- sche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Asso- ciations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertra- gene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der SCP07 weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darü- berhinausgehende Ansprüche des SCP07 gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubSCP07, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Fußball-Bund e.V., der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM SCP07 oder von vom FCM SCP07 autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte uner- laubte Nutzung von Logos oder sonstigen sons- tigen Kennzeichen anderweitig herzustellen herzu- stellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung Klei- dung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Rege- lungen ist das Mitführen folgender Gegen- stände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des SCP07 erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 2 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppel- halter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betrie- bene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
h) Vorgaben der Stadionordnung, der Hygiene- und Verhaltensregeln sowie Sonderregelungen (Ziffer 1.2) sind zwin- gend einzuhalten.
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Samples: Allgemeine Ticketvertragsbedingungen
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich Stadionbe- reich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMClubs, sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Ge- genstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechli- chem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-PointerLaserpointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke sowie Getränkeverpackungen sonstiger Art (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 mlz.B. TetraPack), die 0,3 Liter Fas- sungsvermögen übersteigen, illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken Vermum- mungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden gefähr- den oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassis- tische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt werdengestellt wer- den. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtendenmen- schenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigenanstö- ßigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende entspre- chende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Ein- willigung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle NutzungNut- zung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattfor- men und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smart- phones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivi- täten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten be- nutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Foot- ball Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung schrift- liche Einwilligung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere insbeson- dere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffenbe- treffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im ge- samten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruch- bänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstär- kung.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die Die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die – im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM von Eintracht Frankfurt veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen von Eintracht Frankfurt gültigen – Verhaltensregeln – dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Clubs, (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des FCM, sind der FCMFehlverhaltens von Zuschauern). Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Dauerkarteninhabern bzw. Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen ist Eintracht Frankfurt, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern Dauerkarteninhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern Dauerkarteninhabern bzw. Kunden Xxxxxx entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich übermäßig alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es Im gesamten Stadionbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM von Eintracht Frankfurt und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM von Eintracht Frankfurt ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder vorherigen schriftlichen Zustimmung von Eintracht Frankfurt. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung von Eintracht Frankfurt Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise, live oder zeitversetzt über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Eintracht Frankfurt oder eines von Eintracht Frankfurt autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubEintracht Frankfurt, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM von Eintracht Frankfurt oder von vom FCM von Eintracht Frankfurt autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung von Eintracht Frankfurt erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Samples: Dauerkarten Abonnementvertrag
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMClubs, sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder vorherigen schriftlichen Zustimmung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne vorherige Zustimmung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCMSCF, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden an- wesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel Ver- haltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens Fehl- verhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten gelten, sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM SCF veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/Fahrten bzw. An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, SCF sind der FCMSCF, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal Sicherheits- personal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:ver- weisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Ab- sperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung die öffentliche Ord- nung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver–pulver, bengalische Feuer und sämtliche andere pyrotechni- sche pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. StoffgemischeStoffge- mische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen Fas- sungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet ge- eignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere anderer Besucher, Spieler und/und/ oder Offizielle Offiziellen zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole Symbo- le und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen unan- gemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichenfremden- feindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten ge- samten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Ver- anstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten Spiel- daten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM SCF und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen ausge- wiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM SCF ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen VerwendungNutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des SCF. In jedem Fall ist es unter- sagt, ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des SCF Bild-, Bildton- und/oder Video- aufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilli- gung des SCF oder eines vom SCF autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der SCF weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associati- ons („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/ oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der SCF weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, der DFB und/ oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des SCF gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubSCF, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadion- bereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM SCF oder von vom FCM SCF autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere an- dere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst)-Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des SCF erlaubt: Fahnen und Trans- parentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
