Auslandsaufenthalte Musterklauseln

Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu einem Jahr vorkom- menden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin- aus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat für die Abbuchung von einem deut- schen Konto.
Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.9 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, sofern – es sich bei einem unbegrenzten Aufenthalt um einen solchen innerhalb von Europa handelt – vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb von Europa auf fünf Jahre begrenzt sind. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR- Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hinaus im Ausland aufhält, auch ein SEPA-Mandat für die Abbuchung von einem deutschen Konto.
Auslandsaufenthalte. Für Auslandsaufenthalte innerhalb Europas und in den außereuro- päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, sowie für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr außerhalb Europas und außerhalb der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, gilt: Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen. Die Leis- tungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außer- halb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Auslandsaufenthalte. Eingeschlossen ist ­ abweichend von Ziffer 7.9 AHB ­ die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistung des Versicherers erfolgt in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der EUR­Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist. Voraussetzung für die Mitversicherung ist eine Korrespondenzanschrift im Inland und, sofern sich der Versicherungsnehmer über die Fälligkeit eines Beitrages hin­ aus im Ausland aufhält, auch ein SEPA­Mandat für die Abbuchung von einem deut­ schen Konto. Bei Versicherungsfällen in den USA/US­Territorien oder Kanada werden die Auf­ wendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Versicherungs­ summe angerechnet. Kosten sind: Anwalts­, Sachverständigen­, Zeugen­ und Ge­ richtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages.
Auslandsaufenthalte. Für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte in der Europäischen Union, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein und Island sowie für vo- rübergehende Auslandsaufenthalte bis zu drei Jahren in den übrigen Ländern gilt:
Auslandsaufenthalte. Neben dem Unterricht wird die deutsche Sprache und die deutschsprachige Kultur auch im Rahmen von Austauschprogrammen vermittelt. Knapp die Hälfte der italienischen Schulen gaben 2014 Schülerinnen und Xxxxxxx an, die einen Auslandsaufenthalt wahrnahmen (Osservatorio nazionale sull‘internazionalizzazione delle scuole e la mobilità studentesca 2019, o. S.). An 7% dieser Schulen gingen Schülerinnen und Xxxxxxx nach Deutschland, an 6% nach Österreich oder in die Schweiz (ebd.). Deutlich beliebtere Ziele sind anglophone Länder bzw. Zentral- und Südamerika (ebd.). 59% der ausreisenden Schülerinnen und Xxxxxxx waren weiblich, 41% männlich (ebd.).
Auslandsaufenthalte. Zwischen Italien und dem deutschsprachigen Raum besteht auf Ebene der Studierenden ein nicht unbedeutender Austausch. 2017/18 studierten so etwa 8.900 Bildungsausländerinnen und -auslän- der20 aus Italien an deutschen Hochschulen (Abbildung 12). In Österreich kommen noch einmal ebenso viele Studierende aus Italien hinzu. Von diesen 8.900 Personen kamen jedoch etwa 6.700 aus Südtirol (Statistik Austria 2019, 11; Landesinstitut für Statistik 2019, 1). Die Zahl der Studierenden aus Italien hat in jüngster Zeit sowohl in Deutschland als auch Österreich deutlich zugenommen. Italien stellt nach China, Indien, der Russischen Föderation und Österreich mittlerweile das häufigste Herkunftsland von Bildungsausländerinnen und -ausländern an deutschen Hochschulen dar (DAAD 2019, 4). In Österreich belegt es nach Deutschland Platz Zwei (Statistik Austria 2019, 10). Sprachkenntnisse mindestens gut Quelle: Almalaurea 2019 Weiterführende Analysen zeigen, dass der Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit mindestens guten Deutschkenntnissen besonders hoch in der Fächergruppe Linguistik ist. Hier weisen 22,3% bzw. 20,4% mindestens gute schriftliche bzw. mündliche Deutschkenntnisse auf (Almalaurea 2019, o. S.). Weitere Fächergruppen mit einem leicht überdurchschnittlichen Anteil sind Politik/Sozialwissenschaften und Wirtschaft/Statistik. Unter den Hochschulabsolventinnen und -absolventen weisen Männer häufiger mindestens gute Englischkenntnisse auf als Frauen (Tabelle 20). In den übrigen Sprachen zeigt sich hingegen ein gegensätzliches Bild. Wie auch bei den Deutsch- studierenden besteht bei den Absolventinnen und Absolventen ein ungleiches Geschlechterverhält- nis: Bei Frauen liegt der Anteil mit Deutschkenntnissen mehr als doppelt so hoch wie bei Männern. schriftlich 78,7 74,5 mündlich 72,5 68,2 schriftlich 9,8 19,3 mündlich 9,7 19,1 schriftlich 10,3 16,6 mündlich 11,4 17,4 schriftlich 2,3 5,0 mündlich 2,2 4,6 Abschlussjahrgang 2017 Sprachkenntnisse ‚mindestens gut‘ Quelle: Almalaurea 2019 2002/03 2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 Bildungsausländer/innen aus Italien an deutschen Hochschulen Quelle: DAAD 2018b/2019 53,8% der Bildungsausländerinnen und -ausländer aus Italien, die 2016 an deutschen Hochschulen studierten, waren Frauen (DAAD 2018, o. S.). Die beiden häufigsten Fächergruppen waren Geistes- wissenschaften/Sport (29,1%) und Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaf...
Auslandsaufenthalte. Für vorübergehende Auslandsaufenthalte zeitlich unbegrenzt innerhalb Europas und den außereuropäischen Ge- bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören sowie für vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr außerhalb Europas und außerhalb der außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, gilt: Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB-Privat 20/SD 10.2020 – die gesetzliche Haftpflicht aus im Aus- land vorkommenden Versicherungsfällen. Für Versicherungsfälle im Ausland und für Ansprüche aus inländischen Versicherungsfällen, die im Ausland gel- tend gemacht werden, gilt: Es gelten innerhalb der vereinbarten Höchstgrenzen (Deckungssummen) bei Versicherungsfällen in den USA, US- Territorien und Kanada oder bei in den USA, US-Territorien und Kanada geltend gemachten Ansprüchen bei jedem Schadenereignis folgende reduzierten Höchstgrenzen (Deckungssummen): 8.000.000 Euro für Personen- und/oder Sachschäden, 100.000 Euro für Vermögensschäden. Ausgeschlossen sind Ansprüche
Auslandsaufenthalte. 1. Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB GVO – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, a) die auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland oder Ausland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind, b) die auf die vorübergehende Benutzung und Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziff. III 1.1a) – c) zurückzuführen sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.