Common use of Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung Clause in Contracts

Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung her- beigeführt haben. Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.10. findet keine Anwendung.

Appears in 3 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden Personen wegen Schäden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung her- beigeführt haben. Teil A Abschnitt 1 Beschäftigung. § 2 Ziffer 2.10. II Absatz 2 findet keine Anwendung.

Appears in 2 contracts

Samples: Privathaftpflichtversicherung (Phv 2020), Versicherungsbedingungen Privathaftpflicht

Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch eine ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung her- beigeführt haben. Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.102.13. findet keine Anwendung.

Appears in 1 contract

Samples: Haftpflichtversicherung