Appears in 1 contract
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Xxxxx-Xxxxxx-Stadion einschließ- lich einschließlich der dem Stadion Xxxxx-Xxxxxx-Xxx- dion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCMKlubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- FCK und/oder Gastclubs Gastklubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen durch die UEFA-, DFB- oder Südwestdeutscher Fußballverband-Sportgerichtsbarkeit wegen des Fehlverhal- tens Fehlverhaltens von Heim- und/oder GastzuschauernGastfans. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ti- cketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln Verhaltensregeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM FCK veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen (Heim- und Auswärtsspiele) oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, FCK sind der FCMFCK, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigtder Sicherheits- und Ordnungsdienstes be- rechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden Xxxxxx mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, beschlag- nahmen und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos Xxxxxx den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum dem sons- tigen Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Fritz-Walter-Stadions und/oder des sonstigen Veranstaltungsorts bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCMFCK, vom Sicherheitspersonal Sicherheits- und Ordnungs- dienst und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern Gruppenmit- gliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiertunter Alkoholeinfluss zu stehen, offensichtlich unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt zu seinstehen, sich zu vermummen, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen je- der Art (auch Mundschutz), Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden könnenkön- nen, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche Gegenstände pyrotechnische Ge- genstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, Videokameras (auch GoPro Kameras), Fotoap- paraten/-kameras mit Wechselobjektiven und Spiegelreflexkameras sowie Kameraausrüstungen (u. a. Fotokoffern, Stativen und insbesondere Teleobjektiven), Powerbanks, Selfiessticks, Aufkleber jeglicher Art, sperrige Gegenstände, Regenschirme (insbesondere Stockregenschirme) im Heimfanbereich (Blö- cke 5 bis 10 der Westtribüne) und Gastfanbereich (Blöcke 17 und 18 der Osttribüne), nicht im Fritz-Wal- ter-Stadion erworbene Lebensmittel Getränke und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 ml)Speisen, illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke (z.B. Sturmhaube, Schlauchschal) und sonstige Utensilien, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werdenwer- den, Tiere (mit Aus- nahme von Ausnahme: Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCMAbsprache und mit Genehmigung) sowie sonstige Ge- genständesons- tige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Xxxxx-Xxxxxx-Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. Weitere Gegenstände können über die Bestimmungen der Stadionordnung von der Mitnahme ins Fritz-Wal- ter-Stadion ausgeschlossen werden.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände Gegenstände, Materialien und/oder Medien mit sich zu führen und/und/ oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder fremdenfeindliche, homophobe, gewaltverherrlichende, antisemiti- sche, diskriminierende, ausländerfeindliche, rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände Materialien und/oder Medien aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und / oder Flugblätter.. ; entsprechendes gilt insbesondere auch für Kleidung (z.B. mit Schrift- zügen und/oder Symbolen wie Thor Steinar, sofern Anlass zu Consdaple etc.), und/oder Körperschmuck (einschließlich Tätowierungen), die bzw. der Annahme bestehtSchriftzüge oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, dass diese im fremdenfeind- licher, homophober, gewaltverherrlichender, antisemitischer, diskriminierender, ausländerfeindlicher sowie rechts- und/oder linksradikaler Tendenz/Inhalten aufweisen bzw. aufweist. Weitere Gegenstände können über die Bestimmungen der Stadionordnung von der Mitnahme ins Xxxxx-Xxxxxx-Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt ausge- schlossen werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigenanstö- ßigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich Bereich des Xxxxx-Xxxxxx-Stadions verboten.
e) Der Aufenthalt im Xxxxx-Xxxxxx-Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veran- staltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM FCK und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässigzu- lässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM durch den FCK ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder vorherigen schriftlichen Zustimmung des FCK. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Zustimmung des FCK Bild-, Ton und/oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/ oder Apps und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen ohne vorherige Zustimmung des FCK oder eines vom FCK autorisierten Dritten nicht in das Xxxxx-Xxxxxx-Stadion gebracht werden. Der FCK weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH berechtigt ist, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der FCK weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden kann, darüberhinausgehende Ansprüche des FCK gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubFCK, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V.V, der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM durch den FCK oder von vom FCM FCK autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig ander- weitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung Kleidung, Werbeartikel, Fanartikel oder sonstige (kommerzi- elle) Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesam- ten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des FCK erlaubt: Fahnen- (sogenannte „große Schwenkfahnen“), Transparent- und Doppelhalterstangen, die länger als 2,0 Meter sind und/oder de- ren Durchmesser größer als 3,0 cm ist und/oder welche nicht aus Plastik/PVC-Leerrohr („einsehbar“) bestehen, Spruchbänder, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Trommeln und Trillerpfeifen) und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung (z.B. Megafone).
