Common use of Universitäten Clause in Contracts

Universitäten. Die bayerischen Universitäten stehen für international sichtbare und wettbewerbs- fähige Spitzen- und Grundlagenforschung, exzellente Studienbedingungen, eine breite und vielfältige Wirkung in die Gesellschaft hinein sowie den Transfer von wissensba- sierten technologischen und sozialen Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die HTA und die erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten durch das BayHIG werden die Universitäten ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter steigern. Sie bilden die umfassende disziplinäre Breite der Geistes- und Sozialwissenschaften, der Lebenswissenschaften, der Naturwissenschaften sowie der Ingenieurwissen- schaften ab und entwickeln diese weiter. Die Universitäten schärfen gezielt ihre Profile durch zukunftsweisende Forschungsstrategien und Lehrkonzepte, auch durch die Integration der sog. „Kleinen Fächer“. Die Universitäten verpflichten sich, angesichts der globalen, komplexen Heraus- forderungen, in ihrer gesamten Breite des Fächerspektrums ein bayernweit ausgewogenes Fächerangebot vorzuhalten. Sie befähigen ihre Absolventinnen und Absolventen dazu, wissenschaftsgeleitet, interdisziplinär und teamorientiert Verantwortung für unsere Zukunft zu übernehmen und Lösungen für diese Herausforderungen zu finden. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs auf allen Stufen der wissenschaftlichen Karriere bieten sie optimale Forschungs- und Qualifikationsbedingungen. Universitäre Spitzenleistungen erfordern Synergien und Kooperationen, um gerade auch im Bereich der nationalen und internationalen Forschungsförderung, v.a. der Exzellenzstrategie sowie Formaten der EU, erfolgreich zu sein. Der Freistaat Bayern wird sie in dieser Zielsetzung weiterhin unterstützen und beabsichtigt, das Pro- gramm „Exzellenzverbünde und Universitätskooperationen“ (EVUK) auch für die Vorbereitung weiterer Runden der Exzellenzstrategie erneut ausschreiben. Die Universitäten werden die strategischen Kooperationen untereinander, mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit nationalen und internationalen Partnern qualitativ weiterentwickeln und stärken. Die Universitäten übernehmen darüber hinaus eine besondere Verantwortung für die Ausbildung von Fach- und Führungskräften von besonderem öffentlichem Inte- resse in den Fächern Jura, Human-, Tier- und Zahnmedizin, Pharmazie sowie den Lehramtsstudiengängen. Freistaat und Universitäten werden partnerschaftlich auch in diesen Bereichen gemeinsam eine Weiterentwicklung sicherstellen. Die Universitäten gestalten die Zukunft von Studium und Lehre in dem leistungs- starken Netzwerk ProfiLehrePlus. Dieses überführt wissenschaftliche Erkenntnisse der Hochschuldidaktik, der Lehr-Lernforschung und der Personalentwicklung in die Breite der akademischen Lehrpraxis und der Weiterentwicklung des Lehrpersonals. Zur Sicherstellung der Attraktivität des Studienstandorts Bayern arbeiten Freistaat und Universität hierbei intensiv zusammen und fördern innovative Lehr- und Prü- fungskonzepte. Im HV mit der TU Nürnberg kann von dieser Rahmenvereinbarung abgewichen werden, wenn dies erforderlich ist, um der besonderen Aufbausituation Rechnung zu tragen.

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Samples: Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 – 2027, Rahmenvereinbarung Hochschulen, Rahmenvereinbarung Hochschulen