Appears in 1 contract
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend nach- folgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMClubs, sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig gewalt- tätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller MaterialienMate- rialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 ml)Getränke, illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtendenmenschen- verachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen VerwendungNutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smart- phones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wieder- gegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 cm, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Konkretisierung von Verboten und Sanktionen wird im Übrigen auf die Stadion- ordnung verwiesen [Vgl. Ziffer 9 Abs. (1) ATGB].
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Samples: General Ticket Terms and Conditions
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM VfL Bochum 1848 veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMVfL Bochum 1848, sind der FCMVfL Bochum 1848, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-PointerLaserpointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke sowie Getränkeverpackungen sonstiger Art (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen z.B. TetraPack), die 0,3 Liter Fassungsvermögen von 200 ml)übersteigen, illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM VfL Bochum 1848 und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM VfL Bochum 1848 ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des VfL Bochum 1848. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des VfL Bochum 1848 Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des VfL Bochum 1848 oder eines vom VfL Bochum 1848 autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der VfL Bochum 1848 weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der VfL Bochum 1848 weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des VfL Bochum 1848 gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubVfL Bochum 1848, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM VfL Bochum 1848 oder von vom FCM VfL Bochum 1848 autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des VfL Bochum 1848 erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Erwerb Und Die Nutzung Der Dauerkarte
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ticketinha- bern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränktbe- schränkt, ebenfalls bei vom FCM SSV Jahn veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/Fahrten/ An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMSSV Jahn, sind der FCMSSV Jahn, die Polizei und/und/ oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • ▪ entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Ge- genstände zu beschlagnahmen, und/und/ oder • ▪ Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/und/ oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/und/ oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/und/ oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passierenpas- sieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/und/ oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung die öffentliche Ord- nung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/und/ oder zu benutzenbenut- zen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden könnenkön- nen (z.B. Obst und Gemüse), ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem har- tem Material bestehende Behältnisse, Taschen oder Rucksäcke, die das DIN A4-Format überschreiten bzw. beim Zutritt zum Stadion nicht in die dafür vorgesehenen Kontroll- boxen eingepasst werden können, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/und/ oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige GegenständeGegenstände (z.B. Kinderwagen oder Klappstuhl), nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke Ge- tränke in Getränkekartons PET-Flaschen oder Tetra Paks mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/und/ oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/und/ oder zu benutzenbenut- zen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/und/ oder rechts- bzw. linksradikale PropagandamittelPropaganda- mittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichenfremden- feindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/und/ oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten ge- samten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Ver- anstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/und/ oder der Erhebung von Spieldaten Spiel- daten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM SSV Jahn und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen aus- gewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM SSV Jahn ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/und/ oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung Veranstal- tung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des SSV Jahn. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des SSV Jahn Bild-, Ton- und/ oder Videoaufnahmen, live oder zeitversetzt zu übertragen und/ oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/ oder Apps, und/ oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/ oder andere Perso- nen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungs- gemäß für solche Aktivitäten benutzt werden dürfen nicht ohne Einwilligung des SSV Jahn oder eines vom SSV Jahn autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der SSV Jahn weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/ oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der SSV Jahn weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/ oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende Ansprüche des SSV Jahn gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadion- bereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM SSV Jahn oder von vom FCM autorisierten SSV Jahn autorisier- ten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen sonstige Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen können folgende Fanutensilien im ge- samten Stadionbereich mitgeführt werden: ▪ kleine Fahnen (Stocklänge bis 2 m) mit Plastik-Leerrohr ▪ Doppelhalter (Stocklänge bis 2 m) mit Plastik-Leerrohr ▪ Trommeln (eine Seite offen) inklusive Befestigung (z.B. je Trommel ein Gurt) ▪ Megaphone inkl. ein Satz Ersatzakkus ▪ Zaunfahnen und Banner (dürfen in den Blöcken S1-S3 (Xxxx Xxxxx Xxxxxxx), N1 und N2 (andré-Tribüne) an den Zaun und die Wellenbrecher und an sonstige freie Flächen gehängt werden; in allen anderen Blöcken sind keine Zaunfahnen/ Ban- ner gestattet. Ebenso nicht an Fluchttoren.
h) Folgende Fanutensilien müssen in Art und Menge über den Fanbeauftragten des SSV Xxxx spätestens sieben Tage vor dem Spiel angemeldet werden: ▪ Schwenkfahnen (Stocklänge über 2 m) ▪ Spruchbänder
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCMClubs, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden an- wesen- den Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel Ver- haltensre- gel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/und/ oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens Fehl- verhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich Stadion- bereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränktbe- schränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, Clubs sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • · entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • · Ticketinhabern bzw. Kunden Xxxxxx entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:ver- weisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Ab- sperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende ät- zende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige sonsti- ge aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende BehältnisseBehält- nisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver–pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Laser- Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie so- wie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/und/ oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen kommer- ziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Platt- formen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Ak- tivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergege- bene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ermächtigt werden können, darüberhinaus- gehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst)-Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen und Transpa- rentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
Appears in 1 contract
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten VerhaltensregelungenVer- haltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM Club veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMClubs, sind der FCMClub, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung Umfrie- dung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende bestehen- de Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche sämtliche anderen pyrotechnischen Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen Fassungs- vermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche fremden- feindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen Handlun- gen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen VerwendungNutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (ein- schließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden DES 1. FC HEIDENHEIM 1846 E. V. können, darüberhinausgehende Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA, der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM Clubs oder von vom FCM Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen herzu- stellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen Informatio- nen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst-)Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadion- bereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 2 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Samples: Ticket Terms and Conditions
Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber Xxxxxxxxxxxxx ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCMdes FCB, der Spieler, der Zuschauer von Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden anwesenden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel Verhaltensregel bezweckt auch die Vermeidung Ver- meidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens Fehlver- haltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten aufge- führten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM FCB veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCMFCB, sind ist der FCMFCB, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern Tik- ketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmenbeschlag- nahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt Zu- tritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende entsprechend Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend ste- hend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen die öffentliche Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erweckenverhalten.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet ver- wendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen Fla- schen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden splittern- den oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, FeuerwerkskörperFeu- erwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche an- dere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Laser- Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen unange- messen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeuntersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und FlugblätterFlugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen unangemes- sen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen Gegenstän- den sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischenrassi- stischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigenanstößi- gen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonauf- nahmegeräten zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Fotokommerziellen Nutzung ist untersagt.
f) undDie Mitnahme von Transparenten/oder der Erhebung von Spieldaten Bannern etc. ist nur mit vorheriger Zustimmung Genehmigung des FCM und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM ist es nicht FCB gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FCM oder von vom FCM autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCM, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ticketin- habern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die – im gesamten Stadionbereich gelten Stadionbe- reich sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM 1. FC Nürnberg veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen des FCM, sind 1. FC Nürnberg gültigen – Verhaltensregeln ist der FCM1. FC Nürnberg, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos entschä- digungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Absperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passierenpas- sieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es Im gesamten Stadionbereich ist es untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse Wurfge- schosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, FeuerwerkskörperFeuerwerkskör- per, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechni- sche pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons Ge- tränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu gefährden oder unangemessen unan- gemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzenbenut- zen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale PropagandamittelPropagan- damittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, SchilderSchil- der, Symbole und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen Ge- genständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischenrassisti- schen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit vorheriger Zustimmung des FCM 1. FC Nürnberg und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung des FCM 1. FC Nürnberg ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen Beschreibun- gen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht nicht-kommerziellen Verwendung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder vor- herigen schriftlichen Zustimmung des 1. FC Nürnberg. In jedem Fall ist es untersagt, Bild- und/oder Tonaufnahmen, ganz oder teilweise über Internet und/oder andere Me- dien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/ oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anla- gen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des 1. FC Nürnberg oder eines vom 1. FC Nürnberg autorisierten Dritten nicht ins Stadion gebracht werden.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club1. FC Nürnberg, dem DFL Deutsche Fußball Die Liga – Fußballverband e.V., der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V., der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadionbereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Zustim- mung des FCM 1. FC Nürnberg oder von vom FCM 1. FC Nürnberg autorisierten Dritten verbotenverbo- ten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-) Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegen- stände im gesamten Stadionbereich nur mit vorheriger Zustimmung des 1. FC Nürn- berg erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/ oder größerem Durchmesser als 2 cm, Spruchbänder, Banner und Transparente, me- chanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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Ungebührliches Verhalten. Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Stadion einschließ- lich der dem Stadion angeschlossenen Außenanlagen (in dem der Stadionordnung beigefügten Lageplan mit einer durchgehenden Linie gekennzeichnet) so zu verhalten, dass die Rechtsgüter der FCMSCF, der Spieler, der Zuschauer und allen anderen bei Veranstaltungen im Stadion anwe- senden anwesen- den Personen möglichst nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Diese Verhal- tensregel Verhaltens- regel bezweckt auch die Vermeidung von materiellen und immateriellen Schäden des Heim- und/oder Gastclubs durch die Verhängung sog. Verbandsstrafen wegen des Fehlverhal- tens Fehlverhaltens von Heim- und/oder Gastzuschauern. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern Ticketinha- bern bzw. Kunden gegen die Verhaltens- regeln und Verbote aus der Stadionordnung und / oder gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten gesam- ten Stadionbereich gelten gelten, sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom FCM SCF veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/Fahrten bzw. An- und Abreisen zu Spielen oder sonstigen Veranstaltungen Ver- anstaltungen des FCM, SCF sind der FCMSCF, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, • entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegen- stände Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder • Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen. Stadionverweisungen und Zutrittsverweigerungen können vom FCM, vom Sicherheitspersonal und/oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelnen Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern insgesamt zugerechnet werden kann. Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Ticketinhaber und/oder Kunden:ver- weisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperr- gitter Ab- sperrgitter bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder ver- mummt vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider der öffentlichen Ordnung die öffentliche Ord- nung zu verhalten oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waf- fenWaffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zer- brechlichemzerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver–pulver, bengalische Feuer und sämtliche andere pyrotechni- sche pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. StoffgemischeStoffge- mische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion erworbene Lebensmittel und Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem maximalen Fassungsvermögen Fas- sungsvermögen von 200 500 ml), illegale Drogen, Klei- dungsstückeKleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere (mit Aus- nahme von Blindenhunde nach vorheriger Genehmigung durch den FCM) sowie sonstige Ge- genständeGegenstände, die geeignet ge- eignet sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere anderer Besucher, Spieler und/und/ oder Offizielle Offiziellen zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Ras- sistischeRassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole Symbo- le und Flugblätter, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen unan- gemessen zur Schau ge- stellt gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichenfremden- feindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten ge- samten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstal- tung Ver- anstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten Spiel- daten ist nur mit vorheriger Zustimmung Einwilligung des FCM SCF und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen ausge- wiesenen Bereichen zulässig. Ohne vorherige Zustimmung Einwilligung des FCM SCF ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen VerwendungNutzung. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf derder schriftlichen Einwilligung des SCF. In jedem Fall ist es unter- sagt, ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des SCF Bild-, Bildton- und/oder Video- aufnahmen live oder zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices, wie z.B. Smartphones, Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden, dürfen nicht ohne Einwilli- gung des SCF oder eines vom SCF autorisierten Dritten ins Stadion gebracht werden. Der SCF weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associati- ons („UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/ oder öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem ClubSCF, dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, dem Deutschen Fußball Bund e.V.DFB, der UEFA der Veranstaltung oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Sta- dionbereich Stadion- bereich ohne vorherige schriftliche Zustimmung Einwilligung des FCM SCF oder von vom FCM SCF autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt, im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere an- dere schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-Dienst)-Leistungen anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten Stadionbereich nur mit Einwilligung des SCF erlaubt: Fahnen und Trans- parentstangen mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder, Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
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